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Sogar Bergoglianer gibt zu: “Franziskus zitiert das Kirchenrecht falsch“

Papst Franziskus sagte am 21. Juni im Flugzeug von Genf nach Rom, dass das Kirchenrecht den Bischöfen, aber nicht den Bischofskonferenzen erlaube, die Interkommunion einzuführen.

Franziskus bezeichnete die sakrilegische deutsche Handreichung zur Interkommunionals als “keine Neuerung”, „gut gemacht”, „ein restriktives Dokument“, „eine gut überlegte Sache“, „mit kirchlichem Geist“ und „gemäß dem Kirchenrecht“.

Laut Franziskus könne ein einzelner Bischof darüber entscheiden, die Interkommunnion einzuführen [was nicht wahr ist].

Sogar der bergoglianische Journalist Robert Mickens, der Benedikt XVI. als “Ratte” verunglimpft hatte, schrieb auf Twitter (22. Juni), dass Franziskus diese Sache “ganz falsch” dargestellt hat und das Kirchenrecht falsch zitiert.

Der Canon 844 erlaubt Nicht-Katholiken „wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz (sic!) eine andere schwere Notlage dazu drängt“ die Sakramente zu empfangen.

Mischehen sind keine solche „schwere Notlage“ und sollten es auch nicht sein.

Bild: © Mazur/catholicnews.org.uk CC BY-NC-SA, #newsIvapznwpxi
Carlus
1. Der Sohn der Lüge zitiert nicht falsch, wer spricht wenn er spricht immer nur Worte der Lüge;
2. er hat gelogen als er im Jahre 2013 sagte das angebliche Konklave habe ihn zum Bischof von Rom gewählt,
2.1. ein Konklave das rechtmäßig ist wählt den Papst und dieser eignet sich selbst den Bischofsstuhl von Rom an, indem er davon Besitz ergreift;
3. ein Papst kann die göttliche Offenbarung, die …Mehr
1. Der Sohn der Lüge zitiert nicht falsch, wer spricht wenn er spricht immer nur Worte der Lüge;
2. er hat gelogen als er im Jahre 2013 sagte das angebliche Konklave habe ihn zum Bischof von Rom gewählt,
2.1. ein Konklave das rechtmäßig ist wählt den Papst und dieser eignet sich selbst den Bischofsstuhl von Rom an, indem er davon Besitz ergreift;
3. ein Papst kann die göttliche Offenbarung, die Kirchliche Tradition, das kirchliche Dogma nicht nach eigenem Willen verändern.
3.1. ein gültiger Papst als Diener der Diener der Kirche hat dieses alles zu schützen und zu bewahren.

Bergoglio der Illuminierte Tyrann dagegen hat den satanische Auftrag dazu,
iKKK - Inkompetenzkompensationskompetenz
Gut, daß @de.news dies aufgreift. Dies gibt Gelegenheit, daraufhinzuweisen, daß Vorschriften* rechtskonform auszulegen sind.
So kann auch im vorstehenden Fall die Bischofskonferenz nur entscheiden, wenn diese einmütig entscheidet. Sonst ist das eigentliche Recht des Ortsbischofs beschnitten. Und genau darum geht es in diesem Konflikt, deshalb konnte eine Minderheit rechtmäßig in Rom remonstrieren …Mehr
Gut, daß @de.news dies aufgreift. Dies gibt Gelegenheit, daraufhinzuweisen, daß Vorschriften* rechtskonform auszulegen sind.
So kann auch im vorstehenden Fall die Bischofskonferenz nur entscheiden, wenn diese einmütig entscheidet. Sonst ist das eigentliche Recht des Ortsbischofs beschnitten. Und genau darum geht es in diesem Konflikt, deshalb konnte eine Minderheit rechtmäßig in Rom remonstrieren. Da liegt Franziskus einfach richtig. Aufhorchen muß man hingegen bei seinem Hinweis, daß das da nun einmal so stehe. Er sagt dies in seiner ihm eigenen Larmoyanz bezüglich formaler Dinge (die hier tatsächlich wesentlich sind) so, daß das Wörtchen "noch" wohl dazugedacht werden muß.
Marx hatte die sozusagen demokratische Um- und Überformung der Bischofskonferenz in eine mehrheitlich beschlußfassende Autorität bereits vorweggenommen. Dies ist sicher ein Plan. Die Kirche kommt womöglich tatsächlich 100 Jahre nach den weltlichen Ideen der Räteherrschaft, gar einer Räterepublik, ganz modern endlich auch darauf. So sind Konservative: Selbe Richtung, nur langsamer. Die Welt hat die bewegten Hoffnungen, die mit der Rätebildung einhergingen, längst verworfen. Zeit also, für die Konservativen in der Kirche, den Unfug endlich nachzumachen.
Das ist meine Sorge an dieser Stelle. Vielleicht hält aber auch die bewährte und bestens begründete althergebrachte Hierarchie. Diese weiterzubegründen ist leicht leistbar und unsere Aufgabe.

Daß das Kirchenrecht notwendige Ausnahmen kennt, war hingegen schon immer so. Die Kirche ist zum Heilbringen bestimmt. Und sie hat die dazugehörige Autorität und Wirksamkeit. Und wenn Franziskus meint, daß das Ausnahmenmachen richtig sei, dann liegt er richtig. Doch richtungsweisend ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Da stolpert er halt wieder intellektuell, wahrscheinlich, weil er es einfach lieber anders hätte. Und das ist das ganze Dilemma dieses Ersatz-Pontifikates: Da ist zu viel "Ich will", da ist zu viel Jorge Bergoglio - und zu wenig Amt und gar kein Papst. Nicht einmal rote Schuhe und ein goldenes Brustkreuz.

*Hier Can. 844 § 5. Für die in den §§ 2, 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz nur nach Beratung zumindest mit der lokalen zuständigen Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine Bestimmungen erlassen.
Quelle: www.codex-iuris-canonici.de/buch4.htm
Klaus Elmar Müller
"andere schwere Notlage" - natürlich ist das ein sog. Gummi-Paragraph. Nicht die Mischehe, aber eine Situation in ihr kann als "Notlage" ausgegeben werden. Diese Auslegung zu verhindern, wäre die Sache eines amtierenden Papstes . . .
Caruso
Wahrscheinlich ist es am besten, sich auf sich selbst zu besinnen. Wo habe ich gefehlt, wo Gott beleidigt, wo meinen Nächsten gekränkt ?
Caruso
Ich weiß nicht was mir mehr Sorgen bereiten sollte - dass Papst Franziskus das Kirchenrecht nicht kennt oder dass er es absichtlich falsch wiedergibt.
Eugenia-Sarto
Und wenn jemand in einer schweren Notlage tatsächlich die Sakramente der Kirche als Nichtkatholik empfangen will, muss er das glauben, was die Kirche lehrt.
Dennoch lehne ich diesen Paragrafen ab. Denn die so Notleidenden werden wohl nicht beichten wollen.