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Lebensschützer als Stalker verurteilt: Richterin sprach von "Hexenjagd"

(gloria.tv) Am 4. April verurteilte ein Grazer Gericht vier Lebensschützer als „Stalker“ eines Abtreibers. Drei der vier Lebensschützer beteten in den Jahren 2009 und 2010 vor einer Abtreibungsklinik …Mehr
(gloria.tv) Am 4. April verurteilte ein Grazer Gericht vier Lebensschützer als „Stalker“ eines Abtreibers. Drei der vier Lebensschützer beteten in den Jahren 2009 und 2010 vor einer Abtreibungsklinik in Graz den Rosenkranz und boten Müttern in Not Hilfe an.
Der vierte Verurteilte ist Dietmar Fischer, der Leiter der österreichischen Sektion der Lebensrechtsorganisation „Human Life International“. Fischer ist Träger des „Kardinal von Galen Preises“ und Organisator der „Internationalen Weltgebetskongresse für das Leben“.
Fischer lebt in Wien. Er war nur selten in Graz. Trotzdem wurde er als Stalker des Grazer Abtreibers verurteilt. Sein Verbrechen: Er stellte Flugblätter, Rosenkränze und Medien bereit. Ferner meldete er bei der Polizei in Graz legale Lebensschutz-Demonstrationen durch die Stadt an.
Nach ihrer Verurteilung im April gingen die Lebensschützer in Berufung – und haben nun verloren. Am Dienstag bestätigte das Grazer Berufungsgericht die Verurteilung. Das Skandalurteil ist …Mehr
RM
Dieses Urteil macht Österreich zu einem Unrechtsstaat. Eine Schande. Die Richterin wird vom Ewigen Richter vielleicht einmal verdammt werden, hoffen wir nicht, doch sie wird wohl bis zum Weltende ins Fegefeuer kommen, wenn sie nicht verdammt wird.
wölfchen
Lacius
man kann nicht Ungleiches miteinander vergleichen.
Käme jemand daher und würde sich bsplw. vor einen türkischen Supermarkt stellen und sagen: Kauft nicht bei Türken, so ist das durchaus etwas anderes, als sich hinzustellen und zu sagen: Bringt eure Kinder nicht um.
Freilich, wenn man die vorgeburtliche Kindstötung einfach nur mehr als kaufbare Dienstleistung sieht, kann mans mit den Äpfeln …Mehr
Lacius

man kann nicht Ungleiches miteinander vergleichen.

Käme jemand daher und würde sich bsplw. vor einen türkischen Supermarkt stellen und sagen: Kauft nicht bei Türken, so ist das durchaus etwas anderes, als sich hinzustellen und zu sagen: Bringt eure Kinder nicht um.

Freilich, wenn man die vorgeburtliche Kindstötung einfach nur mehr als kaufbare Dienstleistung sieht, kann mans mit den Äpfeln vom Türken vergleichen. Dann mancht man aber den Fehler, Ungleiches Gleich zu behandeln.
Monika Elisabeth
Im wahrsten Sinne kann man zu diesem Urteil nur sagen: Pfui Teufel!
Aber eine Mörderhand wäscht ja bekanntlich die andere und so war dieses Urteil auch nicht gerade überraschend. Wer Mord für gesetzlich vertretbar hält und nicht dagegen angeht, muss schon sehr tief im Schlamm sitzen und demgemäß Seinesgleichen auch zur Hilfe eilen.Mehr
Im wahrsten Sinne kann man zu diesem Urteil nur sagen: Pfui Teufel!

Aber eine Mörderhand wäscht ja bekanntlich die andere und so war dieses Urteil auch nicht gerade überraschend. Wer Mord für gesetzlich vertretbar hält und nicht dagegen angeht, muss schon sehr tief im Schlamm sitzen und demgemäß Seinesgleichen auch zur Hilfe eilen.
Monika Elisabeth
Interessante Begründung.
Damit gibt man ja auch indirekt zu, dass die Abtreibung nur mehr ein Geschäft ist (ein Milliardengeschäft, mittlerweile) und NIE dazu gedacht war, den "armen armen Frauen" zu helfen, die trotz massenhafter Aufklärung nicht wissen, dass beim Sex auch noch neues Leben entstehen kann. Ebenso "aufgeklärte" Mannsbilder nicht ausgeschlossen.
Für die Dummheit der ver-aufgeklärten …Mehr
Interessante Begründung.

Damit gibt man ja auch indirekt zu, dass die Abtreibung nur mehr ein Geschäft ist (ein Milliardengeschäft, mittlerweile) und NIE dazu gedacht war, den "armen armen Frauen" zu helfen, die trotz massenhafter Aufklärung nicht wissen, dass beim Sex auch noch neues Leben entstehen kann. Ebenso "aufgeklärte" Mannsbilder nicht ausgeschlossen.

Für die Dummheit der ver-aufgeklärten Egomanen müssen natürlich die Unschuldigsten - nämlich die Ungeborenen - büßen und bekommen die Todesstrafe, weil Satan es so will.
Laicus
Grundlage für dieses Urteil, Anlass für das Verfahren: In der Anschau der Gegenseite gleicht dieses Ansprechen der Lebensschützer direkt vor den Praxen ( "Gehsteigberatung" ) wesenhaft, vom Rahmen her, dem Tun der SA in Deutschland: "Kauft nicht bei Juden!", der Boykott von von Juden betriebenen Geschäften direkt auf dem "Gehsteig", vor den Läden. Daran, oder deshalb, nahmen die Kläger Anstoss... …Mehr
Grundlage für dieses Urteil, Anlass für das Verfahren: In der Anschau der Gegenseite gleicht dieses Ansprechen der Lebensschützer direkt vor den Praxen ( "Gehsteigberatung" ) wesenhaft, vom Rahmen her, dem Tun der SA in Deutschland: "Kauft nicht bei Juden!", der Boykott von von Juden betriebenen Geschäften direkt auf dem "Gehsteig", vor den Läden. Daran, oder deshalb, nahmen die Kläger Anstoss...
Achtung aber, nicht falsch verstehen. Ich bin genauso verhement, wenn nicht gar aus persönlichen Gründen noch etwas vehementer, gegen pränatale Kindstötung. Nur um Dinge zu verstehen, wie hier jetzt eben z.B. das Urtei ( also warum es gefällt wurde, was dazu führte ), muss man eben auch mal die Perspektive wechseln, sich in die andere Seite hineinversetzen, 'sie werden'.
punctum
"...erklärte die Richterin, daß die von der Anklage aufgebotenen Zeugen alle pensioniert waren. Das sei der Grund, warum sie nicht angesprochen worden seien. Schwangere Mütter seien dagegen alle von den Lebensschützern erfolgreich angesprochen worden und hätten den Abtreiber darum nicht mehr aufgesucht. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft keine Belastungszeugen nennen..."
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Mit anderen Worten: …Mehr
"...erklärte die Richterin, daß die von der Anklage aufgebotenen Zeugen alle pensioniert waren. Das sei der Grund, warum sie nicht angesprochen worden seien. Schwangere Mütter seien dagegen alle von den Lebensschützern erfolgreich angesprochen worden und hätten den Abtreiber darum nicht mehr aufgesucht. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft keine Belastungszeugen nennen..."
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Mit anderen Worten: nicht der Kläger ist beweispflichtig, sondern der Angeklagte?
Josef P.
Die "Volks-Tötungs-Demokratie" Österreich hat einen Tag vor dem "National-Feiertag" wieder zugeschlagen!
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Das Verteilen von lebensrettender Informationvor Baby-Vernichtungs-Kammern ist unter Strafe gestellt, nicht aber das Zerfetzen und Zerstückelneines ungeborenen Kindes mit Saug-Lanze und Skalpell!
Bundespräsident Heinz Fischer, der Durchpeitscher der Baby-Massenvernichtung in Österreich, der …Mehr
Die "Volks-Tötungs-Demokratie" Österreich hat einen Tag vor dem "National-Feiertag" wieder zugeschlagen!

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Das Verteilen von lebensrettender Informationvor Baby-Vernichtungs-Kammern ist unter Strafe gestellt, nicht aber das Zerfetzen und Zerstückelneines ungeborenen Kindes mit Saug-Lanze und Skalpell!

Bundespräsident Heinz Fischer, der Durchpeitscher der Baby-Massenvernichtung in Österreich, der frühere "Zentralsekretär der Sozialistischen Partei Österreichs" - kein Witz! - schwingt am "National-Feiertag" große Reden über die beste Verteidigung des Landes, doch die Massakrierung von rund 3 Millionen Kinder in Österreich durch Abtreibung und die Ausrottung der heimischen Bevölkerung und seine Ersetzung durch muslimische Einwanderer, die laut dem angesehenen „Vienna Institut for Demography“ im Jahr 2051 die Mehrheit der Bevölkerung Österreichs unter 15 Jahren stellen werden, stört ihn nicht!

Schon bei der Einführung der „Fristenlösung“ hat der Verfassungsgerichtshof verabscheuungswürdige Polit-Justiz geübt. Ähnlich der NS-Jusitiz, welche Euthanasie gerechtfertigt hatte, begründete er die „Fristenlösung“ - im Erkenntnis Nr. 7000 aus 1974 immer ohne Anführungszeichen! – mit der Todesstrafe:

„Es wäre aber nicht verständlich, wenn die MRK [Menschenrechtskonvention] bei der Normierung des Rechtes auf Leben in Ausnahmefällen zwar die Tötung schon geborener Menschen zugelassen, jedoch einen Eingriff in das erst keimende Leben auch in Fällen besonderer Indikationen ausgeschlossen hätte“

"Keimendes Leben"! So nennt der Verfassungs-Gerichtshof ungeborene Kinder bis zur 14. Woche (3 Monate Schwangerschaft plus Nidations-Woche) und Babys, die nach der "Eugenischen"-,"Medizinischen"- und "Unmündigkeits"-Indikation bis zur Geburt getötet werden können!

Die Bischöfe sind Komplizen!

Kardinal Schönborn unterstützt die geltende "Fristenlösung" und strebt, laut ausdrücklicher Nachfrage im ORF-Mittags-Journal vom 13. 11. 2009 keine Änderung der "Fristenlösung" an!

Schönborn hält weiterhin an der Zusammenarbeit der Kirche mit der, die "Fristenlösung" unterstützenden und "ergebnisoffen" beratenden "Aktion Leben", "die wir für ihr großes Engagement für den Lebensschutz immer wieder unterstützen" (Pressekonfernz, 7. 11. 2008) fest.

Geht man von einer ähnlichen Tötungsrate nach "ergebnisoffenen" Beratungen der "Donum vitae"-Schwester in Deutschland aus, so verlieren zwei Drittel der ungeborenen Kinder nach diesen Tötungs-Beratungen, die "wertfrei", "neutral", "weder zum Kind noch gegen das Kind" ratet, ihr Leben. Somit werden tausende ungeborene Kinder nach den „wertfreien“ Beratungen in den Pastoral-Ämtern der katholischen Kirche Österreichs, wo die „Aktion Leben“ kostenlos residiert, unter deren Mitverantwortung getötet!

Wie Frauen, die am PAS-Syndrom leiden, scheuen auch die Beraterinnen der "Aktion Leben" den Anblick von lebendigen oder getöteten ungeborenen Babys, die sie den Frauen weder in Bildern noch in Videos zeigen, sie leugnen die seelischen und körperlichen Nachwirkungen der Abtreibung, etwa das erhöhte Früh- und Fehl-Geburts-Risiko und würden daher auch nicht den Kriterien einer Schwangerschaftskonflikt-Beratung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen!

Dass es in Österreich keinerlei gesetzliche Kriterien bei der Schwangerschafts-Konflikt-Beratung gibt, ja der Abtreiber selbst beraten kann, ist typisch für die Gesetzeslage des aussterbenden "österreichischen Volkes", dem die Rekruten am "National-Feiertag" gelobten "zu dienen", wie sie vordergründig brüllten, aber in Wahrheit mit ihren Vorgesetzten und der politischen Führung beim Abschlachten der ungeborenen Kinder des Landes zusehen!

So schmerzlich es für die wenigen verbleibenden katholischen Christen Österreich ist – das angesehene „Vienna Institut for Demography“ prognostiziert einen Anteil von 7 bis 12 % Christen für die unter 15-Jährigen im Jahr 2051 und damit das weitgehende Verschwinden der christlichen Bevölkerung bis zum Ende dieses Jahrhunderts – die ursprünglich einheimische, auch durch Mitwirken ihrer Bischöfe, gottlos gewordene Bevölkerung nimmt sich durch Selbst-Abtreibung aus der Geschichte und verdient als „Baby-Mörder-Nation“ nicht, auf diesem wunderbaren, blauen Planeten einen Flecken Erde unter der Sonne von Gottes Schöpfung zu bewohnen!
Galahad
Warum errinnert mich sowas bloß an längst (dachte ich zumindest) vergangene Zeiten... 🤨 😡 🤬 🙏
Iacobus
Wie geht's jetzt weiter?