Sieg der Piusbruderschaft: Gericht gibt Eilantrag gegen Schulschließung statt
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Träger des Vereins ist die traditionalistische Priesterbruderschaft Sankt Pius X.
Mängel im Betrieb der beiden Schulen hätten nicht festgestellt werden können, so die Richter. Tatsachen, die eine konkrete Gefährdung der dort unterrichteten Kinder bis zur Entscheidung in der Hauptsache möglich erscheinen ließen, seien nicht ersichtlich.
Das Gericht ließ Beschwerde gegen seine Entscheidung zum Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu (Az.: 1 L 20/11).
Bildungsminister Klaus Kessler (Grüne) hatte die beabsichtigte Schließung der zu 90 Prozent aus Landesmitteln finanzierten Schulen damit begründet, dass dem Don-Bosco-Schulverein die «persönliche Zuverlässigkeit» fehle. Hintergrund ist die Schließung eines Don-Bosco-Internats nach einem Beschluss des saarländischen Oberverwaltungsgerichts im vergangenen Sommer. Demnach betrieb der Verein 24 illegale Internatsplätze in externen Wohngruppen. Wegen Verschleierung dieser Verhältnisse durch den Verein sahen die Behörden eine Gefährdung des Kindeswohls für gegeben an.
Die Grundschule St. Arnual wird derzeit von 12, die Herz-Jesu-Realschule von 49 Schülern besucht. Das Bildungsministerium hatte den Betroffenen zugesagt, ihnen im Falle einer Schließung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Der Don-Bosco-Schulverein hatte erklärt, gegen den Betrieb seiner Schulen liege objektiv nichts vor. Der Streit um das Internat sei lediglich ein Vorwand, um gegen die Piusbruderschaft aktiv zu werden.
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