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Marienheiligtum Mettenbuch (deutscher Gnadenort) die Erscheinungen

Die Erscheinungen Der kleine Weiler Mettenbuch liegt auf einer Anhöhe, einem Ausläufer des Bayerischen Waldes, ca. 5 km von Deggendorf und 2 km von Metten entfernt. Die Kinder, denen die Erscheinungen …Mehr
Die Erscheinungen
Der kleine Weiler Mettenbuch liegt auf einer Anhöhe, einem Ausläufer des Bayerischen Waldes, ca. 5 km von Deggendorf und 2 km von Metten entfernt. Die Kinder, denen die Erscheinungen zuteilwurden, waren fünf, ein Knabe und vier Mädchen. Das jüngste davon, 7 Jahre alt, das Kind von damals noch lebenden Bauersleuten, wurde von diesen erst am 9. Dezember in die Waldschlucht mitgenommen und hatte von da an die gleichen Visionen wie die übrigen. Der zehnjährige Knabe und das achtjährige Mädchen, Kinder einer Bauerswitwe, waren vom 2. Dezember an beteiligt; ein zehnjähriges Mädchen, Tochter einer Taglöhnerswitwe, und ein vierzehnjähriges, Waise mütterlicherseits und Pflegekind der zuerst bezeichneten Witwe, nahmen vom Anfang bis zum Schluss an den Erscheinungen teil, doch in weit höherem Grad und größerem Umfang, wie das jüngere als auch das ältere. Die Mütter der vier zuletzt erwähnten Kinder waren Schwestern. Niemals aber gingen die Kinder allein in die Schlucht, ihre Eltern …Mehr
Woidler teilt das
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143 Jahre Wallfahrt in die Mettenbucher Waldschlucht
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"Mindestens seit September 1876 bemerkten Kinder aus der nächsten Nachbarschaft, die aus verschiedenen Ursachen an jener Stelle vorüberkamen, auf und neben dem Brombeerstrauch ein oder mehrere Lichtlein. Sie erzählten es, liefen aus Neugierde abends gern hin und lockten auch Erwachsene an den Ort. Man hielt die Erscheinung für sogenannte Armen-Seelen-Lichter und fing an, für die Verstorbenen dort …Mehr
"Mindestens seit September 1876 bemerkten Kinder aus der nächsten Nachbarschaft, die aus verschiedenen Ursachen an jener Stelle vorüberkamen, auf und neben dem Brombeerstrauch ein oder mehrere Lichtlein. Sie erzählten es, liefen aus Neugierde abends gern hin und lockten auch Erwachsene an den Ort. Man hielt die Erscheinung für sogenannte Armen-Seelen-Lichter und fing an, für die Verstorbenen dort zu beten. Im November wurde der Zulauf größer, bis endlich der Ortspfarrer davon Kenntnis nahm, Unfug befürchtete und durch den Bürgermeister am 23. November 1876 an Ort und Stelle den Zusammenlauf für künftig verbieten ließ. Die Sicherheitsorgane mussten dafür sorgen, dass man das Verbot einhielt. Deshalb durchstreiften an folgenden Abenden Wächter der öffentlichen Ordnung die Schlucht, trafen aber niemanden an. Damals geschah es, dass einmalig ein Schuss gegen die Stelle der Lichtererscheinungen abgegeben wurde, um zu zeigen, dass an der Sache nichts sei."