Spaemann: Kirchensteuer wichtiger für Mitgliedschaft als Glaube
(gloria.tv/ KNA) Ein Jahr nach der Papstrede vor dem Bundestag hat der Philosoph Robert Spaemann die überkonfessionelle Tragweite des naturrechtlichen Denkens betont. In einer Debatte in der Hessischen Landesvertretung in Berlin sagte Spaemann am Samstag, die gängigen Positionen des Rechtspositivismus und des Relativismus seien «Schönwetter-Philosophien». Sie taugten nicht im Kampf gegen Diktaturen und Rechtsbeugungen.
Mit Nachdruck wandte sich Spaemann gegen die Annahme, das Naturrecht sei ein bloß katholisches Denken. In Wahrheit hätten auch Kant und die meisten französischen Aufklärer das Menschenrecht als ein Recht verstanden, das in der Natur des Menschen wurzelt. Heute verteidige die Kirche das Prinzip der Wahrheitsfähigkeit und damit eine der Grundlagen der Aufklärung. «Dafür müssen wir uns nicht schämen!», erklärte der katholische Philosoph.
Spaemann warnte davor, sich in Debatten um Grundrechte auf «unsere Werte» zu berufen. Dies führe zu einer Relativierung der Grundrechte. Die von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes kodifizierten unveräußerlichen Rechte dürften nicht als relative, zeitbedingte Normen missverstanden werden.
Die vom Papst bei seinem Deutschlandbesuch erhobene Forderung nach einer «Entweltlichung» der Kirche verteidigte Spaemann. Ein Beispiel für Verweltlichung der Kirche sei die zeitweise Verwicklung der Kirche in das staatliche Abtreibungssystem in Deutschland gewesen.
Diese sei, obwohl in guter Absicht begonnen, letztlich unmoralisch gewesen. Als weiteres Beispiel nannte er den Skandal um den Vertrieb von Erotik-Schriften durch den kircheneigenen Weltbild-Verlag. Auch die neue Kirchenaustrittsregelung in Deutschland sei ein Beispiel für Verweltlichung. Paradoxerweise sei nun das Zahlen der Kirchensteuer ein wichtigeres Kriterium für die Mitgliedschaft als das Bekenntnis zu zentralen Glaubenswahrheiten.
Mit Nachdruck wandte sich Spaemann gegen die Annahme, das Naturrecht sei ein bloß katholisches Denken. In Wahrheit hätten auch Kant und die meisten französischen Aufklärer das Menschenrecht als ein Recht verstanden, das in der Natur des Menschen wurzelt. Heute verteidige die Kirche das Prinzip der Wahrheitsfähigkeit und damit eine der Grundlagen der Aufklärung. «Dafür müssen wir uns nicht schämen!», erklärte der katholische Philosoph.
Spaemann warnte davor, sich in Debatten um Grundrechte auf «unsere Werte» zu berufen. Dies führe zu einer Relativierung der Grundrechte. Die von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes kodifizierten unveräußerlichen Rechte dürften nicht als relative, zeitbedingte Normen missverstanden werden.
Die vom Papst bei seinem Deutschlandbesuch erhobene Forderung nach einer «Entweltlichung» der Kirche verteidigte Spaemann. Ein Beispiel für Verweltlichung der Kirche sei die zeitweise Verwicklung der Kirche in das staatliche Abtreibungssystem in Deutschland gewesen.
Diese sei, obwohl in guter Absicht begonnen, letztlich unmoralisch gewesen. Als weiteres Beispiel nannte er den Skandal um den Vertrieb von Erotik-Schriften durch den kircheneigenen Weltbild-Verlag. Auch die neue Kirchenaustrittsregelung in Deutschland sei ein Beispiel für Verweltlichung. Paradoxerweise sei nun das Zahlen der Kirchensteuer ein wichtigeres Kriterium für die Mitgliedschaft als das Bekenntnis zu zentralen Glaubenswahrheiten.