Londons Erzbischof ruft zum Protest gegen «Homo-Ehe» auf

(gloria.tv/ KNA) Die katholische Kirche in England macht mobil gegen die «Homo-Ehe». Der Erzbischof von Westminster und Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales, Vincent …Mehr
(gloria.tv/ KNA) Die katholische Kirche in England macht mobil gegen die «Homo-Ehe». Der Erzbischof von Westminster und Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales, Vincent Nichols, ruft zum Protest gegen die Erweiterung des Ehebegriffs auf homosexuelle Paare auf. In einem am Sonntag verlesenen Hirtenbrief forderte er die Katholiken in seinem Bistum auf, sich in Briefen an ihre Abgeordneten gegen eine Legalisierung der sogenannten Homo-Ehe zu wenden.
Nichols appellierte zugleich an alle Abgeordneten, die Ehe zwischen Mann und Frau zu verteidigen. Zugleich sprach er denjenigen seinen Respekt aus, die gegen die geplante Neudefinition der Ehe und mögliche Konsequenzen etwa für Schulen und Lehrer kämpften. Die Bedeutung von Ehe und Familie sei in der Natur des Menschen verankert. Die Familie gründe in der Liebe zwischen Mann und Frau, die in der Ehe zum Ausdruck komme und aus der eine neue Generation hervorgehen könne.
Der Erzbischof von Birmingham, Bernard Longley …Mehr
Ecclesiae protector
@ "DerMensch":
Wenn Sie weiterhin Ihrer kranken Lust frönen, mich zu beleidigen, sehe ich mich gezwungen, den Usern zu
verraten, wie Ihr homophiler Nick auf "kreuz.net" geheißen
hat, Herr B.
Ecclesiae protector
Aus der „Arbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen“ (LOL!)
wurde eine Strafanzeige gegen das über die Homosexualität aufklärende CM-Flugblatt erstattet und gerichtlich verhandelt. Das Landgericht Münster entschied für die
CHRISTLICHE MITTE:
Das
Flugblatt
darf weiter verbreitet werden!
😀
Paul M.
Commander Vimes ignoriert die Erkenntnisse der Gegenwart.
Ist er also ein militanter, schwuler Ignorant?
Man will ja sicherheitshalber gefragt haben...
USA:
Laut Lifesitenews benutzen die barbarisch-menschenverachtenden Homosexuellen auf perfide Weise sechs Wege, um die teuflischen Pläne der Sünde, Gottlosigkeit und Unzucht in unserer werteschwachen, neoheidnisch-werdenden Gesellschaft zu …Mehr
Commander Vimes ignoriert die Erkenntnisse der Gegenwart.
Ist er also ein militanter, schwuler Ignorant?
Man will ja sicherheitshalber gefragt haben...

USA:
Laut Lifesitenews benutzen die barbarisch-menschenverachtenden Homosexuellen auf perfide Weise sechs Wege, um die teuflischen Pläne der Sünde, Gottlosigkeit und Unzucht in unserer werteschwachen, neoheidnisch-werdenden Gesellschaft zu verwirklichen:

1. Den Opferstatus ausnutzen

2. Die wohlgesinnten Medien nutzen (und Justiz missbrauchen)

3. Die Kirchen verwirren und neutralisieren

4. Christen verleumden und in ein Klischee zwängen

5. Die wahre Natur der Homosexualität verstecken

6. Einschüchtern


www.lifesitenews.com/news/the-six-ways-ho…

HOMOSEXUALITÄT IST HEILBAR!

www.christliche-mitte.de/index.phpoption=com_content&view=article&id=243:homosex-ist-heilbar-&catid=1:nachrichten&Itemid=2
Commander Vimes
Paulchen, Ihre "neuesten Erkenntnisse" mögen im Mittelalter neu gewesen sein. Mit "tollwütigen Hassgeschwafel" kennen Sie sich auf jeden Fall besser aus als jeder andere.
Paul M.
Firebird,
Homosexuelle scheinen ewiggestrig zu sein, wenn sie die neuesten Erkenntnisse zum Entstehen von homosexueller und schwerst sündiger Begierde ignorieren.
Ignorieren?
Tun das nicht Ignoranten?
Aha!
Also bitte das tollwütige Hassgeschwafel der gottlosen Schwulen nicht ernst nehmen!
Firebird
@Commander Vimes:
Das Grundgesetz hat sich in den maßgeblichen Punkten nicht geändert.
Was dieser Bundestagsabgeordnete sagt, ist leeres Geschwätz ohne Substanz.
Der Abschnitt hieß ursprünglich "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" und wurde erst später im Zuge der Werterelativierung umbenannt.
Wenn Du genau hinschaust, trifft die neue Benennung nur auf wenige Paragraphen zu. Die meisten …Mehr
@Commander Vimes:

Das Grundgesetz hat sich in den maßgeblichen Punkten nicht geändert.
Was dieser Bundestagsabgeordnete sagt, ist leeres Geschwätz ohne Substanz.

Der Abschnitt hieß ursprünglich "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" und wurde erst später im Zuge der Werterelativierung umbenannt.
Wenn Du genau hinschaust, trifft die neue Benennung nur auf wenige Paragraphen zu. Die meisten Paragraphen sprechen nach wie vor bestimmten Personen die sexuelle Selbstbestimmung ab, aus Gründen der Sittlichkeit.

Du hast behauptet, Homophilie suche sich niemand aus.
Na also. Du kannst, wenn Du widernatürliche Bedürfnisse verspürst, dagegen an. Du kannst frei entscheiden, ob Du der Versuchung nachgibst, oder nicht.
Die Anrede "Sie" steht Dir erst nach Erreichen der mittleren Reife zu.
Ecclesiae protector
Londons Erzbischof tut nur das, was jeder Christ tun sollte.
GOTTES Gebote einhalten und sich nicht von satanisch beeinflussten Neu-Usern, wie "Commander Vimes",
die sich kurz nach dem kreuz.net-Aus hier angemeldet haben, beirren lassen!
Homosex ist GOTT ein Greuel!
Hier steht es:
www.christliche-mitte.de/index.php
Commander Vimes
@Firebird:
Die juristische Beurteilung überlasse ich lieber Juristen und verweise beispielsweise auf Dr. Jan-Marco Luuczak, Mitglied des Bundestages in der CDU/CSU-Fraktion (und damit nicht gerade verdächtig, der so genannten "Homo-Lobby" anzugehören):
"Aus heutiger Sicht sind diese Urteile – auch wenn das Bundesverfassungsgericht den § 175 StGB 1957 noch für verfassungsgemäß erklärt hat – nicht …Mehr
@Firebird:

Die juristische Beurteilung überlasse ich lieber Juristen und verweise beispielsweise auf Dr. Jan-Marco Luuczak, Mitglied des Bundestages in der CDU/CSU-Fraktion (und damit nicht gerade verdächtig, der so genannten "Homo-Lobby" anzugehören):
"Aus heutiger Sicht sind diese Urteile – auch wenn das Bundesverfassungsgericht den § 175 StGB 1957 noch für verfassungsgemäß erklärt hat – nicht zu rechtfertigen. Sie waren und sind ein eklatanter Verstoß gegen die Werte und Prinzipien unseres Grundgesetzes, das die sexuelle Identität als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und letztlich der Menschenwürde schützt."

Ich gehe davon aus, dass Sie mit den "Sittlichkeitsdelikten" die §§ 174 - 184g StGB meinen. Dieser Abschnitt trägt die Überschrift "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Dadurch ist klar, dass diese Strafvorschriften die sexuelle Selbstbestimmung anderer Menschen schützen sollen. Der § 175 StGB hatte diese Schutzwirkung gerade nicht, wenn die sexuellen Handlungen unter mündigen Menschen einvernehmlich vorgenommen wurden.

Ich frage nochmal, wo ich Lügen verbreitet haben soll. Eine infame Anschuldigung!
Hast Du keinen freien Willen?
Natürlich hat jeder Mensch einen freien Willen. Der Wille kann allerdings nur die Handlungen steuern, nicht aber die sexuelle Veranlagung beeinflussen. Wenn Sie das eine nicht vom anderen unterscheiden können, kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen. Im Übrigen verbitte ich mir, dass Sie mich mit "Du" ansprechen.
Firebird
@Commander Vimes:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht genau dem Grundgesetz. Wenn Du meinst, einen Fehler darin gefunden zu haben, dann zeig ihn uns!
Wir haben auch heute noch einen ganzen Abschnitt im Strafgesetzbuch, der sich mit Sittlichkeitsdelikten befaßt, und dafür Gefängnisstrafen androht.
Wenn Du versuchst, hier Lügen zu verbreiten, wird man Dich zurechtweisen.
Hast Du …Mehr
@Commander Vimes:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht genau dem Grundgesetz. Wenn Du meinst, einen Fehler darin gefunden zu haben, dann zeig ihn uns!
Wir haben auch heute noch einen ganzen Abschnitt im Strafgesetzbuch, der sich mit Sittlichkeitsdelikten befaßt, und dafür Gefängnisstrafen androht.

Wenn Du versuchst, hier Lügen zu verbreiten, wird man Dich zurechtweisen.
Hast Du keinen freien Willen?
Commander Vimes
Nicht eine Gefängnisstrafe ist per se menschenverachtend. Das ist ein übliches Strafmaß für viele Straftaten und sicherlich eine schwere, aber oft wohl erforderlich Strafe. Über Sinn und Unsinn dieser Form der Bestrafung lässt sich ebenfalls dikutieren, gehört aber nicht hierher.
Es ist Ihr gutes Recht, das Urteil des BVerfG für legitim zu halten. Meine Meinung - und damit stehe ich nicht allein …Mehr
Nicht eine Gefängnisstrafe ist per se menschenverachtend. Das ist ein übliches Strafmaß für viele Straftaten und sicherlich eine schwere, aber oft wohl erforderlich Strafe. Über Sinn und Unsinn dieser Form der Bestrafung lässt sich ebenfalls dikutieren, gehört aber nicht hierher.

Es ist Ihr gutes Recht, das Urteil des BVerfG für legitim zu halten. Meine Meinung - und damit stehe ich nicht allein da - ist das aber nicht. Auch das höchste deutsche Gericht ist nicht vor Fehlurteilen gefeit. Zur Rechtsstaatlichkeit von Gesetzen gehört eben auch die Verhältnismäßigkeit. Menschen ins Gefängnis zu stecken, weil ihr Handeln dem Sittlichkeitsempfinden anderer widerspricht, hält diesem Prinzip nicht Stand.

Schon der zweite, der mir heute Lügen vorwirft. Und dann noch so einen Blödsinn. Wer bitte sucht sich seine sexuelle Neigung aus? Mich hat niemand gefragt. Sie etwa?
Firebird
@Commander Vimes:
Urteile haben es an sich, von der unterlegenen Partei kritisiert zu werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht eindeutig dem Grundgesetz. Es gab und gibt hier keinen Auslegungsspielraum.
Das Grundgesetz verpflichtet nicht, jede sittenwidrige Handlung unter Strafe zu stellen. Es erlaubt es aber.
Die Gefängnisstrafe gehört in allen zivilisierten Staaten zu den …Mehr
@Commander Vimes:

Urteile haben es an sich, von der unterlegenen Partei kritisiert zu werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht eindeutig dem Grundgesetz. Es gab und gibt hier keinen Auslegungsspielraum.

Das Grundgesetz verpflichtet nicht, jede sittenwidrige Handlung unter Strafe zu stellen. Es erlaubt es aber.

Die Gefängnisstrafe gehört in allen zivilisierten Staaten zu den üblichen Strafformen. Sie wird nirgendwo als menschenverachtend angesehen.
Es ist der Diskussion nicht förderlich, wenn Du sie auf Lügen aufbaust. Die Behauptung, Homophilie suche sich niemand aus, ist eine solche.
Commander Vimes
Firebird, Sie beziehen sich auf ein Urteil des BVerfG von 1957, das wie nur wenige andere heftig kritisiert wurde und als eines der großen Fehlurteile der deutschen Nachkriegszeit angesehen wird. Dass heute genauso entschieden werden würde, ist unvorstellbar.
Was mündige erwachsene Menschen einvernehmlich miteinander machen, muss keiner gut finden, hat aber auch niemanden, der davon nicht selbst …Mehr
Firebird, Sie beziehen sich auf ein Urteil des BVerfG von 1957, das wie nur wenige andere heftig kritisiert wurde und als eines der großen Fehlurteile der deutschen Nachkriegszeit angesehen wird. Dass heute genauso entschieden werden würde, ist unvorstellbar.

Was mündige erwachsene Menschen einvernehmlich miteinander machen, muss keiner gut finden, hat aber auch niemanden, der davon nicht selbst betroffen wird, etwas anzugehen. Es gibt vieles, was gegen die katholische Sittenleere ist: Völlerei, Gier, Faulheit, heterosexueller außerehelicher Sex und vieles mehr. Nichts davon ist verboten, schon gar nicht mit Gefängnis.

Wenn ich Ihnen erklären muss, warum es menschenverachtend ist, Menschen ins Gefängnis zu stecken, weil sie homosexuell ist (was sich niemand ausgesucht hat), dann tun Sie mir leid, dann ist jedes weitere Wort verschwendet.
Firebird
@Commander Vimes:
Es ist Dein gutes Recht, Äußerungen, mit denen Du nicht einverstanden bist, entgegenzutreten.
Allerdings erwarten wir, daß Du einen angemessenen Ton wahrst.
Immer nur "menschenverachtend! menschenverachtend!" zu schreien, damit bringst Du niemanden von seiner Überzeugung ab.
Du solltest besser gute Gründe liefern, warum Du bestimmte Gesetzesforderungen ablehnst.
Was die Forderung …Mehr
@Commander Vimes:

Es ist Dein gutes Recht, Äußerungen, mit denen Du nicht einverstanden bist, entgegenzutreten.
Allerdings erwarten wir, daß Du einen angemessenen Ton wahrst.
Immer nur "menschenverachtend! menschenverachtend!" zu schreien, damit bringst Du niemanden von seiner Überzeugung ab.
Du solltest besser gute Gründe liefern, warum Du bestimmte Gesetzesforderungen ablehnst.

Was die Forderung nach Wiedereinführung des § 175 betrifft, ist zu sagen, daß es sich hierbei um eine verfassungskonforme Forderung handelt. Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Du könntest zum Beispiel mal darüber nachdenken, warum solche Forderungen wieder laut werden.
Commander Vimes
Dann darf ich Sie freundlich daran erinnern, dass es die Faschisten waren, die die Strafvorschriften für Homosexuelle erheblich verschärften, Schwule ins KZ warfen und dort ermorden ließen. Auch heute werden wieder Forderungen laut, § 175 StGB wieder einzuführen. Kann man auch hier in den Forumseinträgen lesen. Aber wenn sich Schwule und Lesben gegen Verfolgung, Fiffamierung und Hetze wehren, dann …Mehr
Dann darf ich Sie freundlich daran erinnern, dass es die Faschisten waren, die die Strafvorschriften für Homosexuelle erheblich verschärften, Schwule ins KZ warfen und dort ermorden ließen. Auch heute werden wieder Forderungen laut, § 175 StGB wieder einzuführen. Kann man auch hier in den Forumseinträgen lesen. Aber wenn sich Schwule und Lesben gegen Verfolgung, Fiffamierung und Hetze wehren, dann sind sie natürlich "Faschisten". Perfekter Geschichtsrevisionismus! Willkommen beim neuen kreuz.net!
Commander Vimes
@Ecclesiae protector:
Sie sollten aufhören, Homosexuelle als "satanisch" oder "verrückt" zu verunglimpfen.Mehr
@Ecclesiae protector:

Sie sollten aufhören, Homosexuelle als "satanisch" oder "verrückt" zu verunglimpfen.
Ecclesiae protector
Vincent Nichols, GOTT schütze Sie!
Heute versuchen die satanischen Homoverrückten
das Gute als schlecht zu verdrehen und lächerlich zu machen und das Böse als cool zu verkaufen.
Holzauge, sei wachsam!Mehr
Vincent Nichols, GOTT schütze Sie!

Heute versuchen die satanischen Homoverrückten
das Gute als schlecht zu verdrehen und lächerlich zu machen und das Böse als cool zu verkaufen.

Holzauge, sei wachsam!
Commander Vimes
@Firebird:
Was die juristische Beurteilung solcher Äußerungen angeht,kann ich hier nicht zu einem eindeutigen Urteil kommen. Urteile des BVerfG zu vergleichbaren Sachverhalten (hier insbesondere zur NPD Forderung "Todesstrafe für Kinderschänder") geben Anhaltspunkte, aber keine eindeutigen Hinweise, wie in diesem Fall zu entscheiden wäre.
Dass es ggf. keine juristischen Mittel gibt, um solchen …Mehr
@Firebird:
Was die juristische Beurteilung solcher Äußerungen angeht,kann ich hier nicht zu einem eindeutigen Urteil kommen. Urteile des BVerfG zu vergleichbaren Sachverhalten (hier insbesondere zur NPD Forderung "Todesstrafe für Kinderschänder") geben Anhaltspunkte, aber keine eindeutigen Hinweise, wie in diesem Fall zu entscheiden wäre.

Dass es ggf. keine juristischen Mittel gibt, um solchen Äußerungen zu begegnen, bedeutet nicht, dass man sie dann hinnehmen muss. Menschenverachtenden Äußerungen muss mit aller Entschiedenheit begegnet werden. Dass dieses nur im Rahmen gesetzlich legitimer Mittel (also weder Gewaltanwendung noch Androhung etc.) geschehen darf, versteht sich von selbst. Ich bin immer wieder amüsiert, wenn die Intoleranten und Hassprediger Toleranz für ihren Hass einfordern. Zwar mag es für viele zum christlichen Selbstverständnis gehören, stets auch die andere Wange hinzuhalten. Aber sich gegen Angriffe zu wehren, hat eben gerade nichts mit Intoleranz zu tun.
sieghild
Grüß Gott, und ein gesegnetes Neues Jahr 😊
Ich habe mich gerade der Mühe unterzogen, sämtliche Kommentare zu lesen; ich bin auch der Meinung, daß ich auf H***-Artikel gerne verzichten möchten, diese locken nämlich erfahrungsgemäß ein gewisses Klientel an. Ich war auch bei +net dabei und ich habe immer unter diesen Kommentaren gelitten, ich meine die völlig geistlosen Unterhosenkommentare... Von …Mehr
Grüß Gott, und ein gesegnetes Neues Jahr 😊
Ich habe mich gerade der Mühe unterzogen, sämtliche Kommentare zu lesen; ich bin auch der Meinung, daß ich auf H***-Artikel gerne verzichten möchten, diese locken nämlich erfahrungsgemäß ein gewisses Klientel an. Ich war auch bei +net dabei und ich habe immer unter diesen Kommentaren gelitten, ich meine die völlig geistlosen Unterhosenkommentare... Von einem katholischen Portal erwarte ich interessante Artikel und Kommentare bezüglich unserer heiligen RKK, Diskussionen über christliche Tugenden und natürlich Aktuelles zum Weltgeschehen gesehen durch die christlichen Augen. Wir wollen immer unser Gloria.tv mit in unser Gebet einschließen, den die Kirchenhasser werden es nicht in Ruhe lassen, auch wenn wir uns ganz sittsam gebärden - schließlich lassen sie den Papst auch nicht in Ruhe so wie sie keinen Nachfolger des Herrn verschonen werden. 🙏
a.t.m
Firebird: 🤦 🤦 Sie übersehen aber das die "Nürnberger Rassengesetze" nicht gegen die damaligen Verfassungsgesetze verstoßen haben. Ebsowenig wie die Gesetze die in der heutigen Zeit den Massenmord an ungeborenen Kindern ermöglichen, oder die dazu führen das mehr als 100 Millionen Christen weltweit verfolgt werden und viele auch für Gott dem Herrn ermordet werden. Es gibt eben Gesetze die über …Mehr
Firebird: 🤦 🤦 Sie übersehen aber das die "Nürnberger Rassengesetze" nicht gegen die damaligen Verfassungsgesetze verstoßen haben. Ebsowenig wie die Gesetze die in der heutigen Zeit den Massenmord an ungeborenen Kindern ermöglichen, oder die dazu führen das mehr als 100 Millionen Christen weltweit verfolgt werden und viele auch für Gott dem Herrn ermordet werden. Es gibt eben Gesetze die über jedes staatliche Verfassungsgesetz stehen.

Gebet zum Heiligen Erzengel Michael
„Heiliger Erzengel Michael, verteidige uns im Kampfe; gegen die Bosheit und die Nachstellungen des Teufels, sei unser Schutz. ‘Gott gebiete ihm‘, so bitten wir flehentlich; du aber, Fürst der himmlischen Heerscharen, stoße den Satan und die anderen bösen Geister, die in der Welt umherschleichen, um die Seelen zu verderben, durch die Kraft Gottes in die Hölle. Amen.“
„Sancte Michael Archangele,defende nos in proelio contra nequitiam et insidias diaboli esto praesidium. ‘Imperet illi Deus‘, supplices deprecamur: tuque, Princeps militiae coelestis, Satanam aliosque spiritus malignos, qui ad perditionem animarum pervagantur in mundo, divina virtute, in infernum detrude. Amen.“
Firebird
@Commander Vimes:
Er muß verfassungskonform ausgelegt werden, und das bedeutet, daß nur solche Äußerungen verfolgt werden können, die tatsächlich zu Rechtsbrüchen führen können, und in einer entsprechenden Situation getätigt werden.
Ja, das ist Deine Meinung, die Du selbstverständlich äußern darfst.
Du solltest aber auch anderen zugestehen, ihre Meinung zu äußern, auch wenn sie Dir nicht gefällt.Mehr
@Commander Vimes:

Er muß verfassungskonform ausgelegt werden, und das bedeutet, daß nur solche Äußerungen verfolgt werden können, die tatsächlich zu Rechtsbrüchen führen können, und in einer entsprechenden Situation getätigt werden.

Ja, das ist Deine Meinung, die Du selbstverständlich äußern darfst.
Du solltest aber auch anderen zugestehen, ihre Meinung zu äußern, auch wenn sie Dir nicht gefällt.