Auszüge: Kern des Gesetzesvorhabens ist ein neuer Paragraf 106a Strafgesetzbuch (StGB), der mit "Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern" überschrieben ist. Dieser ist sehr breit gefasst und bleibt teils vage [!]. Wer die Lebensgestaltung einer gewählten oder von Behördenseite eingesetzten Person "in einer Weise unbefugt nicht unerheblich beeinträchtigt", sodass diese ihre Befugnisse, ihr Amt …More
Auszüge: Kern des Gesetzesvorhabens ist ein neuer Paragraf 106a Strafgesetzbuch (StGB), der mit "Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern" überschrieben ist. Dieser ist sehr breit gefasst und bleibt teils vage [!]. Wer die Lebensgestaltung einer gewählten oder von Behördenseite eingesetzten Person "in einer Weise unbefugt nicht unerheblich beeinträchtigt", sodass diese ihre Befugnisse, ihr Amt oder ihr Mandat aufgeben oder nicht mehr ausüben will, dem soll demnach eine Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren drohen.
In besonders schweren Fällen wäre eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorzusehen, womit die Polizei bei ihren Ermittlungen ihren Instrumentenkasten etwa zum Abhören leichter einsetzen könnte. Der vorgesehene Straftatbestand ist der Vorlage nach an zusätzliche Bedingungen gebunden. Erfasst werden sollen etwa Täter, die die räumliche Nähe der Amts- und Mandatsträger oder die eines ihrer Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person suchen. Dazu gehört auch, sich der privaten Wohnung der Betroffenen zu nähern. Strafbar machen soll sich auch, wer versucht, etwa über Telefon, Chat-Nachrichten, E-Mail oder Dritte privat Kontakt zu den genannten Gruppen herzustellen. Kriminalisieren wollen die Länder ferner Täter, die eine "vergleichbare und ebenso schwerwiegende Handlung" zu den zuvor genannten Aktivitäten vornehmen. Die Stoßrichtung dürfte hier etwa das sogenannte Doxxing sein, also in diesem Fall das Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten von Amts- und Mandatsträgern mit bösartigen Absichten. Erweitern will der Bundesrat zudem zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen. Diese sollen künftig auch Personen auf der kommunalen und europäischen Ebene schützen.
heise.de

Bundesrat fordert harte Strafen für versuchte Einflussnahme auf Politiker

Wer Politikern in der analogen oder digitalen Welt nachstellt und versucht, sie damit zu beeinflussen, soll hart bestraft werden …
Katrin Kaufmann shares this
1492
Wird das ein neues Maulkorb-Gesetz?
Sven Christian Köhler
Habe ich auch gleich gedacht…
nujaas Nachschlag
Ich fürchte, dieses Vorhaben muß überarbeitet werden, wenn es überhaupt ein Gesetz werden soll. So bleibt es eine Absichtserklärung ohne Chance auf Wirkung.
Lisi Sterndorfer
Gehört da einfache Regierungskritik dazu? Dann will der sein Amt aufgeben....