Die Bistümer Limburg, Rottenburg-Stuttgart und Osnabrück haben sie bereits offiziell empfohlen, das Erzbistum Köln wird aber nicht nachziehen: Die Handreichung „Segnungen für Paare, die sich lieben“ wird nicht zur Anwendung gebracht. Dies geht aus einer Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus in Mettmann hervor. Die dortige „AG Regenbogenkirche für alle“ hatte sich an Woelki gewandt, um zu erreichen, dass die Handreichung auch im Erzbistum Köln „1:1“ umgesetzt werde. Die Antwort von Generalvikar Guido Assmann zitiert die Stellungnahme der Mettmanner Arbeitsgemeinschaft folgendermaßen: „Wir werden die angesprochene Handreichung im Erzbistum Köln nicht veröffentlichen und zur Anwendung bringen, da in unseren Augen durch die Erklärung ‚Fiducia supplicans‘ des Dikasteriums für die Glaubenslehre alles Wesentliche zum Umgang mit Segensspendungen für Paare, die keine sakramentale Ehe schließen können, gesagt ist.“ Im Nachgang der Veröffentlichung von Fiducia supplicans …