Erzbischof Lefebvre sprach mit Recht von der "Luthermesse", Man betrachte dazu allein die Einleitung zur Neuen Messe, die Institutio generalis, §7, in ihrer ursprünglichen Form
„Das Herrenmahl oder die Messe ist die
heilige Zusammenkunft oder die Versammlung des Volkes Gottes, das
unter dem Vorsitz eines Priesters zusammenkommt, um
das Gedächtnis des Herrn zu feiern. Deshalb gilt von der örtlichen Versammlung der heiligen Kirche in hervorragendem Maß die Verheißung Christi: ‘Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, dort bin ich mitten unter ihnen’ (Mt 18,20).“)
[1]May führt dazu aus:
„Diese Definition des eucharistischen Opfersakramentes ist für einen gläubigen katholischen Christen unannehmbar. Hier fehlt beinahe alles, was spezifisch katholisch ist, und wird eine Konzeption der hl. Messe vertreten, die sich dem protestantischen Abendmahl bedenklich nähert. Es fehlt die Erwähnung der wirklichen Gegenwart des Herrn, des wirklichen Opfers und seiner sühnenden Wirkung sowie der sakramentalen Würde des konsekrierenden Priesters. Die obige Definition läßt auch die Tatsache vermissen, daß der Wert des eucharistischen Opfers in sich völlig unabhängig von den Teilnehmern ist. Der Terminus ‘memoriale Domini’ – ‘Gedächtnis’ des Herrn bzw. seines Leidens und seiner Auferstehung (Institutio generalis Missalis Romani Nr. 2 und 7) ist zu schwach, um die repraesentatio des Kreuzesopfers in der hl. Messe auszudrücken. Außerdem ist zu berücksichtigen: Wir ‘gedenken’ zwar in der hl. Messe ‘des Leidens, der Auferstehung und der Himmelfahrt’ des Herrn. Was aber in ihr unblutig erneuert wird, ist allein das Kreuzesopfer. Und davon hängt alles ab. Der Ausdruck ‘sacerdote praeside = unter dem Vorsitz des Priesters’ wird der dogmatischen Bedeutung des Priesters im Meßopfer nicht gerecht. Der Priester ist nicht bloß Vorsitzender, sondern unentbehrlicher Darbringer des Opfers. Es muß als eine Verharmlosung des hl. Opfers angesehen werden, wenn gesagt wird, von dieser Versammlung gelte ‘in hervorragender Weise’ die Verheißung Christi: ‘Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen’ (Institutio generalis Missalis Romani Nr. 7). Diese Verheißung gilt für jede irgendwie geartete Zusammenkunft ‘im Namen des Herrn’. Sie drückt die geistige Gegenwart des Herrn mit seiner Gnade aus. Die Anführung dieses Wortes wird der wesentlich anderen Gegenwart des Herrn im eucharistischen Opfer mitnichten gerecht. Hier ist eine wirkliche Gegenwart des verklärten Herrn mit Fleisch und Blut, Leib und Seele, Gottheit und Menschheit gegeben. Sie darf nicht durch das genannte Zitat abgeschwächt oder eingeebnet werden.
Man braucht neben die erwähnte Definition nur die authentische kirchliche Lehre zu stellen, um zu erkennen, daß sie unzulänglich ist. Das
Konzil von Trient, das die Lehre vom Meßopfer lichtvoll und endgültig festgelegt hat, erklärt: ‘Wer sagt, in der Messe werde Gott nicht ein wahres und eigentliches Opfer dargebracht, der sei ausgeschlossen’. Und gleich danach: ‘Wer sagt, das Meßopfer sei nur ein Opfer des Lobes und der Danksagung oder ein bloßes Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühnopfer …, der sei ausgeschlossen’. Diese unfehlbare Lehre steht in vollendetem Gegensatz zu der Definition des Meßopfers, wie sie in der Institutio generalis des neuen Meßbuches geboten wird.“
[2]
[1] Zitiert nach „Kurze kritische Untersuchung des neuen ‘Ordo Missae’“, Schriftenreihe der
Una Voce – Deutschland, Berlin 1969, S. 7.
[2] a.a.O., S. 61f.