Ist ein Papa emeritus möglich? Ja! - Das Durcheinanderbringen zweier Thesen
Die zwei Thesen, die durcheinandergebracht werden katholisches.info titelt wie folgt: Johannes Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich!" Das nichtverneinte Grüne nenne ich These A. Johannes …More
Die zwei Thesen, die durcheinandergebracht werden
katholisches.info titelt wie folgt:
Johannes Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich!"
Das nichtverneinte Grüne nenne ich These A. Johannes Paul II. verneint diese These.
Doch dann beginnt der Artikel-Text ganz anders.
Das Rätsel eines „emeritierten Papstes“ neben dem regierenden Papst, und sogar im Sinne eines „erweiterten“ Papsttums mit einem „quasi gemeinsamen Dienst“ eines „aktiven“ und eines „kontemplativen“ Papstes, „lastet ungelöst auf der aktuellen Periode des Papsttums“, so der Vatikanist Sandro Magister.
Die Möglichkeit des Rotgschriebenen nenne ich These B. These A und These B werden fälschlicherweise oft synonym behandelt, wie etwa auch die folgende Passage im Text von katholisches.info zeigt. Siehe zunächst das links durch einen senkrechten roten Strich Markierte:
Johannes Paul II.: „A pope emeritus is impossible.“ (Unverneintes = These A) Doch dann heißt es weiter: „Ein emeritierter Papst ist unmöglich!“ Es …More
katholisches.info titelt wie folgt:
Johannes Paul II.: "Ein emeritierter Papst ist unmöglich!"
Das nichtverneinte Grüne nenne ich These A. Johannes Paul II. verneint diese These.
Doch dann beginnt der Artikel-Text ganz anders.
Das Rätsel eines „emeritierten Papstes“ neben dem regierenden Papst, und sogar im Sinne eines „erweiterten“ Papsttums mit einem „quasi gemeinsamen Dienst“ eines „aktiven“ und eines „kontemplativen“ Papstes, „lastet ungelöst auf der aktuellen Periode des Papsttums“, so der Vatikanist Sandro Magister.
Die Möglichkeit des Rotgschriebenen nenne ich These B. These A und These B werden fälschlicherweise oft synonym behandelt, wie etwa auch die folgende Passage im Text von katholisches.info zeigt. Siehe zunächst das links durch einen senkrechten roten Strich Markierte:
Johannes Paul II.: „A pope emeritus is impossible.“ (Unverneintes = These A) Doch dann heißt es weiter: „Ein emeritierter Papst ist unmöglich!“ Es …More
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DrMartinBachmaier
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Vor allem als persönliche Notiz, aber auch, weil es zum Thema passt, verlinke ich auf folgenden Artikel:
Padre Pio: "Satan wird eine falsche Kirche regieren"
Padre Pio: "Satan wird eine falsche Kirche regieren"
DrMartinBachmaier
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@MisterX: Man muss da aber immer auch vorsichtig sein. Was Benedikt tut, erfahren wir ja doch meist von Medien, die ihm nicht gut gesonnen sind. Und es ist dann oft schwer, herauszukriegen, ob es oder was davon wahr ist.
Kirchenkätzchen
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Und auch wenn einer während einer Sedisvakanz Papst spielen würde, wären seine Rechtsakte ungültig. Wenn allerdings keine Sedisvakanz herrscht, kann durch informelle Genehmigung unter Umständen eine Ausnahme möglich werden. Ohne die formellen Erfordernisse genau zu kennen, kann man wohl aus den Aktualitäten der Woche mit einem gewissen Grund schliessen, dass Kardinal Sarah sein Amt wirklich innehat …More
Und auch wenn einer während einer Sedisvakanz Papst spielen würde, wären seine Rechtsakte ungültig. Wenn allerdings keine Sedisvakanz herrscht, kann durch informelle Genehmigung unter Umständen eine Ausnahme möglich werden. Ohne die formellen Erfordernisse genau zu kennen, kann man wohl aus den Aktualitäten der Woche mit einem gewissen Grund schliessen, dass Kardinal Sarah sein Amt wirklich innehat; die Ernennung ist informell, aber eindeutig genehmigt und bedürfte im Falle der Bewahrheitung der Usurpationstheorie nur einer späteren formellen Ergänzung. - Womit also gerade derjenige am sichersten im Sattel sitzt, dem zu gehorchen (durch Zelebration vs. Orientem) unsereinem Haue von Schäfchen und Brötchengebern einbringen dürfte. Ächz.
DrMartinBachmaier
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@CollarUri: Ja, der "oder"-Version muss ich wohl zustimmen.
Kirchenkätzchen
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Benedikt hat keine Vollmacht zur Ernennung übertragen. Das ergibt sich aus Ihrem Schluss, "ein Nicken oder eine Unterschrift kriegt auch der Kontemplative zustande". Genau so ist es, da kann Gänswein Gerüchte streuen bis er noch hübscher wird und es bleibt trotzdem so. Entweder Benedikt ist kein Papst oder die Ernennungen des Kameraden sind ungültig, so sieht's aus.
DrMartinBachmaier
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@CollarUri: Punkt 1 und 2 werden zumindest nicht in naher Zukunft geschehen.
Zu Punkt 3: Im Fall des Messverbotes wird sich der Bischof sicher nicht auf eine höhere Instanz basierend auf Schrift und allgemeiner Akklamation berufen können.
Gänsweins Äußerungen im Blick auf das erweiterte Papsttum lassen ja vermuten, dass der kontemplierende Papt Benedikt dem aktiven Unterpapst Franziskus die Vollmacht …More
@CollarUri: Punkt 1 und 2 werden zumindest nicht in naher Zukunft geschehen.
Zu Punkt 3: Im Fall des Messverbotes wird sich der Bischof sicher nicht auf eine höhere Instanz basierend auf Schrift und allgemeiner Akklamation berufen können.
Gänsweins Äußerungen im Blick auf das erweiterte Papsttum lassen ja vermuten, dass der kontemplierende Papt Benedikt dem aktiven Unterpapst Franziskus die Vollmacht zu Bischofs- und Kardinals-Ernennungen übertragen hat, weswegen ich ja vermute, dass sie gültig sind. Nur gibt es sicher keinen Nachweis für diese Vollmacht; Franziskus selbst betrachtet sich ja als Kirchenoberhaupt, womit er sich zum Gegenpapst aufschwingt, auf jeden Fall wird er keine Vollmacht von Benedikt einfordern, da er ihn auf diese Weise als Kirchenoberhaupts-Papst anerkennen würde.
Wenn nun ein bereits von Franziskus ernannter Bischof einen Priester suspendiert, könnte der Priester dem Bischof vorwerfen, ungültig ernannt worden zu sein und seine Suspendierung als ungültig erachten. Ansonsten, so kann der Priester fordern, solle ihm der Bischof doch den Nachweis bringen, dass er gültig ernannt sei, dass also Franziskus eine Bischofsernennungs-Vollmacht von Papst Benedikt habe. Darauf wird sich der Franziskus anerkennende und Messverbot anordnende Bischof sicher nicht einlassen, denn er hält ja Franziskus für den einen Papst. Der Priester dürfte aber wohl auf Rechtssicherheit pochen dürfen. Er kann doch nicht einfach eine so wichtige Angelegenheit wie das Feiern der heiligen Messe einstellen, ohne einen Beweis vorliegen zu haben, dass der Bischof das Recht ihn zu suspendieren hat. Gänsweins Aussage des aktiven "Papstes" Franziskus, selbst wenn sie offiziell wäre, sollte man ja vor allem auf die Aktionen des Papstes anwenden, also etwa auf das Feiern der päpstlichen Messen, denn eine kurze Unterschrift zu einer Bischofsernennung oder wenigstens ein Nicken unter Zeugen sollte ein kontemplativer Papst auch noch zustande bringen.
Zu Punkt 3: Im Fall des Messverbotes wird sich der Bischof sicher nicht auf eine höhere Instanz basierend auf Schrift und allgemeiner Akklamation berufen können.
Gänsweins Äußerungen im Blick auf das erweiterte Papsttum lassen ja vermuten, dass der kontemplierende Papt Benedikt dem aktiven Unterpapst Franziskus die Vollmacht zu Bischofs- und Kardinals-Ernennungen übertragen hat, weswegen ich ja vermute, dass sie gültig sind. Nur gibt es sicher keinen Nachweis für diese Vollmacht; Franziskus selbst betrachtet sich ja als Kirchenoberhaupt, womit er sich zum Gegenpapst aufschwingt, auf jeden Fall wird er keine Vollmacht von Benedikt einfordern, da er ihn auf diese Weise als Kirchenoberhaupts-Papst anerkennen würde.
Wenn nun ein bereits von Franziskus ernannter Bischof einen Priester suspendiert, könnte der Priester dem Bischof vorwerfen, ungültig ernannt worden zu sein und seine Suspendierung als ungültig erachten. Ansonsten, so kann der Priester fordern, solle ihm der Bischof doch den Nachweis bringen, dass er gültig ernannt sei, dass also Franziskus eine Bischofsernennungs-Vollmacht von Papst Benedikt habe. Darauf wird sich der Franziskus anerkennende und Messverbot anordnende Bischof sicher nicht einlassen, denn er hält ja Franziskus für den einen Papst. Der Priester dürfte aber wohl auf Rechtssicherheit pochen dürfen. Er kann doch nicht einfach eine so wichtige Angelegenheit wie das Feiern der heiligen Messe einstellen, ohne einen Beweis vorliegen zu haben, dass der Bischof das Recht ihn zu suspendieren hat. Gänsweins Aussage des aktiven "Papstes" Franziskus, selbst wenn sie offiziell wäre, sollte man ja vor allem auf die Aktionen des Papstes anwenden, also etwa auf das Feiern der päpstlichen Messen, denn eine kurze Unterschrift zu einer Bischofsernennung oder wenigstens ein Nicken unter Zeugen sollte ein kontemplativer Papst auch noch zustande bringen.
Kirchenkätzchen
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@DrMartinBachmaier Richtig. Bleibt die Frage zu klären, ob der ungültig Eingesetzte trotz dieser Ungültigkeit Recht setzen könne. Dies ist in wenigstens 3 Fällen theoretisch möglich: 1. Die Ungültigkeit wird beseitigt, die Rechtsakte werden bestätigt, sanatio in radice, im Nachhinein...: Das ist weder in Bayern noch in Rom geschehen. 2. Ein anderer, gültig Gewählter, erlässt dieselben Rechtsakte …More
@DrMartinBachmaier Richtig. Bleibt die Frage zu klären, ob der ungültig Eingesetzte trotz dieser Ungültigkeit Recht setzen könne. Dies ist in wenigstens 3 Fällen theoretisch möglich: 1. Die Ungültigkeit wird beseitigt, die Rechtsakte werden bestätigt, sanatio in radice, im Nachhinein...: Das ist weder in Bayern noch in Rom geschehen. 2. Ein anderer, gültig Gewählter, erlässt dieselben Rechtsakte. Alles, was er nicht ausdrücklich gutheisst, bleibt unwirksam. Was er bestätigt, gilt als von Rechts wegen bestätigt. Gilt aber nur, wenn er es freiwillig tut, und nicht, wenn er diese Freiwilligkeit vorlügt...: Steht weder in Forchheim noch im Vatikan zur Diskussion. 3. Der ungültig Amtierende hat eine Vollmacht, z. B. durch höhere Instanzen. Das wäre etwa dann der Fall, wenn Christus dem Betreffenden eine Vollmacht gäbe, indem Er dessen Handeln als richtig bestätigt, etwa weil das Handeln offenkundig mit den Christusworten der Heiligen Schrift besser konform geht als das bisherige Recht und der Rechtsakt widerspruchslos und mit allgemeiner Akklamation akzeptiert worden ist. War einer dagegen, bzw. stellt einer die Nichtkonformität mit Christus nachvollziehbar fest, kann das entstandene Recht ihm gegenüber kaum gelten. Hätte der suspendierende Bischof ein Wort der Rosenkönigin als anstössig gegenüber der Hl. Schrift befunden und hätte ihm auch der Priester Heer darin beigepflichtet, wäre die Suspension auch bei ungültiger Bischofsweihe wenigstens bis zu einem gegenteiligen formellen Akt als rechtens ansehbar. Gleiches gälte, wenn Franziskus den Theologen unwiderleglich nachwiese, dass die Barmherzigkeit Jesu jede Halb- oder Scheinreligion der wahren Religion gleichstelle. Nun ist aber meinem geringen Wissen gemäss weder ein nichtkatholisches Wort der Mutter von Heroldsbach ergangen noch kann Papst Franziskus einen Nachweis erbringen, dass Gott und Sein Widersacher gleiche Rechte hätten, denn wer ist wie Gott? Gruss, Michael
DrMartinBachmaier
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@CollarUri: Nein, ich beziehe die Gehorsamspflicht nicht auf Anordungen wider Gottes Gebot. Ich würde auch die Verweigerung der Handkommunion der Gehorsamspflicht vorziehen.
Eine andere Sache ist aber der Gehorsam hinsichtlich eines Verbotes, beispielsweise die ausdrücklich ausgespochene Suspendierung, nicht ein "Sich als suependiert betrachten".
Mir schwebt immer das Beispiel der Marienerscheinungen …More
@CollarUri: Nein, ich beziehe die Gehorsamspflicht nicht auf Anordungen wider Gottes Gebot. Ich würde auch die Verweigerung der Handkommunion der Gehorsamspflicht vorziehen.
Eine andere Sache ist aber der Gehorsam hinsichtlich eines Verbotes, beispielsweise die ausdrücklich ausgespochene Suspendierung, nicht ein "Sich als suependiert betrachten".
Mir schwebt immer das Beispiel der Marienerscheinungen von Heroldsbach vor. Der größte Mystik-Experte der Untersuchungskommission, H. H. Heer, hielt an deren Echtheit fest und wurde deswegen vom Bischof suspendiert. Er hätte nur die Marienerscheinungen von Heroldsbach verleugnen müssen, dann wäre er sofort wieder in Amt und Würden gesetzt worden. Er hielt sich aber an die Suspendierung und feierte niemals mehr die heilige Messe, obwohl dies seine Liebe war. Und was er sonst noch alles erdulden hat müssen, ist eine Extra-Geschichte. Er gilt als der Märtyrer von Heroldsbach.
Und wieder zurück zum Messverbot:
Angenommen, der Bischof ordnet die Feier einer in Absprache mit den Lutheranern zustande gekommenen ungültigen Messe an; dann hat ja der Priester bereits aufgrund des Motu proprio Summorum Pontificum von Benedikt XVI. die Möglichkeit, die Alte Messe zu feiern. Wenn sich aber der Bischof dadurch in seinen Anordnungen hintergangen fühlt, wird er diesen Priester ausdrücklich suspendieren, ohne Grund oder unter irgendeinem Vorwand.
Was soll der Priester dann tun? Einfach wäre es da, wenn sich der Bischof als unrechtmäßig ernannt herausstellte.
Eine andere Sache ist aber der Gehorsam hinsichtlich eines Verbotes, beispielsweise die ausdrücklich ausgespochene Suspendierung, nicht ein "Sich als suependiert betrachten".
Mir schwebt immer das Beispiel der Marienerscheinungen von Heroldsbach vor. Der größte Mystik-Experte der Untersuchungskommission, H. H. Heer, hielt an deren Echtheit fest und wurde deswegen vom Bischof suspendiert. Er hätte nur die Marienerscheinungen von Heroldsbach verleugnen müssen, dann wäre er sofort wieder in Amt und Würden gesetzt worden. Er hielt sich aber an die Suspendierung und feierte niemals mehr die heilige Messe, obwohl dies seine Liebe war. Und was er sonst noch alles erdulden hat müssen, ist eine Extra-Geschichte. Er gilt als der Märtyrer von Heroldsbach.
Und wieder zurück zum Messverbot:
Angenommen, der Bischof ordnet die Feier einer in Absprache mit den Lutheranern zustande gekommenen ungültigen Messe an; dann hat ja der Priester bereits aufgrund des Motu proprio Summorum Pontificum von Benedikt XVI. die Möglichkeit, die Alte Messe zu feiern. Wenn sich aber der Bischof dadurch in seinen Anordnungen hintergangen fühlt, wird er diesen Priester ausdrücklich suspendieren, ohne Grund oder unter irgendeinem Vorwand.
Was soll der Priester dann tun? Einfach wäre es da, wenn sich der Bischof als unrechtmäßig ernannt herausstellte.
Kirchenkätzchen
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@DrMartinBachmaier Halten Sie es denn für möglich, dass ein Priester hingeht und eine ungültige Messe zelebriert, um gehorsam zu sein? Ist das absichtliche Zelebrieren einer ungültigen Messe kein Schwindel, oder gar noch Schlimmeres? Da haben schon aus grösseren Gründen denn aus blossem Gehorsam Priester davor zurückgeschreckt.
Ein Beispiel unter sehr vielen hatten wir hier gerade neulich: Besser …More
@DrMartinBachmaier Halten Sie es denn für möglich, dass ein Priester hingeht und eine ungültige Messe zelebriert, um gehorsam zu sein? Ist das absichtliche Zelebrieren einer ungültigen Messe kein Schwindel, oder gar noch Schlimmeres? Da haben schon aus grösseren Gründen denn aus blossem Gehorsam Priester davor zurückgeschreckt.
Ein Beispiel unter sehr vielen hatten wir hier gerade neulich: Besser alles ungültig?
Wenn die Priester sich aber einfach zurückziehen würden, gar keine Messe feierten und sich als suspendiert betrachteten, ohne förmlich bzw. ausdrücklich suspendiert worden zu sein, wäre dies wiederum geschwindelt oder gelogen; d. h. der Ungehorsam wäre im Fall der aufoktroyierten ungültigen Messe eine Pflicht.
Ein Beispiel unter sehr vielen hatten wir hier gerade neulich: Besser alles ungültig?
Wenn die Priester sich aber einfach zurückziehen würden, gar keine Messe feierten und sich als suspendiert betrachteten, ohne förmlich bzw. ausdrücklich suspendiert worden zu sein, wäre dies wiederum geschwindelt oder gelogen; d. h. der Ungehorsam wäre im Fall der aufoktroyierten ungültigen Messe eine Pflicht.
DrMartinBachmaier
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Noch ein paar Gedanken zu den Gänswein-Äußerungen.
1. Benedikt XVI. habe das Papstamt geräumt, nicht verlassen.
Dieses "geräumt" deutet bereits klar eine Vertreibung an, d. h. die Aktion des "Räumens" geht nicht von Benedikt aus, war also seinerseits nicht freiwillig.
Das Verlassen eines Amtes wäre dagegen eine Aktion, die von Benedikt ausgegangen wäre; sie käme einem Amtsrücktritt gleich; dieses …More
Noch ein paar Gedanken zu den Gänswein-Äußerungen.
1. Benedikt XVI. habe das Papstamt geräumt, nicht verlassen.
Dieses "geräumt" deutet bereits klar eine Vertreibung an, d. h. die Aktion des "Räumens" geht nicht von Benedikt aus, war also seinerseits nicht freiwillig.
Das Verlassen eines Amtes wäre dagegen eine Aktion, die von Benedikt ausgegangen wäre; sie käme einem Amtsrücktritt gleich; dieses Verlassen hat aber Gänswein verneint.
2. "Franziskus" sei der aktive Papst, Benedikt XVI. der kontemplative.
Wer aber ist dann der eigentliche Papst (der eine Papst, das Kirchenoberhaupt)?
Dass Benedikt das Kirchenoberhaupt ist und das Papstamt durch den aktiven Kardinal Bergoglio erweitert worden ist, ergibt einen Sinn, denn ein alternder Kirchenchef braucht Hilfe in päpstlichen Aktionen, die auszuführen ihm zu schwer werden, kann also einen aktiven Hilfs-Papst gebrauchen.
Wenn nun aber der aktive "Franziskus" das Kirchenoberhaupt und Benedikt nur der Papst zur Erweiterung des Papstamtes wäre, fragt man sich, inwiefern ein Papstamt durch eine Kontemplation erweitert werden kann. Zur Kontemplation bedarf es doch keines Papstes! Da reicht doch ein kontemplativer Bischof genauso. Eine Erweiterung des Papstamtes durch einen zusätzlichen kontemplativen Papst gibt mitnichten einen Sinn.
Wenn es also einen aktiven und einen kontemplativen Papst gibt, kann nur der kontemplative das Kircheoberhaupt sein und der aktive der Hilfspapst.
1. Benedikt XVI. habe das Papstamt geräumt, nicht verlassen.
Dieses "geräumt" deutet bereits klar eine Vertreibung an, d. h. die Aktion des "Räumens" geht nicht von Benedikt aus, war also seinerseits nicht freiwillig.
Das Verlassen eines Amtes wäre dagegen eine Aktion, die von Benedikt ausgegangen wäre; sie käme einem Amtsrücktritt gleich; dieses Verlassen hat aber Gänswein verneint.
2. "Franziskus" sei der aktive Papst, Benedikt XVI. der kontemplative.
Wer aber ist dann der eigentliche Papst (der eine Papst, das Kirchenoberhaupt)?
Dass Benedikt das Kirchenoberhaupt ist und das Papstamt durch den aktiven Kardinal Bergoglio erweitert worden ist, ergibt einen Sinn, denn ein alternder Kirchenchef braucht Hilfe in päpstlichen Aktionen, die auszuführen ihm zu schwer werden, kann also einen aktiven Hilfs-Papst gebrauchen.
Wenn nun aber der aktive "Franziskus" das Kirchenoberhaupt und Benedikt nur der Papst zur Erweiterung des Papstamtes wäre, fragt man sich, inwiefern ein Papstamt durch eine Kontemplation erweitert werden kann. Zur Kontemplation bedarf es doch keines Papstes! Da reicht doch ein kontemplativer Bischof genauso. Eine Erweiterung des Papstamtes durch einen zusätzlichen kontemplativen Papst gibt mitnichten einen Sinn.
Wenn es also einen aktiven und einen kontemplativen Papst gibt, kann nur der kontemplative das Kircheoberhaupt sein und der aktive der Hilfspapst.
DrMartinBachmaier
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@Matthias Lutz: Ach so, ich dachte, Sie nähmen zur Malachias-Weissagung Stellung.
@CollarUri, @Tradition und Kontinuität: Die Sache, ob die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind, ist hochinteressant. Ich gehe nämlich davon aus, dass es unter Kardinal Bergoglio zu einem Messverbot kommen wird und denke dabei insbesondere an die Sonntagsvisionen Pfarrer Handwerchers. Auszug:
Sieh! …More
@Matthias Lutz: Ach so, ich dachte, Sie nähmen zur Malachias-Weissagung Stellung.
@CollarUri, @Tradition und Kontinuität: Die Sache, ob die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind, ist hochinteressant. Ich gehe nämlich davon aus, dass es unter Kardinal Bergoglio zu einem Messverbot kommen wird und denke dabei insbesondere an die Sonntagsvisionen Pfarrer Handwerchers. Auszug:
Sieh! Die Präfation des Festags
War im Messbuch nicht zu finden.
„Warum säumst du in dem Amte?“,
Lärmt man in der Kirche hinten.
Und ich gab darauf zur Antwort:
„Weil die Präfation ich suche.“
Doch soviel ich immer blätt’re,
Find ich keine in dem Buche.
Die Priester haben ja ihrem Bischof und seinen Nachfolgern Gehorsam versprochen, und wenn der die Feier einer gültigen Messe verbietet, was einer Suspension gleichkommt, müssen sie gehorchen. Wenn nun aber der Nachfolger ungültig ernannt wäre, bedürfte es dieser Gehorsamspflicht nicht.
Vielleicht tritt aber im Falle eines Messverbots durch einen rechtmäßig ernannten Bischof der Notstandsparagraph in Kraft. Wenn fast alle Bischöfe die Feier einer gültigen Heiligen Messe verbieten, kann man ja sehr wohl von einem Notstand sprechen. Ob er aber zum Ungehorsam gegenüber einem gültigen Nachfolger im Bischofsamt berechtigt?
@CollarUri, @Tradition und Kontinuität: Die Sache, ob die Bischofs- und Kardinals-Ernennungen rechtsgültig sind, ist hochinteressant. Ich gehe nämlich davon aus, dass es unter Kardinal Bergoglio zu einem Messverbot kommen wird und denke dabei insbesondere an die Sonntagsvisionen Pfarrer Handwerchers. Auszug:
Sieh! Die Präfation des Festags
War im Messbuch nicht zu finden.
„Warum säumst du in dem Amte?“,
Lärmt man in der Kirche hinten.
Und ich gab darauf zur Antwort:
„Weil die Präfation ich suche.“
Doch soviel ich immer blätt’re,
Find ich keine in dem Buche.
Die Priester haben ja ihrem Bischof und seinen Nachfolgern Gehorsam versprochen, und wenn der die Feier einer gültigen Messe verbietet, was einer Suspension gleichkommt, müssen sie gehorchen. Wenn nun aber der Nachfolger ungültig ernannt wäre, bedürfte es dieser Gehorsamspflicht nicht.
Vielleicht tritt aber im Falle eines Messverbots durch einen rechtmäßig ernannten Bischof der Notstandsparagraph in Kraft. Wenn fast alle Bischöfe die Feier einer gültigen Heiligen Messe verbieten, kann man ja sehr wohl von einem Notstand sprechen. Ob er aber zum Ungehorsam gegenüber einem gültigen Nachfolger im Bischofsamt berechtigt?
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DrMartinBachmaier
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@Matthias Lutz: Es scheint, als hätten Sie die italienischen Wurzeln Kardinal Bergoglios erwähnt, um zu bestätigen, dass er der "Petrus Romanus" sei. Wenn Sie nicht glauben wollen, dass dieses Papst-Synonym nur vom Interpreten - genannt ist Ciaconius - kommt, dann bleibt Ihnen ja nur die Möglichkeit, ihn als Sinnspruch des Sehers zu sehen. Dieser Sinnspruch bezöge sich dann aber auf den nächsten …More
@Matthias Lutz: Es scheint, als hätten Sie die italienischen Wurzeln Kardinal Bergoglios erwähnt, um zu bestätigen, dass er der "Petrus Romanus" sei. Wenn Sie nicht glauben wollen, dass dieses Papst-Synonym nur vom Interpreten - genannt ist Ciaconius - kommt, dann bleibt Ihnen ja nur die Möglichkeit, ihn als Sinnspruch des Sehers zu sehen. Dieser Sinnspruch bezöge sich dann aber auf den nächsten Papst. Denn für Kardinal Bergoglio heißt ja der "Sinnspruch": In persecutione extrema S.R.E. sedebit." Dann erst folgt in einem neuen Absatz der "Petrus Romanus, qui pascet . . .". Siehe nochmals das Titelbild hier:
Der 400 Jahre alte Fehler beim letzten Sinnspruch der Malachiasweissagung zugunsten von „Papst“ Franzsikus
Wenn Sie also den Petrus-Romanus-Satz, der stilistisch vollkommen den Interpretationen gleicht, dennoch als Sinnspruch sehen, dann geht das nur für den nächsten Papst. Hinsichtlich der Malachias-Weissagung ist es also überflüssig zu erwähnen, dass Kardinal Bergoglio italienische Wurzeln hat.
Der 400 Jahre alte Fehler beim letzten Sinnspruch der Malachiasweissagung zugunsten von „Papst“ Franzsikus
Wenn Sie also den Petrus-Romanus-Satz, der stilistisch vollkommen den Interpretationen gleicht, dennoch als Sinnspruch sehen, dann geht das nur für den nächsten Papst. Hinsichtlich der Malachias-Weissagung ist es also überflüssig zu erwähnen, dass Kardinal Bergoglio italienische Wurzeln hat.
Kirchenkätzchen
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@Matthias Lutz Ich habe keine Hemmungen, ihn als Italienerpapst zu sehen. Ob aber als Römer?
DrMartinBachmaier
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@Viandonta: Es gibt keinen "Petrus Romanus" in der Malachiasweissagung. Dazu hatte ich bereits Die Nichtexistenz des Petrus Romanus in der Malachiasweissagung einen Artikel verfasst, ausführlicher hier.
Da es offenbar nicht so leicht war - die wenigsten lesen ja den gesamten Text -, den Artikel zu verstehen, hatte ich nachher noch folgenden, bereits im Titelbild den Irrtum angedeutet und im Text …More
@Viandonta: Es gibt keinen "Petrus Romanus" in der Malachiasweissagung. Dazu hatte ich bereits Die Nichtexistenz des Petrus Romanus in der Malachiasweissagung einen Artikel verfasst, ausführlicher hier.
Da es offenbar nicht so leicht war - die wenigsten lesen ja den gesamten Text -, den Artikel zu verstehen, hatte ich nachher noch folgenden, bereits im Titelbild den Irrtum angedeutet und im Text aufgeklärt:
Der 400 Jahre alte Fehler beim letzten Sinnspruch der Malachiasweissagung zugunsten von „Papst“ Franzsikus
Der letzte auf Philipp Neri zurückgehende Satz heißt: In persecutione extrema S.R.E. sedebit. (In äußerster Verfolgung der Hl. Röm. Kirche wird er thronen.)
Und dieser Satz dürte, da er als Aussagesatz stilistisch ganz anders ist, sich auf "Franziskus" beziehen; er thront ja inmitten der Verfolger.
Da es offenbar nicht so leicht war - die wenigsten lesen ja den gesamten Text -, den Artikel zu verstehen, hatte ich nachher noch folgenden, bereits im Titelbild den Irrtum angedeutet und im Text aufgeklärt:
Der 400 Jahre alte Fehler beim letzten Sinnspruch der Malachiasweissagung zugunsten von „Papst“ Franzsikus
Der letzte auf Philipp Neri zurückgehende Satz heißt: In persecutione extrema S.R.E. sedebit. (In äußerster Verfolgung der Hl. Röm. Kirche wird er thronen.)
Und dieser Satz dürte, da er als Aussagesatz stilistisch ganz anders ist, sich auf "Franziskus" beziehen; er thront ja inmitten der Verfolger.
DrMartinBachmaier
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@Viandonta: Keiner ist verpflichtet, wie Johannes Paul II. in der Welt herzumzureisen.
Von der Malachias-Weissagung war schon früh bekannt, dass sie von Philipp Neri stammt; Clemens XIV. zumindest erwähnte ihn als Autor. Dennoch war sie fast eingeschlafen, da sich der symbolhafte Charakter ihrer Sinnsprüche dem Normalgläubigen nicht erschloss. Erst als sein Nachfolger, Pius VI., an Fürstenhöfe …More
@Viandonta: Keiner ist verpflichtet, wie Johannes Paul II. in der Welt herzumzureisen.
Von der Malachias-Weissagung war schon früh bekannt, dass sie von Philipp Neri stammt; Clemens XIV. zumindest erwähnte ihn als Autor. Dennoch war sie fast eingeschlafen, da sich der symbolhafte Charakter ihrer Sinnsprüche dem Normalgläubigen nicht erschloss. Erst als sein Nachfolger, Pius VI., an Fürstenhöfe reiste, etwa nach Wien, um den Kaiser, der das Prinzip der Staatskirche einführen wollte, zum Einlenken zu bringen, wurde sie wieder interessant, denn Pius VI. hieß in der Malachiasweissagung peregrinus apostolicus (apostolischer Pilger). Ein Pilger-Papst, sowas gab es schon lange nicht mehr. Denn ein Papst reist nicht herum. Er darf es natürlich, aber nachahmen muss ihn da keiner.
Von der Malachias-Weissagung war schon früh bekannt, dass sie von Philipp Neri stammt; Clemens XIV. zumindest erwähnte ihn als Autor. Dennoch war sie fast eingeschlafen, da sich der symbolhafte Charakter ihrer Sinnsprüche dem Normalgläubigen nicht erschloss. Erst als sein Nachfolger, Pius VI., an Fürstenhöfe reiste, etwa nach Wien, um den Kaiser, der das Prinzip der Staatskirche einführen wollte, zum Einlenken zu bringen, wurde sie wieder interessant, denn Pius VI. hieß in der Malachiasweissagung peregrinus apostolicus (apostolischer Pilger). Ein Pilger-Papst, sowas gab es schon lange nicht mehr. Denn ein Papst reist nicht herum. Er darf es natürlich, aber nachahmen muss ihn da keiner.
Kirchenkätzchen
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@Tradition und Kontinuität In der Tat wird der Error Communis durch höherstehende Normen obsolet. Ein Erpressungsfall macht selbst die beste Lehre nichtig. B16 kann das Zeug nicht gutheissen; seine Ruhe und sein Lächeln zum ganzen Theater hat etwas Übernatürliches. Will er es aber etwa? Für diesen Fall ist zu bekräftigen, dass beide abzusetzen wären. Hat B16 etwa nicht gerade die inkonsequente …More
@Tradition und Kontinuität In der Tat wird der Error Communis durch höherstehende Normen obsolet. Ein Erpressungsfall macht selbst die beste Lehre nichtig. B16 kann das Zeug nicht gutheissen; seine Ruhe und sein Lächeln zum ganzen Theater hat etwas Übernatürliches. Will er es aber etwa? Für diesen Fall ist zu bekräftigen, dass beide abzusetzen wären. Hat B16 etwa nicht gerade die inkonsequente Beförderung Kardinal Sarahs gelobt, die, wenn kein Fehler im System, dann ein Feigenblatt war? Den der andere Papst vielleicht sogar als scheinbares Entgegenkommen zuerst heiss- und dann kaltstellt? Also kann Benedikt, oder Kardinal Ratzinger - denn dies wäre er -, gar nicht so dement sein, dass er den Rest wirklich guthiesse. Ein Wunder ist nur, dass er sich äussert.
Tradition und Kontinuität
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@Viandonta
Wenn er unter Druck zurückgetreten ist, wäre ein daraus resultierendes Konklave wohl ungültig. Laut den Weissagungen des Malachias und der Botschaft on Garabandal war Benedikt der letzte Papst.
Wenn er unter Druck zurückgetreten ist, wäre ein daraus resultierendes Konklave wohl ungültig. Laut den Weissagungen des Malachias und der Botschaft on Garabandal war Benedikt der letzte Papst.
Tradition und Kontinuität
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Also, ich halte die error communis Regel für zutiefst ungerecht, und darum für nichtig. Sie verstößt mit Sicherheit gegen andere, höher stehende Gebote.
DrMartinBachmaier
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@Viandonta: Nein, Benedikt XVI. ist weiterhin Papst. In diesem Artikel hatte ich ja erklärt, dass Emeritierung, als die man die Aufkündigung seines Diensttuns auffassen kann, ja keinen Amtverlust bedeutet. Ein emeritierter Professor behält ja, im Gegensatz zu einem pensionierten Professor, ebenso sein Professoren-Amt und kann weiter lehren und prüfen wie vor der Emeritierung.