"Ferner überlegt der Kardinalsrat, weitere Fakultäten an die Diözesen zu delegieren, etwa die Erlaubnis für verwitwete ständige Diakone, wieder zu heiraten, was hieße, dass eine Diözese die Erlaubnis erteilte und eine andere verwehrte." (Zitat aus dem Artikel)
vs.
"Demnach könnte beispielsweise auf Ortsebene statt in Rom entschieden werden, ob ein unverheirateter oder verwitweter Ständiger Diakon zur Priesterweihe zugelassen werden kann. Burke räumte ein, es handle sich um eher spezielle Fragen."
www.kath.net/news/59935Hier wäre es meines Erachtens angeraten, die Quelle zu überprüfen, welche Version nun die richtige ist.
Can. 377 — § 3. Wenn nichts anderes rechtmäßig bestimmt ist, hat der Gesandte des Papstes, wann immer ein Diözesanbischof oder ein Bischofskoadjutor zu ernennen ist, in bezug auf den dem Apostolischen Stuhl vorzulegenden sogenannten Dreiervorschlag je einzeln zu ermitteln und dem Apostolischen Stuhl selbst zusammen mit seinem Votum mitzuteilen, was der Metropolit und die Suffraganbischöfe der Provinz, zu der die zu besetzende Diözese gehört bzw. mit der sie zusammengeschlossen ist, und der Vorsitzende der Bischofskonferenz vorschlagen; darüber hinaus soll der päpstliche Gesandte einige aus dem Konsultoren kollegium und dem Kathedralkapitel anhören, und,
wenn er es für angebracht hält, soll er auch die Ansicht anderer aus dem Welt- und Ordensklerus sowie von Laien, die sich durch Lebensweisheit auszeichnen, einzeln und geheim erfragen.Die Frage hierbei ist, wie der Kreis der Lebensbeweisheiteten aussehen mag. Reicht die Mitgliedskarte von "Donum vitae" oder "Wir sind (nicht) Kirche"?