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Kardinal Barbarin gewinnt Berufungsverfahren: Freispruch

Das Berufungsgericht in Lyon hat Kardinal Philippe Barbarin heute vom Vorwurf der Nichtanzeige homosexueller Übergriffe freigesprochen. Die Urteilsbegründung erfolgt später. Barbarin wurde im März 2019…Mehr
Das Berufungsgericht in Lyon hat Kardinal Philippe Barbarin heute vom Vorwurf der Nichtanzeige homosexueller Übergriffe freigesprochen.
Die Urteilsbegründung erfolgt später.
Barbarin wurde im März 2019 in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er legte Berufung ein.
Das Delikt lautete auf Nichtanzeige homosexueller Übergriffe eines Priesters in den 80er und 90er Jahren – ein Jahrzehnt bevor Barbarin überhaupt Erzbischof wurde. Er hat im Juli 2014 und August 2015 von den Delikten erfahren.
Im erstinstanzlichen Prozess sagte Barbarin, dass er nicht wisse, was er falsch gemacht habe. Er habe nicht vermutet, sich an die Justiz wenden zu müssen, da die Fälle verjährt waren.
Nach der erstinstanzlichen Verurteilung zog sich Barbarin zurück und übergab die Leitung der Erzdiözese Lyon seinem Generalvikar. Papst Franziskus hat Barbarins Amtsverzicht nicht angenommen.
Bild: Philippe Barbarin, © wikicommons, CC BY-SA, #newsDirmcrlzuv
Joseph Franziskus
Das freut mich sehr, für Kardinal Barbarin. Leider ist sein Ruf dennoch geschädigt, denn ein Zweifel wird ihm jetzt immer anhaften. Und alle jene, die den Verrat der Hierarchie nicht mitmachen, sind gewarnt. Da bewährt einen auch kein tadelloses, heiligmäßiges Leben, im Dienste des Herrn und seiner hl. Kirche.
HerzMariae
Verleumderische Anzeige und Auszeit: Man darf gespannt sein, ob er seine Amtsgeschäfte wieder aufnimmt