Die Lehre von Papst Johannes Paul II wird angegriffen.
Papst Johannes Paul II. hat in Artikel 84 seines Apostolischen Schreibens familiaris consortio ein klares Verbot ausgesprochen , Geschiedenen und Wiederverheirateten irgendwelche liturgische Handlungen zu übertragen und zugleich die Begründung dafür geliefert.
Er sagte: " Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgische Handlungen vozunehmen. Sie würde ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschliessung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.
Durch diese Haltung bekennt die Kirche ihre eigene Treue zu Christus und seiner Wahrheit; zugleich wendet sie sich mit mütterlichem herzen diesen ihren Söhnen und Töchtern zu, vor allem denen, die ohne Schuld von ihrem rechtmässigen Gatten verlassen wurden."
Dem gegenüber heisst es im Abschlussdokument der Synode 2015:
Artikel 84
"Getaufte, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind, müssen auf die verschiedenen möglichen Weisen stärker in die Gemeinschaft integriert werden, wobei zu vermeiden ist, Anstoss zu erregen.
....Ihre Teilnahme kann in verschiedenen kirchlichen Diensten zum Ausdruck kommen: es ist daher zu unterscheiden, welche der verschiedenen derzeit praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgischen, pastoralen, erzieherischen und instutionellen Bereich überwunden werden können..."
Er sagte: " Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgische Handlungen vozunehmen. Sie würde ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschliessung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.
Durch diese Haltung bekennt die Kirche ihre eigene Treue zu Christus und seiner Wahrheit; zugleich wendet sie sich mit mütterlichem herzen diesen ihren Söhnen und Töchtern zu, vor allem denen, die ohne Schuld von ihrem rechtmässigen Gatten verlassen wurden."
Dem gegenüber heisst es im Abschlussdokument der Synode 2015:
Artikel 84
"Getaufte, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind, müssen auf die verschiedenen möglichen Weisen stärker in die Gemeinschaft integriert werden, wobei zu vermeiden ist, Anstoss zu erregen.
....Ihre Teilnahme kann in verschiedenen kirchlichen Diensten zum Ausdruck kommen: es ist daher zu unterscheiden, welche der verschiedenen derzeit praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgischen, pastoralen, erzieherischen und instutionellen Bereich überwunden werden können..."