Das Gewissen -Neuer Frontverlauf bei der Synode

Neuer Frontverlauf bei der Synode

"Das Gewissen" - das ist der Begriff, der den neuen Frontverlauf bei der kommenden Synode bestimmen wird. Instrumentalisiert von denen, die die Doktrin an die Praxis und die Wünsche der Welt anpassen wollen.
Dazu schreibt A. Gagliarducci seinen heutigen Kommentar bei "Monday in the Vatican".
Nicht zu übersehen und zu überhören ist die-um es mal ganz neutral auszudrücken- Unruhe hinter den Mauern der Cittá del Vaticano, wo papstkritische Dossiers zirkulieren - was manche an Vatileaks erinnert und bei den nichtkatholischen und nichtchristlichen, atheismus-lastigen Publikationsorganen des Relativismus, voran die "ZEIT" - die Alarmglocken der Angst um ihr Papstideal läuten läßt.
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"SYNODE EIN NEUER FRONTVERLAUF FÜR PAPST FRANZISKUS"
"Es gibt ein Wort, daß der Schlüsselbegriff der kommenden Bischofssynode werden wird: Gewissen.
Die Argumente derer, die die Doktrin an die pastorale Praxis anpassen wollen, werden sich wahrscheinlich auf das Gewissen stützen,
Auf diese Weise werden die Hauptthemen der Diskussion von der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen und die Seelsorge für homosexuelle Paare auf das persönliche Gewissen verlagert werden.
Diese Verlagerung war wohl vorhersehbar.
Viele haben während und nach der Synode von 2014 um Änderungen der Doktrin zur Empfängnisverhütung, gleichgeschlechtliche Ehen und Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen gekämpft.
Schritt fürSchritt haben sie in ihrer Position umgeschaltet-indem sie zunehmend über den Primat des Gewissens nachdachten, als Argument, das jedem den Zugang zur Kommuion ermöglicht.
Die Beichte war das wichtigste der bei der 2014 Synode völlig fehlenden Themen, aber bei der Schattensynode im Mai 2015 war sie dauernd präsent.
Während dieses Treffens wurde eine "sprechende Theologie" vorgeschlagen, nach der die Geschichte jedes Individuums über der sakramentalen Disziplin steht und mit dem Beichtvater besprochen werden muß.

Wenn sich die Diskussion auf das individuelle Gewissen konzentriert, können sogar theologische Argumente in den Schatten gestellt werden. Und indem sie die theologischen Argumente in den Schatten stellen, könnten die "Anpasser" unter den Synodenvätern einen Verbündeten in der Reform der Prozeduren zur Annullierungserklärung der Ehen finden.

Diese lange erwartete Reform wurde am 8. September verkündet. Sie war für nötig befunden worden.
Die letzte Reform kann ins 18. Jahrhundert zurückverfolgt werden, als Papst Benedikt XIV die Einführung eines zweiten, konformen Urteils als Voraussetzung für die Feststellung der Nichtigkeit beschloss. (d.h. ein zustimmendes Urteil mußte sofort an die zweite Instanz weitergeleitet werden und ein zweites zustimmendes Urteil mußte ergehen, damit die Nichtigkeit anerkannt wurde)
Diese Prozedur war bis heute gültig.
Aber viele waren überzeugt, daß die Erfordernis eines zweiten Urteils zu Verzögerungen und Verwirrung führte und eliminiert werden müsse.
Sicher war nicht daran gedacht worden, daß die Verschlankung der Prozeduren zu einer Verminderung ihrer Seriosität führen sollten.

Man war sich allgemein einig, daß das zweite Urteil abgeschafft werden sollte, aber es wurde ebenso allgemein betont, daß das erste Urteil so akkurat wie nur möglich ausfallen müsse.
Letztendlich haben die Päpste immer vor einer zu leichten Anerkennung der Nichtigkeit gewarnt-
Johannes Paul II, der "Familien-Papst" hat die Richter viele Male aufgefordert vorsichtiger bei den Nichtigkeitserklärungen zu sein, Benedikt XVI stellte die selbe Forderung.
Und sogar Franziskus hat das getan.
Beim Treffen am 8. November mit dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur pries Papst Franzisksus die "Verteidiger des Bundes", deren Aufgabe es sei, auf alle Fälle ein Ergebnis "in favor matrimonii" anzustreben (gegen die Nichtigkeitserklärung und für die Gültigkeit der Ehe).

Das Ziel der aktuellen Reform ist es, die Prozeduren zu verschlanken, das Doppelurteil ist -wie vorherhergesehen- abgeschafft. Jedem Bischof wird die Jurisdiktionsgewalt zugestanden. Jeder Bischof ist ein Richter, und kann auf eines der vielen interdiözesanen Gerichte zurückgreifen oder ein eigenes Diözesan- Gericht gründen.
Diese Entscheidung mag dabei helfen das Problem des Richtermangels in Südamerika zu lösen ( in Peru gibt es z.B. nur 2 kanonische Tribunale). Papst Franziskus ist sich des Richtermangels in Südamerika bewußt und er sprach einmal über die dramatische Situation der Menschen in Argentinien, die bis zu 240 km zurücklegen müßten, um ihr Annullierungsurteil entgegen zu nehmen.

Die Macht des Bichofs wird sogar noch größer, wenn er darüber entscheidet, ob die Nichtigkeitserklärung durch eine ordentliche oder abgekürzte Prozedur erfolgen soll. Die abgekürzte Prozedur kann auch in Fällen "fehlenden Glaubens" während der Ehe bei einem der Ehepartner angewandt werden, selbst wenn der getauft ist.

Das Thema des "fehlenden Glaubens" ist auf breiter Ebene diskutiert worden und ist Objekt eines nie endenen Streites zwischen Experten für Kirchenrecht und Theologen.
Die Theologen unterstützen den fehlenend Glauben als Annullierungsgrund, während alle die Kirchenrechtler, die nicht bestreiten, daß eine Ehe im Falle "fehlenden Glaubens" für ungültig erklärt werden kann, bemerken, daß der so gut wie nie bewiesen werden kann.
Benedikt XVI spach das Thema 1998 in einem Essay an, der am 30.11. 2011 vom Osservatore Romano veröffentlicht wurde.
Dieser Essay wird jetzt von den Anpassern instrumentalisiert, um die Abkürzung des Verfahrens im Falle "fehlenden Glaubens" zu unterstützen.

Jedoch erwähnen diese Anpasser nicht, daß Benedikt XVI- obwohl er eine Verschlankung der Nichtigkeitserklärungsprozedur forderte, und auch über die Möglichkeit des fehlenden Glaubens als Annullierungsgrund nachdachte, diesen niemals als möglichen Rechtfertigungsgrund für die abgekürzte Prozedur vorgeschlagen hat."
Wer weiterlesen will -tue das bitte in der englischen Originalversion - hier klicken

Die endet so:
"Der Endtext dieser Gesetzesreform ähnelt mehr einem Moratorium als einem Gesetz mit Langzeitperspektive. Er scheint vor allem eher von der Dringlichkeit diktiert worden zu sein, einige Probleme zu lösen: den Mangel an Gerichten, die Länge der für den Prozess benötigten Zeit- als von der Notwendigkeit, ein langzeitwirksames, funktionierendes Rechtssystem zu schaffen.

Das ist das Problem, das eine als Feldlazarett konzipierte Kirche schafft, da ist hinter dem Rücken von Papst Franziskus eine Agenda am Werk, - und das muß gesagt werden- die versucht, die Theologie der Ehe und der Familie zu verwässern.
Letzte Woche forderte er noch einmal dazu auf, die Familie gegen die "ideologische Kolonisierung" zu verteidigen.

Indem er die "ideologische Kolonisierung" betont, bezieht er sich vor allem auf den Druck der von der säkularen Welt kommt. Aber es gibt auch eine ideologische Kolonisierung innerhalb der Kirche.
Die Promotoren dieser Kolonisierung haben die Gedanken Benedikts XVI für die Zwecke ihrer Agenda mißbraucht. Sie haben einige der immer gegenwärtigen, aber immer überschatteten Grundthemen des Pontifikates Benedikts wiederentdeckt: wie Barmherzigkeit, Demut und Freude.
Aber sie manipuliern diese Themen- verdunkeln so das Pontifikat des Papa emeritus und überinterpretieren das aktuelle Pontifikat.
Papst Franziskus sollte sich auch vor diesen Feinden hüten."

Quelle. Monday-in-the-Vatican, A. Gagliarducci
Der Artikel wurde übernommen aus Beiboot Petri
Tradition und Kontinuität
@Santiago74
Da kann ich Ihnen nur beipflichten. Das ist protestantisches Denken und sicher nicht katholische Lehre.
Santiago_
"Wenn sich die Diskussion auf das individuelle Gewissen konzentriert, können sogar theologische Argumente in den Schatten gestellt werden."
Christsein ist für Luther identisch mit: sich selber gerecht sprechen; mit: die Heilsgewissheit in sich fühlen und dafür verkrampft und auf wortmystische Weise seinen „Christus“ im eigenen Bewusstsein zu ergreifen.
In seiner Auseinandersetzung mit der …Mehr
"Wenn sich die Diskussion auf das individuelle Gewissen konzentriert, können sogar theologische Argumente in den Schatten gestellt werden."

Christsein ist für Luther identisch mit: sich selber gerecht sprechen; mit: die Heilsgewissheit in sich fühlen und dafür verkrampft und auf wortmystische Weise seinen „Christus“ im eigenen Bewusstsein zu ergreifen.
In seiner Auseinandersetzung mit der Lehre der Kirche kommt Luther zu der wiederholten Aussage: „In Sachen des Glaubens ist jeder Christ sich selber Papst und Kirche“ (237) und urteilt im „judicium interius“ (37) „certissime“ über den Gott, Christus, Glauben und Kirche,wodurch das jeweilige bewusste Ego an die Stelle Gottes, Christi, der Kirche tritt, die communio ersetzt und zur congregatio einzelner Ichs werden lässt.
Rückkehr-Ökumene
Noch eine Ergänzung zum Gewissen in "Dignitatis humanae":
In seinem dramatischen Hörspiel: "Zweites Vatikanisches Konzil - Segen oder Fluch?" (www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de) sagt der "Revoluturus", aus dem Kozilstext zitierend:
"Mit unschuldiger Miene werde ich ausführen: 'Diese Vatikanische Synode erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese …Mehr
Noch eine Ergänzung zum Gewissen in "Dignitatis humanae":

In seinem dramatischen Hörspiel: "Zweites Vatikanisches Konzil - Segen oder Fluch?" (www.zweites-vatikanisches-konzil-hoerspiel.de) sagt der "Revoluturus", aus dem Kozilstext zitierend:

"Mit unschuldiger Miene werde ich ausführen: 'Diese Vatikanische Synode erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner als auch gesellschaftlicher Gruppen und jedweder menschlichen Macht, und zwar so, dass im religiösen Bereich weder jemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, entweder allein oder mit anderen verbunden, innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln.'[1]

Der glaubenstreue Moderaturus hält ihm entgegen:

"D
abei vermischst du ja Wahres mit Falschem. Wahr ist, dass der Mensch in religiösen Dingen ein Recht hat, nicht gezwungen zu werden gegen sein Gewissen zu handeln, was das traditionelle kirchliche Lehramt dem Menschen ausdrücklich zuerkennt und begründet. Falsch aber ist und gegen die überlieferte Lehre gerichtet, dass der Mensch ein Recht zur Wahl und Ausübung einer falschen Religion hat."

Revoluturus (hinterhältig): Diese Vermischung ist gerade meine Absicht, wie überhaupt das Vermischen von Ebenen eine meiner erfolgreichsten Methoden sein wird, (ironisch) du hast sie mir ja auch schon mehrmals angekreidet, mein lieber Beckmesser. Hier ziehe ich ein Recht auf Wahl und ein Recht auf Nichtbehinderung bei der öffentlichen Ausübung einer falschen Religion, sozusagen im Windschatten der Freiheit zu dieser Wahl und Ausübung, über die Bühne."

[1] Dignitatis humanae, Art. 2, S. 438.
Rückkehr-Ökumene
Die Neuerer richten ihre Argumentation wohl auch danach aus, welche Argumente auf und seit dem Pastoralkonzil dazu geführt haben, dass ihre Ziele erreicht wurden.
Auf der Synode 2014 bemühten die Kardinäle Kasper und Schönborn dazu den subsistit-in-Satz aus Lumen gentium, Art. 8, in seinen beiden Teilen.
Nun ziehen die Neuerer vermutlich eine neue Karte, das Gewissen, das in der Erklärung über …Mehr
Die Neuerer richten ihre Argumentation wohl auch danach aus, welche Argumente auf und seit dem Pastoralkonzil dazu geführt haben, dass ihre Ziele erreicht wurden.
Auf der Synode 2014 bemühten die Kardinäle Kasper und Schönborn dazu den subsistit-in-Satz aus Lumen gentium, Art. 8, in seinen beiden Teilen.
Nun ziehen die Neuerer vermutlich eine neue Karte, das Gewissen, das in der Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae", von ihnen bzw. ihren Vorgängern mit Erfolg ins Feld geführt wurde.
In der Königsteiner Erklärung wurde dann das Gewissen zum Maßstab über den Gebrauch von Verhütungsmitteln erhoben, im Widerspruch zu der Enzyklika Humanae vitae von Paul VI.
Nach diesen Erfolgen ist es aus der Sicht der Neuerer erfolgversprechend auch bei der Familiensynode die Gewissenskarte zu ziehen.
Santiago_
In seiner Auseinandersetzung mit der Lehre der Kirche kommt Luther zu der wiederholten Aussage: „In Sachen des Glaubens ist jeder Christ sich selber Papst und Kirche“ (237) und urteilt im „judicium interius“ (37) „certissime“ über den Gott, Christus, Glauben und Kirche,wodurch das jeweilige bewusste Ego an die Stelle Gottes, Christi, der Kirche tritt, die communio ersetzt und zur congregatio …Mehr
In seiner Auseinandersetzung mit der Lehre der Kirche kommt Luther zu der wiederholten Aussage: „In Sachen des Glaubens ist jeder Christ sich selber Papst und Kirche“ (237) und urteilt im „judicium interius“ (37) „certissime“ über den Gott, Christus, Glauben und Kirche,wodurch das jeweilige bewusste Ego an die Stelle Gottes, Christi, der Kirche tritt, die communio ersetzt und zur congregatio einzelner Ichs werden lässt (45).
Santiago_