Die Anerkennung des Engelwerks beruht auf der Einhaltung folgender 1992 erlassener Normen:
„I. Die Theorien aus den von Frau Gabriele Bitterlich empfangenen vorgeblichen Offenbarungen über die Welt der Engel, ihre persönlichen Namen, ihre Gruppen und Aufgaben, dürfen weder gelehrt noch in irgendeiner Weise, explizit oder implizit, verwendet werden in der Organisation und in der Durchführungsstruktur („Baugerüst“) des Opus Angelorum wie auch im Kult, in den Gebeten, in der geistlichen Formung, in der öffentlichen wie privaten Spiritualität, im Amt oder Apostolat. Dasselbe gilt für jedes andere Institut oder jede andere Vereinigung, die von der Kirche anerkannt sind. Der Gebrauch und die Verbreitung der Bücher wie auch anderer Schriften, welche die vorgenannten Theorien enthalten, sind innerhalb und außerhalb der Vereinigung verboten.
II. Die verschiedenen Formen der „Engelweihe“, die im Engelwerk geübt werden, sind verboten.
III. Außerdem sind sowohl die sogenannte „Fernspendung“ der Sakramente als auch die Einfügung von Texten, Gebeten und Riten, die sich direkt oder indirekt auf die genannten Theorien beziehen, in die eucharistische Liturgie oder das Stundengebet verboten.
V.
Exorzismen dürfen ausschließlich nach den Normen und der Disziplin der Kirche zu dieser Frage und unter Gebrauch der kirchlich approbierten Formeln durchgeführt werden.
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