Kardinal Woelki obsiegt gegen Lügenpresse
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Das entscheid das Kölner Landgericht am 18. Mai. Der von der Boulevardzeitung beschriebene Vorfall handelt vom Kontakt zwischen einem später von Woelki beförderten Düsseldorfer Priester und einem noch nicht 18jährigen Prostituierten. die homosexuellen Handlungen waren einvernehmlich und ohne gegenseitige Berührungen.
Das Gericht beanstandete die verwendete Formulierungen "Sexualstraftäter", "Missbrauchs-Priester" und "Kindesmissbrauch".
Die Zeitung hatte ferner behauptet, dass der Priester vor der Polizei homosexuelle Handlungen mit dem Prostituierten gestanden habe. Auch das wertet das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung.
Zu dem Hauptsacheklageverfahren kam es, weil Axel Springer SE und Harbusch das vorausgegangene Verbot im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht akzeptieren wollten.
Woelki ist über das Urteil erleichtert: "Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert."
Bild: Rainer Maria Woelki © Erzbistum Köln, CC BY-SA, #newsTlvrjkqrxk
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