zu @RudiRud;etwas mehr Sachkunde steht auch Ihnen besser zu Gesicht.
1. Sowohl in den Kirchen des Osten (katholisch & orthodox) ist das Zölibat am hohen priesterlichen Amt festgelegt. Dies ist das Bischofsamt.
2. In den Kirchen des Osten hat sich hieraus entwickelt, Bischöfe wurden aus dem Bereich der Mönchspriester berufen. Dies führte dazu, daß sich 2 Abweichungen im Ausbildungsgang der Priester entwickelt hat. Die Mönchspriester haben eine höher qualifizierte Ausbildung als der Weltklerus.
3. Für die Angehörigen des Weltklerus ist der Zölibat erleichtert. Wird ein unverheirateter Mann geweiht so bleibt er dem Zölibat verpflichtet. Wird ein Junger Mann geweiht, der verheiratet ist, so ist er berechtigt das einmalige Sakrament der Ehe zu leben. Bedingung ist, die Ehefrau muß bereits vor der Weihe in Kind gesund geboren haben. Das um zu verhindern, daß eine Mutter und Ehefrau, bei der Geburt des Kindes stirbt und der Vater evtl. mit einem Kleinkind zum Witwer wird. Dies war in den früheren Zeiten eine große Gefahr.Der verwitwete Priester ist nach dem die Ehefrau verstorben ist grundsätzlich zum zölibatären Leben verpflichtet.
4. Im Westen ging das Verhalten der Menschen immer eigene Wege. Die Priesterausbildung zwischen Weltklerus und Mönchspriester war witgehendst identisch. Wurde ein Priester aus dem Weltklerus zum Bischof erwählt, konnte er das Amt nur mit Zustimmung der Ehefrau annehmen und so zum Bischof geweiht werden.
5. Das Ehesakrament konnte nicht aufgelöst werden und das hohe priesterliche Amt (Bischof) nicht angenommen werden, wenn beide Formen des Sakramentes ausgelebt werden. So haben die Ehepartner in Übereinstimmung das Ehesakrament ruhe lassen. Das hatte folgend Handlungsweisen zur Folge der Bischof legte das Versprechen zum Zölibat ab, die Ehefrau ebenfalls mit dem Eintritt in einen Orden d.h. in ein Kloster.
6. Im Westen hat sich ferner sehr stark der Kampf um Macht und Einfluß herausgebildet. Priester mit Familie haben oftmals mit großer Macht auf Wunsch der Familie um Pfarrstellen mit höherem Gehalt und Einfluß für Ihre Söhne gekämpft. Ebenso taten sich viele Ehepaare nach der Bischofsweihe schwer ihrem gemeinsamen Zölibatsversprechen treu zu bleiben.
7. In der Westkirche ist es wichtig darauf hinzuweisen, im Regelfall gibt es keine verheirateten Diakone auch nicht bei den ständigen. Bei den ständigen Diakon gibt es die Ausnahme für im Glauben, im Beruf und in der Familie bewährte Männer, diese können nach den Richtlinien Zölibat in der Ostkirchen zum Diakon geweiht werden. Das beinhaltet jedoch auch, in dem Fall, daß die Ehefrau stirbt nimmt dieser Mann das ständige Zölibat an.
8. So gibt es nur in den katholischen Ostkirchen verheiratete Priester. In der Westkirche gibt es verheiratete Priester, wenn diese mit bereits erhaltener Weihe von einer Ostkirche oder von der Altkatholischen Kirche in die Katholische Kirche konvertieren. Dann ist für diese ebenfalls der eingeschränkte Zölibat vorgeschrieben.
9. es ist im Widerspruch zur kirchlichen Tradition, wenn verheiratete Männer (Protestanten) nach der Konvertierung zum katholischen Priester geweiht werden. Diese Männer könnten lediglich das Amt des ständigen Diakon anstreben.
Bischöfe die ein anderes Verhalten an den Tag legen sündigen gegen die kirchliche Lehre, Tradition und das kirchliche Recht.