Bundeskabinett: Gesetzesentwurf zur Euthanasie verabschiedet

(gloria.tv) Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nahezu unverändert. Mathias von Gersdorff. Der umstrittene Gesetzentwurf sieht vor, gewerbsmäßige Sterbehilfe künftig …Mehr
(gloria.tv) Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nahezu unverändert. Mathias von Gersdorff.
Der umstrittene Gesetzentwurf sieht vor, gewerbsmäßige Sterbehilfe künftig unter Strafe zu stellen. Angehörige und andere nahestehende Personen blieben aber straffrei.
Von Ärzten und Pflegekräften ist allerdings nicht mehr explizit die Rede. Ihre Mitwirkung wird aber nicht ausgeschlossen und könnte straffrei bleiben, falls sie den Patienten seit langem besonders nahe stehen. Aus diesem Grund wird befürchtet, dass sich die Rolle des Arztes langfristig ändert.
Nun geht der Entwurf in die parlamentarische Beratung.
Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde massiv von Kirchen, Lebensrechtlern und der Deutschen Hospiz Bewegung kritisiert.
In allen bioethischen Themen, sowie das Lebensrecht, wirkten sich die allerersten Reformen schließlich wie ein Dammbruch, egal wie gering die Liberalisierung zunächst war: Abtreibungsgesetzgebung …Mehr
Latina
wer hat jeden mist mitmacht!!! ja ME genau richtig,volle zustimmung 🤗 😁
Shuca
Ja wenn es keinen Vater und Mutter mehr gibt, dann gibt es wenigstens nur Eltern. Es ist die Zeit wo die normal bleiben wollen für verrückt erklärt werden und die Verrückten die Macht übernehmen. Das sind genau die Leute die der Antichrist braucht.
Per Mariam ad Christum.
elisabethvonthüringen
Ausgetschendert... 😎 Shuca...wollen auch wir ein bisschen Komik machen??
agensev.de/agens-meint/aus-fur-gender-2Mehr
Ausgetschendert... 😎 Shuca...wollen auch wir ein bisschen Komik machen??

agensev.de/agens-meint/aus-fur-gender-2
Monika Elisabeth
Nur weil dieser verlotterte Atheisten-Staat die Euthanasie erneut erlaubt, muss es nicht heißen, dass man in Alter und Krankheit vor seinen eigenen Kindern nicht mehr sicher ist. Das Einzige, was hier hilft, ist die Erziehung zum rechten Glauben und zur Nächstenliebe sowie zu Opferbereitschaft. Wer das in seinem Leben bei seinen Kindern versäumt und sie dem Staat in die Klauen gibt, braucht sich …Mehr
Nur weil dieser verlotterte Atheisten-Staat die Euthanasie erneut erlaubt, muss es nicht heißen, dass man in Alter und Krankheit vor seinen eigenen Kindern nicht mehr sicher ist. Das Einzige, was hier hilft, ist die Erziehung zum rechten Glauben und zur Nächstenliebe sowie zu Opferbereitschaft. Wer das in seinem Leben bei seinen Kindern versäumt und sie dem Staat in die Klauen gibt, braucht sich nicht wundern, wenn die Kinder eines Tages bei ihren Eltern so einiges "versäumen".

Also Aufwachen! Jeder Einzelne muss etwas für sich und seine Nachkommen tun - der Staat vertritt schon längst nicht mehr die gesunden Interessen der Bürger. Nimmt euch selbst in die Hand und gibt euch Gott hin.

Das Jammern hat längst keine Berechtigung mehr, die EU gibt offen zu, dass sie sich nicht auf Gott berufen will. Warum sollten wir dann von den Regierenden besseres erwarten?
Shuca
„Mitunter haben gerade Nahestehende ein besonderes Interesse am (Frei-)Tod des Nächsten."
Ja das würde ich auch so sehen. Seid alle vorsichtig. Keiner wird mehr sicher sein. Die ungeboren Kinder könnten euch Geschichten erzählen die würdet ihr nie glauben. Es fängt immer ganz harmlos an.
Per Mariam ad Christum.
elisabethvonthüringen
Sterbehilfe – Ein Skandal in Gesetzesform
Heute gehen durch die Medien und das Internet Berichte über einen Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der im Kabinett verabschiedet wurde und der Sterbehilfe in einem absonderlichen System teilweise straffrei lassen soll.
…So müssen wir damit rechnen, dass die armen, wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht …Mehr
Sterbehilfe – Ein Skandal in Gesetzesform

Heute gehen durch die Medien und das Internet Berichte über einen Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der im Kabinett verabschiedet wurde und der Sterbehilfe in einem absonderlichen System teilweise straffrei lassen soll.

…So müssen wir damit rechnen, dass die armen, wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht werden.

Warum? Nicht, weil sie ein todeswürdiges Verbrechen begangen haben!…

Nein, nicht aus solchen Gründen müssen jene unglücklichen Kranken sterben, sondern darum, weil sie nach dem Urteil irgendeines Amtes, nach dem Gutachten irgendeiner Kommission lebensunwert geworden sind, weil sie nach diesem Gutachten zu den unproduktiven Volksgenossen gehören…

Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozess ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüsst haben! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als schwer Kriegsverletzte, als Krüppel, als Invalide in die Heimat zurückkehren…

(Clemens August von Galen)
Freilich ist die heutige Situation eine andere und es geht hier auch nicht um staatlich verordnete Tötung, wie dies 1941 der Fall war. Es geht um etwas anderes, wie man auch der Pressemitteilung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger entnnehmen kann:
…Die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid soll strafrechtlich verboten werden. Als "Erwerbsmodell" würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten „Dienstleistung“, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten. Letztlich hätten möglicherweise gerade alte und kranke Menschen sogar das Gefühl, dieses „Angebot“ in Anspruch nehmen zu müssen, um ihrem Umfeld nicht zur Last zu fallen. Der Umgang mit dem Sterben gehört zu den schwierigsten ethischen Themen, die eine Gesellschaft kennt…
Die auf Gewinn zielende Hilfe soll also verboten werden, weil das Angebot möglicherweise erst die Nachfrage schaffe; weil das reine Vorhandensein des Angebots eine Art moralischen Druck produzieren, sich selbst umzubringen. Die Rede von „frei verantwortlichetem Suizid“ ist ein reiner Euphemismus.
…Daher werden Personen, die zugunsten eines Angehörigen oder einer anderen ihnen nahestehenden Person an der Tat des Suizidhelfers teilnehmen, ohne selbst gewerbsmäßig zu handeln, ausdrücklich straffrei gestellt. Ehe- und Lebenspartner, die nach jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner zum gewerblich handelnden Sterbehelfer fahren, sollen nach wie vor nicht bestraft werden…
Das bedeutet also: die gewerbliche Sterbehilfe ist verboten. Hilft aber jemand einem Kranken die verbotene gewerbliche Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, indem er etwa den Kranken mit dem Auto zum Selbstmordinstrumetariums-Anbieter fährt und dort nicht eingreift, dann bleibt dieser Angehörige straffrei.
Wie kann aber die ursprüngliche Intention, das gewerbliche Angebot verbieten zu wollen, erreicht werden, wenn die Inanspruchnahme und die Hilfe zur Inanspruchnahme keine Konsequenzen haben, sondern sogar noch erleichtert werden?
Hier scheint durch, daß wie selbstverständlich davon ausgegangen wird daß es illegale gewerbliche Anbieter gibt und daß ihre Dienstleistungen wie selbstverständlich in Anspruch genommen werden.
Es bleibt also bei dem illegalen Angebot, daß angeblich die Nachfrage schafft. Mehr noch: dadurch daß den Angehörigen nun die Beihilfe, wie etwa Fahrt zum Anbieter, erlaubt wird, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Angebots erleichtert. Die Nachfrage wird also durch den Gesetzesentwurf eher erhört als verringert. Der moralische Druck, das Angebot in Anspruch zu nehmen steigt ebenfalls und unterliegt im schlimmsten Fall den Überredungskünsten der Angehörigen.

Daß aus kirchlicher Sicht die „Kultur des Todes“ in ihrer Ausformung von Sterbehilfe zu ächten ist, braucht nicht weiter dargelegt werden. Die einschlägigen Aussagen im Katechismus und päpstlichen Lehrschreiben sind bekannt.