PlaischIch habe schon gesagt, dass Ihr leeres Geschreibesel die Mühe einer Antwort nicht wert ist.
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1. Plaisch, Sie verwechseln Ursache und Wirkung,
2. ich habe kein Geschreibsel vorgenommen wie dies Ihrem Charakter entspricht, Sie schreiben und unterstellen in einer ungehobelten und sachlich wie fachlich nicht begründeten Form,
3. Von mir werden nur kirchliche Dokumente zitiert;
> Katholische Kirche und Umgang mit den Rotariern aus dem Jahre 1954,
> Konklaveordnung mit der Aussage über die Rechtmäßigkeit eines Konklave;
> kirchliche Tradition die bestehen muß um zur Lebenszeit eines gültigen Papstes ein Konklave zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wurde in der Kirchengeschichte rechtlich 2x vorgenommen von PP. Cölestin V. und PP- Gregor XII.. Der Akt erfolgt in zwei Teilen
a. Niederlegung der Amtsgeschäfte, d.h. der gültige Papst kann aus unterschiedlichen Gründen die Amtsgeschäfte nicht selbst führen. Was PP. Benedikt gemacht hat. Nun ist ein Zustand erreich der Papst lebt noch, wie auch bei einer Krankheit, oder auch Bewusstlosigkeit, hier kann und muß das Kardinalskollegium die Kirche im eingeschränkten Umfang regier und kann nichts neues beschließen oder veranlassen. .
Bei gesundheitlichen Vorfällen muß der Tod abgewartet werden und wenn das Monate dauert, es kann kein neuer Papst gewählt werden, da die Papstwürde an den handlungsunfähigen Papst gebunden ist.
b. die PP. Cölestin V. und Gregor XII. haben den Tod des Papst zu seiner Lebenszeit auf mystische Weise herbeigeführt gemäß III. Vakanz , trat diese ein nach dem beide Päpste die Papstwürde an Gott zurück gaben, indem sie den Papsttitel ablegten und von der Kirche einen neuen erhielten Cölestin ---> Einsiedler, Gregor ---> Kardinalbischof von Porto , ihren Papstnamen nicht mehr führte sondern ihren bürgerlichen Namen wieder angenommen haben, die Papstkleidung ablegten und das Papstwappen vernichtet (wie beim Tode) haben. Nach dem biologischen Tod wurden sie unter ihrem Papstnamen als Papst beigesetzt.
Dieser Freigabe der Papstwürde stimmte Papst Benedikt nicht zu. Er selbst sagte einmal Papst immer Papst, auf weitere Fragen antwortet er, der ist der rechtmäßige Papst der durch ein rechtmäßiges Konklave gewählt wurde. Benedikt legte das Papstwappen nicht ab, vielmehr nahm er die Wappenumkleidung vom Wappen weg, d.h. das Amt die gekreuzten Schlüssel und hat richtig die Amtsführung abgelegt. Er hat aber zum Ärger der Sedisvakanzen, die unrechtmäßig die Sedisvakanz ausgerufen haben um Bergoglio im Staatsstreich mit der unrechtmäßigen Amtsführung zu beauftragen, hat Benedikt die Papstwürde an seine Person gebunden. Er hat für jeden auch für blinde Menschen, die nur die Wahrheit nicht sehen wollen sein Wappenschild geändert. Siehe hierzu
Wappenänderung nach Niederlegung der Amtsgeschäfte unter Beibehaltung der PapstwürdeMerke, was ich sage und schreibe begründe ich, es handelt sich somit nicht um ein Geschreibsel. Dieser Handlungsweise hängen Sie mit Ihrem Herzen an. Was Sie hier kundtun, das weigern Sie zu belegen. Sie sind eine Person die zu einer sinnvollen Gesprächsführung keinen Beitrag leisten will oder nicht kann, wegen eines geistigen Unvermögen.Sie werden von mir auf meine Beiträge hin gesperrt.