IDENTITÄREN PROZESS: GROßENTEILS FREISPRÜCHE
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Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess gegen 17 Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) zu Ende gegangen - es gab großteils Freisprüche.
Der Prozess war ursprünglich bis 31. Juli anberaumt. Da aber schon am Mittwoch fast alle Befragungen und Verlesungen durchgeführt wurden - mehr dazu in Identitären-Prozess: Letzte Fragerundeund in Identitären-Prozess: Letzte Zeugen gehört -, gab es bereits am Donnerstag die Urteile.
Geldstrafen wegen Sachbeschädigung und Nötigung
Die Angeklagten wurden allesamt von den Vorwürfen der Verhetzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigung, einer wegen Nötigung und Körperverletzung jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Den Angeklagten - zehn führende Vertreter der als rechtsextrem geltenden IBÖ sowie sieben Sympathisanten - wurde die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen: Sie sollen demnach strafbare Handlungen begangen bzw. die Vereinigung gefördert haben, so die Staatsanwaltschaft - mehr dazu in Identitären-Prozess: Notizen im Mittelpunkt, Ähnliche Antworten im Identitären-Prozess (10.7.2018), Identitären-Prozess: Offenbar Störaktion geplant (9.7.2018), Identitären-Prozess: Aktionen gestanden (6.7.2018) und Identitären-Prozess: Diskussion um Hetze (4.7.2018).
Staatsanwalt sprach von Pseudomoralisten
In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt mit den Beschuldigten hart ins Gericht: „Sie stellen sich als eine Front von Gesetzestreuen dar und begehen fortwährend Gesetzesbruch.“ Er sprach über die Sachbeschädigungen im Zuge diverser Aktionen, die vom IBÖ-Programm „Integration ist Lüge“ ausgegangen waren - dazu gehörte auch der Sturm einer Vorlesung in Klagenfurt, bei der der Rektor einen Faustschlag gegen den Bauch erhielt. Man hätte sich auch der Diskussion stellen können, so der Ankläger: „Sie sind für mich keine Front von Patrioten, sondern eine Front von Feiglingen.“
Bei einer anderen Aktion wurde die einzige weibliche Angeklagte geschickt, Wände zu besprühen: „Sie ist auch ein Opfer, sie wäre von selbst nie auf so eine Idee gekommen. So geht man mit denen um, die man nicht als Elite sieht“ , war der Staatsanwalt in Hinblick auf die Hierarchie innerhalb der IBÖ überzeugt.
Im Zentrum der Anklage standen die kriminelle Vereinigung und die Verhetzung: „Sie vermeiden jede Differenzierung, weil Hetze einfacher ist“, warf der Ankläger den Beschuldigten vor, die er als „Pseudomoralisten, die vorgeben, den Staat zu beschützen“, bezeichnete.
Angeklagte stritten Aktionen nicht ab!
Die Angeklagten fühlten sich einheitlich nicht schuldig, obwohl sie die Aktionen selbst nicht abstritten - doch von Verhetzung und gar krimineller Vereinigung könne keine Rede sein, hieß es in den Rechtfertigungen, und dieser Argumentation folgte schließlich auch das Gericht.
Die Verurteilungen bezogen sich auf eine IBÖ-Aktion im weststeirischen Maria Lankowitz sowie auf jene in der Universität Klagenfurt - bei letzterer erkannte der Richter eine Körperverletzung und eine Nötigung, da der Beschuldigte dem Rektor in den Bauch geschlagen haben soll. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der andere Beschuldigte muss wegen Sachbeschädigung eine Strafe in der Höhe von 240 Euro bezahlen.
Publiziert am 26.07.2018 von den Steiermark News.