Papst gegen positivistische Sicht auf Kirchenrecht

(gloria.tv/ KNA) Papst Benedikt XVI. hat sich gegen eine positivistische Sichtweise des Kirchenrechts gewandt und eine stärkere Berücksichtigung der kirchlichen Wirklichkeit für dessen Auslegung gefordert. Weder der reine Gesetzestext noch der konkrete Einzelfall dürften die alleinige Richtschnur für die Interpretation des Kirchenrechts bilden, sagte der Papst am Samstag vor den Richtern des Gerichts der römischen Rota im Vatikan, dem zweithöchsten Gerichtshof der katholischen Kirche. Die kanonischen Vorschriften müssten vielmehr stets mit Blick auf die Kirche und ihren Auftrag ausgelegt werden.

Durch eine positivistische Interpretation verliere das Kirchenrecht jeden Kontakt zur kirchlichen Wirklichkeit, so Benedikt XVI. Bei einer Verabsolutierung des Einzelfalls bestehe hingegen die Gefahr, sich in letztlich willkürlichen seelsorglichen und theologischen Erwägungen zu verlieren. Die in der Regel 20 Richter der römischen Rota treffen jedes Jahr zu Beginn des Gerichtsjahrs mit dem Papst zusammen.

Bisweilen werde das Kirchenrecht einfach mit der Summe der kanonischen Vorschriften gleichgesetzt, sagte der Papst weiter. Das Kirchenrecht sei jedoch mehr als eine bloße Äußerlichkeit der Kirche. Auch für seine Anwendung müsse der Grundsatz des «Mitfühlens mit der Kirche» (sentire cum ecclesia) gelten. Ebenso fragwürdig wie eine positivistische Herangehensweise sei eine «juristische Kreativität», die den Einzelfall zum Maßstab der Gesetzesauslegung mache, hob Benedikt XVI. hervor. Dies geschehe zwar oft aus dem berechtigten Anliegen heraus, den eigentlichen theologischen Grundlagen und seelsorglichen Anliegen der jeweiligen Vorschrift gerecht zu werden. Letztlich ersetzte diese Methode jedoch den Positivismus, den sie überwinden wolle, lediglich durch einen anderen, sagte das Kirchenoberhaupt. Anstelle der Gesetze werde dann die Interpretation verabsolutiert. Dieser Herangehensweise fehle der Sinn für ein objektives Recht.

Das Kirchenrecht müsse immer mit Blick auf die Gerechtigkeit in der Kirche ausgelegt werden, forderte der Papst. Es dürfe nicht auf ein rein menschliches normatives System reduziert werden, sondern müsse stets mit der Kirche verbunden sein, in der ein übergeordnetes Recht gelte.
POS
Zum besseren Verständnis - Zitat aus Wikipedia:
Der Rechtspositivismus, das Plädoyer für ein Recht, das sich ausschließlich auf die mit dem Gesetzgeber gegebene menschliche Legitimation beruft, hat eine eigene, weit vor den Positivismus Comtes zurückreichende Tradition. Ius positum, das „positive Recht“, war seit der Antike der Terminus für „gesetztes“ Recht (von lat. ponere setzen, positum …Mehr
Zum besseren Verständnis - Zitat aus Wikipedia:

Der Rechtspositivismus, das Plädoyer für ein Recht, das sich ausschließlich auf die mit dem Gesetzgeber gegebene menschliche Legitimation beruft, hat eine eigene, weit vor den Positivismus Comtes zurückreichende Tradition. Ius positum, das „positive Recht“, war seit der Antike der Terminus für „gesetztes“ Recht (von lat. ponere setzen, positum gesetzt), das heißt ein nach Ermessen vom jeweiligen Gesetzgeber gesetztes Recht, wie etwa das Verwaltungsrecht. Es wurde weder mit einem Rückbezug auf das ius divinum, das göttliche Recht der Bibel legitimiert, noch über Naturrechte, also allen Menschen natürlich und gleichermaßen zukommende Rechte. Der Begriff erfuhr im Lauf des 19. Jahrhunderts eine Aufwertung als grundlegende Option der gesamten Rechtsbegründung, bei der es primär darum gehen sollte, das Zusammenleben nach Konsens im Staatswesen zweckmäßig zu organisieren. Die Setzungen erwiesen sich in der Rechtsdiskussion des 20. Jahrhunderts als problematisch, als nach dem Zweiten Weltkrieg Richter sich für Rechtssprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus verantworten mussten. Die grundlegende Option war die des Rechtspositivismus, der den Richter nicht zum Ausführenden eines höheren göttlichen Rechts macht, sondern anweist nach einer Rechtslage zu urteilen, für die der Staat verantwortlich zeichnet. Vertreter grundsätzlicher Menschenrechte sahen in der blinden Ausführung von Gesetzen eines Unrechtsregimes einen intrinsischen Widerspruch, hinter dem die Bereitschaft der Justiz sichtbar werde, sich instrumentalisieren zu lassen. Die Frage blieb, ob man an selber Stelle zu einer anderen Rechtsnorm zurückkehren wollte, nach der Richter nach eigenem Ermessen (im Blick auf eine ihnen höher erscheinende Rechtsnorm) gegen die Gesetze urteilen und damit Gesetze brechen dürften. Vertreter des Rechtspositivismus bestehen in der Debatte darauf, dass keine Position als die des Rechtpositivismus sich stärker der Diskussion aussetze und klarer Verantwortung erfordere – allerdings die Verantwortung der gesamten Gesellschaft für ihr Recht.
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Tina 13
Gott schütze unseren hl. Vater, Papst Benedikt XVI!
Bitte übergib ihn nicht in die Hände seiner Feinde!
Bitte betet mehr für den hl. Vater, ich weiß schon,
dass ihr für ihn betet, aber bitte betet mehr!

😇Mehr
Gott schütze unseren hl. Vater, Papst Benedikt XVI!

Bitte übergib ihn nicht in die Hände seiner Feinde!

Bitte betet mehr für den hl. Vater, ich weiß schon,
dass ihr für ihn betet, aber bitte betet mehr!

😇
Klaus
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