@Tobias.12: Emotionen!
Erstens hab die These ncht ich aufgestellt, sondern ein Wiener Rechtsanwalt namens Arthur H. Lambauer. Ich bin da nur tiefer eingestiegen.
Ich wüsste keinen, der ansonsten den Rücktrittstext neben der Grammatik (wie es ja auch Professor Stroh und Professor Neuhausen gemacht haben) auch im Blick auf die kirchenrechtlichen Fachausdrücke analysiert hätte, also auf die verwendeten termini technici überhaupt eingegangen wäre.
Das aber hat Herr Lambauer, habe ich gemacht, dürfte jeder andere genauso machen; aber wenn es die halt nicht tun!
Von den Bischöfen kann kaum einer Latein. Außerdem sind die in ihrer Kirche angestellt und wollen da auch bleiben. Latein können ohnehin nur noch die Deutschen einigermaßen, wenn sie auch modernistisch sind, hat mir mal ein Kaplan so gesagt. Sollen also die was beurteilen oder Kirchenrechtler, die dazu gar nicht beauftragt sind? Und außerdem ihren Posten nicht verlieren wollen.
Wenn man die Hof-Experten heranzieht, fragen die sich immer nur, ob die Wahl von Kardinal Bergoglio gültig war, nicht, ob der Rücktritt Benedikts gültig war.
Letzteres muss man ja nicht anzweifeln, denn das hat ja der Fernseher gesagt, genauso wie die bemannte Mondlandung, die Atombombenexistenz, das Niederwerfen dreier WTC-Türme durch zwei Flugzeuge, die keiner gesehen hat. Der allmächtige Fernsehr hat das gesagt. Basta.
Glauben Sie dem Fernseher, dann gelten Sie was (beim Mainstream)! Und Sie wollen doch dabei sein, dazugehören! Tun Sie nichts anzweifeln, was der Fernseher uns vorlügt, damit Sie nicht als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt werden.
Hat denn übrigens einer der Bischöfe bisher den Mumm gehabt, die Piusbruderschaft zu ent-suspendieren? Nein, nein, beim Mainstream bleiben, damit man ja nicht angegriffen wird! Nicht als Außenseiter gilt! So kommt man durch's Leben. Durch's irdische.
Ich habe nachgewiesen, dass Papst Benedikt XVI. nicht von seinem Papst-Amt zurückgetreten ist. Eindeutig nachgewiesen, habe aber bei Weitem dazu noch nicht alles publiziert. Gewisse Feinheiten behalte ich mir vor, um ggf. besser kontern zu können.
Wenn jemand ein Abo gekündigt zu haben glaubt, und Sie wollen wissen, ob die Kündigung gültig ist, fragen Sie dann etwa denjenigen, der es gekündigt zu haben glaubt, oder sehen Sie sich das Kündigungsschreiben an?
Letzteres tu ich im Blick auf Benedikts Rücktritt. Ersteres tun Sie (haben es im vorletzten Statement getan).