Wegen Mord inhaftierter Priester fordert Recht auf Messe

(gloria.tv/ KNA) Der wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-1983) inhaftierte deutschstämmige katholische Priester Christian von Wernich (74) will auch im Gefängnis …Mehr
(gloria.tv/ KNA) Der wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-1983) inhaftierte deutschstämmige katholische Priester Christian von Wernich (74) will auch im Gefängnis die Messe zelebrieren zu dürfen. Wie das Internetportal «La Informacion» berichtete, beklagt der ehemalige Polizeikaplan der Provinz Buenos Aires in einem Brief an die Behörden, ihm sei von der Gefängnisleitung mehrfach der Zugang zur Kapelle der Haftanstalt «Maros Paz» und der Gottesdienst mit anderen Häftlingen verwehrt worden.
Von Wernich war im Oktober 2007 nach jahrelanger Flucht vor Gericht gestellt und wegen der Beteiligung an sieben Morden, 42 Entführungen und 31 Folterungen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In dem international beachteten Verfahren in La Plata wurden unter anderem Friedensnobelpreisträger Adolfo Perez Esquivel, der Bischof und Befreiungstheologe Miguel Hesayne und der Priester und Menschenrechtler Ruben Capitanio als Zeugen vernommen.
Marcus, der mit dem C
@Latina:
Nein, nur bei der Abtreibung als Tötungsdelikt gilt die Tatstrafe.
Im Falle einer sonstigen Tötung ist es eine Spruchstrafe nach
Can. 1397 CIC 1983Mehr
@Latina:

Nein, nur bei der Abtreibung als Tötungsdelikt gilt die Tatstrafe.

Im Falle einer sonstigen Tötung ist es eine Spruchstrafe nach
Can. 1397 CIC 1983
Latina
ist so ein priester denn nicht exkommuniziert als tatstrafe?
HeinrichKramer1430
Die hier für die Verurteilung vorliegenden Sachverhalte wie Mord und Entführung sind ebenso schwere Straftaten und Vergehen gegen die 10 Gebote wie die derzeit in Bearbeitung befindlichen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.
Auch in diesem Fall wäre ein kirchliches Verfahren auf der Grundlage des Gerichtsurteils notwendig, in dessen Ergebnis die Entlassung des verurteilten …Mehr
Die hier für die Verurteilung vorliegenden Sachverhalte wie Mord und Entführung sind ebenso schwere Straftaten und Vergehen gegen die 10 Gebote wie die derzeit in Bearbeitung befindlichen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.
Auch in diesem Fall wäre ein kirchliches Verfahren auf der Grundlage des Gerichtsurteils notwendig, in dessen Ergebnis die Entlassung des verurteilten Priesters aus dem priesterlichen Dienst stehen muss.
Es ist hoffentlich ebens klar, daß eine Rückkehr in den priesterlichen Dienst bzw. eine Ausübung dieses Dienstes in der Haftanstalt mit dem Ethos des priesterlichen Dienstes nicht zu vereinbaren ist.