Zwei Verhandlungstage für Williamson-Prozess festgesetzt
(gloria.tv) Am Mittwoch gab das Amtsgericht Regensburg bekannt, dass der Strafbefehl von Bischof Richard Williamson am 16. und am 22. Januar verhandelt wird. Der Prozess kommt zustande, weil Williamson den zweiten Strafbefehl anfocht. Die Anwälte des Briten argumentieren, dass die deutsche Justiz gar nicht zuständig sei, weil das Interview nicht in Deutschland gezeigt wurde.
Williamson muss zum Verfahren nicht nach Regensburg. Es genügt, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Es ist offen, ob die als Zeugen geladenen schwedischen Journalisten erscheinen werden. Gemäß dem schwedischen Recht müssen sie nicht kommen. Darum fehlten sie auch beim ersten Prozess. Der Amtssprecher erklärte, es sei „nicht ausgeschlossen, dass sie erneut nicht erscheinen“.
Williamson muss zum Verfahren nicht nach Regensburg. Es genügt, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Es ist offen, ob die als Zeugen geladenen schwedischen Journalisten erscheinen werden. Gemäß dem schwedischen Recht müssen sie nicht kommen. Darum fehlten sie auch beim ersten Prozess. Der Amtssprecher erklärte, es sei „nicht ausgeschlossen, dass sie erneut nicht erscheinen“.