Aktivistin des Desinformations-Portals Kath.ch vor Gericht verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat die bei Kath.ch bezahlte Medien-Aktivistin Barbara Ludwig wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Grund: Ludwig hat den brillanten Autor und deutschen Unternehmensberater Dr. Markus Krall, 61, verleumdet. Sie bediente sich dabei der bekannten Beschimpfungen, die von oligarchie-hörigen Aktivisten eingesetzt werden, um Kritiker medial hinzurichten und eine rationale Diskussion zu verhindern.

Im November 2022 war Dr. Krall von der Churer Dekanatsversammlung eingeladen worden, einen Vortrag zum Thema „Fünf Säulen zum Erhalt einer freiheitlich-christlichen Gesellschaftsordnung“ zu halten.

In der Folge wurde eine Hetzkampagne gegen ihn von einem gewissen Christian Cebulj gestartet, einem Deutschen, der von der „Theologischen Hochschule Chur“ als „Professor“ geführt wird.

Kath.ch ist für Boulevard und Konfrontation bekannt und wird über Kirchensteuergelder künstlich am Leben erhalten. Hinter dem Portal steht die Schweizer Bischofskonferenz.

Es war für Kath.ch und die Oligarchen-Medien ein leichtes, den hilflosen Bischof von Chur, José-Maria Bonnemain, zu beeindrucken. Er schickte seinen damaligen Generalvikar Jürg Stuker vor und fiel dem Dekanat und dem Referenten in den Rücken. Der Vortrag musste abgesagt werden.

Doch jetzt kommt die Retourkutsche. Das Bezirksgericht stellte fest, dass Ludwig nicht in der Lage war, die von ihr kolportierten Beschimpfungen zu belegen: „Insgesamt sind die Vorwürfe geeignet, den Mann in seiner Ehre zu verletzen.“

Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 120 Franken aus. Für diese gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Es ist nicht das erste Mal, dass Kath.ch in der Kritik steht. Sogar dem Oligarchenblatt NZZ geht das Hetzportal zu weit. Die NZZ sprach im Zusammenhang mit der Webseite von „Boulevard und Konfrontation“.

Der ehemalige Schweizer Nationalrat und bekannte Journalist Roger Köppel fand einen „deutschen Rabiat-Kurs bei kath.ch“.

In der Vergangenheit entschuldigte sich die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) überschwänglich für die vom damaligen deutschen Redaktionsleiter geführt Holocaust-Keule.

Im Dezember 2021 wurde Kath.ch vom Schweizer Presserat wegen Beschimpfung von Kritikern der Covid-Propaganda verurteilt. Der Rat sprach von der Verletzung des Wahrheitsgebots und der Berichtigungspflicht.

Im Juli 2021 stellten Mitglieder des katholischen Pressevereins der Schweiz fest, dass der Stil von Kath.ch der Manipulation näher stehe als dem Journalismus.

Der Sprecher der Erzdiözese Wien kritisierte in Die Presse Kath.ch’s „verletzenden Ton“. Bisher sei es im christlichen Umfeld verpönt gewesen, „die Kritik an einer Handlung durch ein Abqualifizieren des Handelnden zu ersetzen.“

Im Oktober 2021 entschuldigte sich das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz für einen Artikel, in dem der Philosoph Pater Dominikus Kraschl OFM beschimpft wurde.

Im Dezember 2022 stellte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholischer Zentralkonferenz (RKZ) und das „Katholische“ Medienzentrum in einer Mediation gemeinsam fest, dass die Themenwahl auf Kath.ch einseitig, und dessen Stil provoziere und polarisiere.

Der antikatholische Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz, Felix Gmür, äußerte bei einem Podiumsgespräch, dass er „stocksauer“ über die „Berichterstattung“ von Kath.ch sei und beschuldigte Kath.ch der „reinen Manipulation.“

Bild: Dr. Markus Krall: wikicommons, CC-BY-SA
Abraham a Sancta Clara
Könnte sein, dass Sie @Erzherzog Eugen wegen Beschimpfungen von GTV Mitgliedern auch zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Dennoch habe Sie hier mit Anwalt gedroht. 😂 😂 😂
Lisi Sterndorfer
Pater Kraschl ist hier aktiv
@Kraschl Dominikus