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Franziskus liegt wieder falsch: Die Kirche lehrt, dass die Todesstrafe zulässig ist

Hochwürden Raymond Blake kritisiert auf Twitter (3. August) den neuen Paragraph im Katechismus über die Todesstrafe. Papst Franziskus behauptet darin fälschlicherwiese, dass „die Kirche lehrt”, die Todesstrafe sei unzulässig.

Blake unterstreicht, dass das “historisch und faktisch nicht wahr ist”.

Der Menschenverstand, die Bibel und die gesamte katholische Theologie inklusive dem Heiligen Thomas lehren, dass die Todesstrafe als solche gerecht und zulässig ist.

Hochwürden Blake ist kein Befürworter der Todesstrafe.

#newsCixylctokq
Santiago_
Hier handelt der Hl. Thomas auch über die "Todesstrafe": Thomas von Aquin - Summe der Theologie II-II
simeon f.
Jede fälschlich erteilte Strafe ist ungerecht. Aber da wir einen gerechten Gott haben,wird dieser das ergangene Unrecht in Gerechtigkeit verwandeln. Diejenigen, die mit der Ungerechtigkeit bei der Todesstrafe argumentieren, haben den übernatürlichen Glauben an Gottes absolute Gerechtigkeit verloren.
Man muss auch bedenken, wieviel Unrecht geschieht, weil bestimmte Personen nicht zum Tode verurteilt …Mehr
Jede fälschlich erteilte Strafe ist ungerecht. Aber da wir einen gerechten Gott haben,wird dieser das ergangene Unrecht in Gerechtigkeit verwandeln. Diejenigen, die mit der Ungerechtigkeit bei der Todesstrafe argumentieren, haben den übernatürlichen Glauben an Gottes absolute Gerechtigkeit verloren.

Man muss auch bedenken, wieviel Unrecht geschieht, weil bestimmte Personen nicht zum Tode verurteilt wurden. Erstens, weil diese die Möglichkeit bekommen, ihr Unwesen weiter zu treiben und Zweitens, weil andere nicht abgeschreckt werden, weil die Konsequenzen ihres Handlens nicht gar zu schrecklich sind.

Wer also gegen die Todesstrafe ist, trägt auch Verantwortung für alles Unrecht, das in der Folge dieser Ablehnung an wirklich Unschuldigen geschieht. Unschuldige Kinder und Frauen, die missbraucht und umgebracht werden. Unschuldige Menschen, die zu Drogenkonsum verführt werden usw. Dinge die nicht geschehen wären, wenn der Verursacher entweder zum Tode verurteilt worden wäre, oder durch die Veruteilungen Anderer abgeschreckt worden wäre.

Kurz: Wer gegen die Todesstrafe von Verbrechern votiert, macht sich mitschuldig am Tod oder Missbrauch von Unschuldigen.
Klaus Elmar Müller
Zu @CSc: Danke für Ihre umfassende Entgegnung! Dennoch: Sie verkennen, dass ein Justizirrtum aufgehoben, der Unschuldige recht und schlecht entschädigt werden kann außer - bei der Todesstrafe! (Auch der Richter ist dann zu bedauern, kann nichts mehr wirklich wiedergutmachen.)
Klaus Elmar Müller
An @CSc: Ja, abusus non tollit usum. Der hl. Paulus, dem römischen Recht vertrauend und an den Kaiser appellierend, wurde Opfer des abusus, die "Hexen" wurden Opfer geiler Richter, der jugendliche Attentäter, der in Bismarck den Verfolger des Katholizismus sah, wurde hingerichtet. Von der Gesinnungsjustiz der Kommunisten, Nazis, von Pol Pot, Kim Jong Un ganz zu schweigen. Der Abusus hat den Usus,…Mehr
An @CSc: Ja, abusus non tollit usum. Der hl. Paulus, dem römischen Recht vertrauend und an den Kaiser appellierend, wurde Opfer des abusus, die "Hexen" wurden Opfer geiler Richter, der jugendliche Attentäter, der in Bismarck den Verfolger des Katholizismus sah, wurde hingerichtet. Von der Gesinnungsjustiz der Kommunisten, Nazis, von Pol Pot, Kim Jong Un ganz zu schweigen. Der Abusus hat den Usus, eine Idealisierung mittelalterlich-christlichen Königtums, absorbiert. Die Verteidiger der Todesstrafen übersehen die Erbsünde. Nur Heilige könnten gerecht urteilen, und gerade die werden Opfer, nicht Henker.
Santiago_
"55. Das darf uns nicht erstaunen: das Töten eines Menschen, in dem das Bild Gottes gegenwärtig ist, ist eine besonders schwere Sünde. Gott allein ist Herr des Lebens! Doch angesichts der vielfältigen und oft dramatischen Begebenheiten, die das Leben des einzelnen und der Gemeinschaft bereithält, haben die Gläubigen seit eh und je darüber nachgedacht und versucht, zu einer vollständigeren und …Mehr
"55. Das darf uns nicht erstaunen: das Töten eines Menschen, in dem das Bild Gottes gegenwärtig ist, ist eine besonders schwere Sünde. Gott allein ist Herr des Lebens! Doch angesichts der vielfältigen und oft dramatischen Begebenheiten, die das Leben des einzelnen und der Gemeinschaft bereithält, haben die Gläubigen seit eh und je darüber nachgedacht und versucht, zu einer vollständigeren und tieferen Einsicht dessen zu gelangen, was das Gebot Gottes verbietet und vorschreibt. 43 Es gibt nämlich Situationen, in denen die vom Gesetz Gottes festgelegten Werte in Form eines wirklichen Widerspruchs erscheinen. Das kann zum Beispiel bei der Notwehr der Fall sein, in der das Recht, das eigene Leben zu schützen, und die Pflicht, das Leben des anderen nicht zu verletzen, sich nur schwer miteinander in Einklang bringen lassen.

Zweifellos begründen der innere Wert des Lebens und die Verpflichtung, sich selbst nicht weniger Liebe entgegenzubringen als den anderen, ein wirkliches Recht auf Selbstverteidigung. Selbst das vom Alten Testament verkündete und von Jesus bekräftigte anspruchsvolle Gebot der Liebe zu den anderen setzt die Eigenliebe als Vergleichsbegriff voraus: »Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst« (Mk 12, 31). Auf das Recht sich zu verteidigen könnte demnach niemand aus mangelnder Liebe zum Leben oder zu sich selbst, sondern nur kraft einer heroischen Liebe verzichten, die die Eigenliebe vertieft und gemäß dem Geist der Seligpreisungen des Evangeliums (vgl. Mt 5, 38-48) in die aufopfernde Radikalität verwandelt, deren erhabenstes Beispiel der Herr Jesus selber ist.
Andererseits »kann die Notwehr für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder des Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein«. 44 Es geschieht leider, daß die Notwendigkeit, den Angreifer unschädlich zu machen, mitunter seine Tötung mit sich bringt. In diesem Fall wird der tödliche Ausgang dem Angreifer zur Last gelegt, der sich ihm durch seine Tat ausgesetzt hat, auch für den Fall, daß er aus Mangel an Vernunftgebrauch moralisch nicht verantwortlich wäre. 45
56. In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muß in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe »in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen«. 46 Die öffentliche Autorität muß die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, daß sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemes- sene Sühne für d as Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten. 47
Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben."
Johannes Paul II. (Evangelium Vitae)
Klaus Elmar Müller
Wenn wir Christen demnächst wegen Hate-Speech und Islamophobie verurteilt werden, können wir als letztes Wort vor der Hinrichtung ja noch bekennen, dass wir grundsätzlich die Todesstrafe bejahen . . . . - Dabei ist die Bejahung der Todesstrafe nirgendwo zum unfehlbaren Dogma erklärt.
Tradition und Kontinuität
Die Todesstrafe ist sicher ein Verstoß gegen das fünfte Gebot, mehr aber noch gegen das erste Gebot. Ein Mensch, der sich anmaßt, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu verfügen, macht sich sozusagen Gott gleich!
Tradition und Kontinuität
Tja, dann bin ich laut Professor Doktor De Mattei der Häresie verfallen. Meine Überzeugung, dass die Todesstrafe in sich schlecht ist, werde ich dennoch niemals ändern.
vir probatus
In der Kirche kann sich anscheinend jeder ungestraft über die höchste Autorität stellen.
Diese Herren meinen das Gebot "Du sollst keinen anderen Gott neben mir haben" wörtlich.
Santiago_
Santiago_
Nach dem was der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, sagt, folgt der neue Text den Spuren der Lehre von Johannes Paul II in der Enzyklika Evangelium Vitae, aber es gibt da einen radikalen Unterschied.
Johannes Paul bekräftigt in Evangelium Vitae, daß die Kirche im aktuellen historischen Umfeld die Abschaffung der Todesstrafe bevorzugen sollte, bestätigt aber, daß die Todesstrafe …Mehr
Nach dem was der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, sagt, folgt der neue Text den Spuren der Lehre von Johannes Paul II in der Enzyklika Evangelium Vitae, aber es gibt da einen radikalen Unterschied.

Johannes Paul bekräftigt in Evangelium Vitae, daß die Kirche im aktuellen historischen Umfeld die Abschaffung der Todesstrafe bevorzugen sollte, bestätigt aber, daß die Todesstrafe nicht per se ungerecht ist und das Gebot "Du sollst nicht töten" nur dann einen absoluten Wert hat, "wenn es sich auf einen unschuldigen Menschen handelt" (Nr. 56-57)

Papst Franziskus dagegen hält die Todesstrafe als solche für unzulässig und leugnet offen eine unfehlbare Wahrheit des ordentlichen Lehramtes der Kirche.
Um diese Änderung zu rechtfertigen, wird an veränderte soziologische Bedinungnen appelliert.


In der Neuschrift von Papst Franziskus wird gesagt:

Der Rückgriff auf die Todesstrafe durch eine rechtmäßige Autorität, die einem fairen Prozess folgt,wurde lange als angemessene antwort auf die Schwere mancher Verbrechen und ein akzeptables wenn auch extremes Mittel angesehen, mit der Absicht
das Allgemeingut zu bewahren. Heute jedoch gibt es ein wachsende Bewußtsein dafür,
daß die Würde der Person auch dem Begehen sehr schwerer Verbrechen nicht verloren
geht. Außerdem ist ein neues Verständnis für die Bedeutung von Strafen entstanden, die
der Staat verhängt. Schließlich sind wirkungsvollere Haftsysteme entwickelt worden, die
Schutz der Bürger sicherstellen aber den Schuldigen nicht von der Möglichkeit der Erlö-
sung berauben,"

Allerdings ändert die Wahrnehmung der "Menschenwürde" sich nicht abhängig von historischen Zeiten und Umständen, so wie die moralische Bedeutung von Gerechtigkeit und Strafe sich nicht ändert. Pius XII erklärt, daß der Staat, wenn er auf die Todesstrafe zurückgreift, nicht beanspruchtm Herr des menschlichen Lebens zu sein, sondern nur anerkennt, daß der Kriminelle-durch eine Art des moralischen Selbstmordes sich selbst des Rechtes auf Leben beraubt hat, Gemäß Papst Pius XII:

Sogar wenn es zur Hinrichtung eines zum Tode Verurteilten kommt, verfügt der Staat nicht über das Recht auf Leben des Einzelnen. Es bleibt dann der öffentlichen Macht vorbehalten, den Verurteilten das Gut des Lebens zu nehmen, im Ausgleich für seine Schuld, nachdem er sich selbst durch sein Verbrechen seines Rechtes auf Leben beraubt hat. (Rede an die Teilnehmer der Internationalen Konferenz für Histopathologie des Nervensystems, Sonntag 14. September 1952, Nr. 28)

Ihrerseits haben Theologen und Moralisten im Lauf der Jahrhunderte, vom Hl. Thomas von Aquin bis zum Hl. Alphonsus de Liguori, erklärt, wie dieTodesstrafe nicht nur durch den Schutz der Gemeinschaft gerechtfertigt wird, sondern auch vergeltenden Charakter hat, indem sie eine verletzte moralische Ordnung und einen sühnenden Wert hat-wie durch den Tod des "Guten Schächers" , der ihn mit dem Höchsten Opfer unseres Herrn vereinte.

Papst Franziskus´ Neuschrift drückt den theologischen Evolutionismus aus - von
Hl.Pius X in Pascendi und von Pius XII in Humani generis verurteilt wurde und nichts mit einer homogenen Entwicklung des Doktrin zu tun hat, wie sie Kardinal John Henry Newman behandelt. Die Bedinung für die Entwicklung eines Dogmas ist- in der Tat- daß das neue theologische Statement der vorherigen LEhre der KIrche nich widerspricht sondern sich darauf beschränkt, sie zu betonen und zu vertiefen.
Schließlich dreht es sich nicht, wie im Fall der Verurteilung der Empfängnidverhütung um theologische Meinungen, die zu Recht diskutiert werden können, sondern um moralische Wahrheiten, die zum Depositum fidei gehören und deshalb akzeptiert werden müssen, um katholisch zu bleiben. Wir hoffen, daß Theologen und die Hirten der Kirche so bald wie möglich intervenieren und diesen letzten schwerwiegenden Irrtum von Papst Franziskus öffentlich korrigieren. "

Roberto de Mattei ist ein Italienischer Historiker und Präsident der Lepanto-Stiftung.
Er hat an diversen Universitäten gelehrt und war Vizepräsident des Nationalen Forschungsrates, der führenden wissenschaftlichen Institution Italiens
Ein weiterer Kommentar von Santiago_
Santiago_
Kirchenhistoriker Roberto De Mattei erklärt, warum sich Papst Franziskus mit der Änderung der Lehre des CCC irrt.
"De Mattei: WER IMMER SAGT, DASS DIE TODESSTRAFE IN SICH SCHLECHT IST "VERFÄLLT IN HÄRESIE"
"Die Legimität der Todesstrafe ist eine Glauubenwahrheit- de fide tenenda- wie sie vom ordentlichen und universalen Lehramt- konstant und zweifelsfrei-von der Kirche definiert wird. Wer ummer …Mehr
Kirchenhistoriker Roberto De Mattei erklärt, warum sich Papst Franziskus mit der Änderung der Lehre des CCC irrt.

"De Mattei: WER IMMER SAGT, DASS DIE TODESSTRAFE IN SICH SCHLECHT IST "VERFÄLLT IN HÄRESIE"

"Die Legimität der Todesstrafe ist eine Glauubenwahrheit- de fide tenenda- wie sie vom ordentlichen und universalen Lehramt- konstant und zweifelsfrei-von der Kirche definiert wird. Wer ummer behauptet, daß die Todesstrafe in sich selbst schlecht ist, verfällt in Häresie.

Die Lehre der Kirche wird in einem am 18. Dezember 1208 datierten Brief klar formuliert, in dem Innonzenz III die Position der Waldenser mit diesen Worten, wie Denziger berichtet:

De potestate saeculari asserimus, quod sine peccato mortali potest iudicium sanguinis exercere, dummodo ad inferendam vindictam non odio, sed iudicio, non incaute, sed consulte procedat” (Enchiridion symbolorum,definitionum et declaratium de rebus fidei et morum, editedy Peter Hünermann S.J., n. 795)

Das heißt: "Im Hinblick auf die säkulare Macht, bestätigen wir, daß sie ein Todesurteil fällen kann, ohne eine Todsünde zu, vorausgesetzt, daß sie diese Bestrfung nicht aus Hass verhängt sondern umsichtig, nicht überstürzt sondern mit Vorsicht (Innozenz III, DS 795/425 -´Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationibus de rebus fidei et morum´ P.Hünermann S.J. 795).
Die selbe Position wurde durch den Katechismus des Konzils von Trient (Teil III, Nr.328)erneut bestätigt, durch den Großen Katechismus des Hl. Pius X (Teil III, Nr. 413) und durch den neuen Katechismus der Katholischen Kirchen (Nr. 2267). Papst Franziskus hat jetzt eine Neufassung unterschrieben. die den Katechismus mit dieser neuen Formulierung verändert:

Die Kirche lehrt- im Licht des Evangeliums, daß "die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie ein
Angriff auf die Unverletzbarkeit und Würde der Person ist" und sie arbeitet entschlossen
an ihrer weltweiten Abschaffung.
Tradition und Kontinuität
Begreift doch endlich: die Todesstrafe ist als solche zu ächten. Ich kann dieses Zeitgeistgeschreibsel nicht mehr hören! Damit kann man alles und das Gegenteil davon rechtfertigen. Warum sagt man nicht einfach: das menschliche Leben ist heilig und unantastbar? Punkt. Fertig.
charlemagne
KKK 2266 erlaubt zum Schutz des Gemeinwohls die Todesstrafe und wird von Franziskus bestätigt.
(Selbstverständlich bleibt die Pflicht der öffentlichen Autorität bestehen, das Leben der Bürger zu verteidigen, wie das Lehramt immer bestätigt hat und wie der Katechismus der Katholischen Kirche in den Nummern 2265 und 2266 bekräftigt.)Mehr
KKK 2266 erlaubt zum Schutz des Gemeinwohls die Todesstrafe und wird von Franziskus bestätigt.

(Selbstverständlich bleibt die Pflicht der öffentlichen Autorität bestehen, das Leben der Bürger zu verteidigen, wie das Lehramt immer bestätigt hat und wie der Katechismus der Katholischen Kirche in den Nummern 2265 und 2266 bekräftigt.)
charlemagne
Man sollte genauer lesen. Franziskus sagt in der heutigen Zeit ist die Todesstrafe unzulässig. Dass die Todesstrafe immer unzulässig war, hat er nirgends behauptet.
Santiago_
Die Kirche geht sogar soweit, dass sie das Recht auf Todesstrafe in extremen Fällen dem Staat nicht abspricht. Zumindest sagt das der Katechismus der katholischen Kirche (KKK), approbiert von Papst Johannes Paul II. vom 25. Juni 1992, unter Nr. 2266: „Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grunde hat die überlieferte …Mehr
Die Kirche geht sogar soweit, dass sie das Recht auf Todesstrafe in extremen Fällen dem Staat nicht abspricht. Zumindest sagt das der Katechismus der katholischen Kirche (KKK), approbiert von Papst Johannes Paul II. vom 25. Juni 1992, unter Nr. 2266: „Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grunde hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.“ Hier ist allerdings zu ergänzen, dass Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika „Evangelium vitae“ zwar an der Todesstrafe als letztes Mittel zum sozialen Selbstschutz der Gesellschaft festhält, dann aber fortfährt: „Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepassteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.“