Kardinal Barbarin gewinnt Berufungsverfahren: Freispruch
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Die Urteilsbegründung erfolgt später.
Barbarin wurde im März 2019 in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er legte Berufung ein.
Das Delikt lautete auf Nichtanzeige homosexueller Übergriffe eines Priesters in den 80er und 90er Jahren – ein Jahrzehnt bevor Barbarin überhaupt Erzbischof wurde. Er hat im Juli 2014 und August 2015 von den Delikten erfahren.
Im erstinstanzlichen Prozess sagte Barbarin, dass er nicht wisse, was er falsch gemacht habe. Er habe nicht vermutet, sich an die Justiz wenden zu müssen, da die Fälle verjährt waren.
Nach der erstinstanzlichen Verurteilung zog sich Barbarin zurück und übergab die Leitung der Erzdiözese Lyon seinem Generalvikar. Papst Franziskus hat Barbarins Amtsverzicht nicht angenommen.
Bild: Philippe Barbarin, © wikicommons, CC BY-SA, #newsDirmcrlzuv