«Gehsteigberatung» vor "pro-familia"-Abtreibungsklinik verboten
(gloria.tv/ KNA/ Red) Das Verteilen von Plastikembryos von Lebensschützern vor einer Freiburger Abtreibungsanstalt bleibt verboten. Der Verein «Lebenszentrum - Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland e.V.» darf nach dem am Freitag in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) keine Schwangeren mehr ansprechen und ihnen Broschüren, Bilder oder Gegenstände zum Thema Abtreibung übergeben.
In der Frühphase einer Schwangerschaft befänden sich die meisten Frauen in einer besonderen Lage, in der es in Einzelfällen zu schweren Konfliktsituation komme, führten die Richter aus. Diese Situation begründe ein hohes Schutzniveau; Frauen hätten daher ein Recht darauf, von fremden Personen nicht unaufgefordert auf ihre Schwangerschaft angesprochen zu werden.
Die Bilder von abgetriebenen Kindern sind tatsächlich verstörend
Eine noch weiter reichende Verletzung von Persönlichkeitsrechten sieht das Gericht dann gegeben, wenn die Lebensschützer den Müttern, welche die Abtreibungsanstalt aufsuchen wollen, Broschüren mit «teilweise einschüchternden und verstörend wirkenden Bildern von Föten» zeigen.
Ende der Meinungsfreiheit: Meinung darf "nicht aufgedrängt" werden
Auch wenn das Thema Schwangerschaftsabbruch von besonderem öffentlichen Interesse sei, schütze das Recht auf Meinungsfreiheit keine Aktionen, mit denen anderen eine bestimmte Meinung aufgedrängt werden solle. Dies sei bei der Gehsteigberatung der Fall.
Die Stadt Freiburg hatte dem Verein unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250 Euro bereits vor Monaten ein entsprechendes Verhalten untersagt. Einen Antrag des Vereins auf vorläufigen Rechtsschutz hatten das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Nun verlor der Verein auch in der zweiten Instanz des Hauptsacheverfahrens. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu. (Aktenzeichen 1 S 36/12)
In der Frühphase einer Schwangerschaft befänden sich die meisten Frauen in einer besonderen Lage, in der es in Einzelfällen zu schweren Konfliktsituation komme, führten die Richter aus. Diese Situation begründe ein hohes Schutzniveau; Frauen hätten daher ein Recht darauf, von fremden Personen nicht unaufgefordert auf ihre Schwangerschaft angesprochen zu werden.
Die Bilder von abgetriebenen Kindern sind tatsächlich verstörend
Eine noch weiter reichende Verletzung von Persönlichkeitsrechten sieht das Gericht dann gegeben, wenn die Lebensschützer den Müttern, welche die Abtreibungsanstalt aufsuchen wollen, Broschüren mit «teilweise einschüchternden und verstörend wirkenden Bildern von Föten» zeigen.
Ende der Meinungsfreiheit: Meinung darf "nicht aufgedrängt" werden
Auch wenn das Thema Schwangerschaftsabbruch von besonderem öffentlichen Interesse sei, schütze das Recht auf Meinungsfreiheit keine Aktionen, mit denen anderen eine bestimmte Meinung aufgedrängt werden solle. Dies sei bei der Gehsteigberatung der Fall.
Die Stadt Freiburg hatte dem Verein unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250 Euro bereits vor Monaten ein entsprechendes Verhalten untersagt. Einen Antrag des Vereins auf vorläufigen Rechtsschutz hatten das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Nun verlor der Verein auch in der zweiten Instanz des Hauptsacheverfahrens. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu. (Aktenzeichen 1 S 36/12)