Österreich droht Euthanasie - durch die Hintertür der Verfassungsrichter
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Seit Mai 2019 liegt dem Verfassungsgerichtshof ein Individualantrag vor, der zum Ziel hat, die Paragraphen 77 und 78 des Strafgesetzbuchs zu abzuändern. Durch die Aufweichung dieser Bestimmungen (Strafbarkeit von “Tötung auf Verlangen und „Beihilfe zum Selbstmord“) soll in Österreich die Euthanasie legalisiert werden.
In Österreich hat der Respekt vor der Würde des Menschen am Ende seines Lebens lange und gute Tradition. Die Pflege alter und schwer kranker Menschen erfolgte immer nach dem Motto „an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben“.
In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz wurde die Euthanasie bereits vor vielen Jahren erlaubt. So wie in Österreich wurde auch dort zunächst behauptet, es ginge nur darum, in Ausnahmefällen Menschen, die unter unausstehlichen körperlichen Schmerzen leiden, zu „erlösen“.
Sehr bald jedoch wurde die Euthanasie auch auf Demenzkranke, psychisch Kranke und sogar Kinder ausgeweitet. In gar nicht so wenigen Fällen wurden Menschen bereits unfreiwillig und in Einzelfällen sogar gegen ihren Willen euthanasiert.
Jeder Mensch soll auch in Zukunft Zugang zu den besten palliativmedizinischen Maßnahmen haben und sich nicht vor Ärzten oder sogar der eigenen Familie dafür rechtfertigen müssen, weiterleben zu wollen. Niemand soll am Ende seines Lebens das Gefühl haben müssen, nur noch eine psychische und finanzielle Belastung zu sein.
Obwohl der genannte Individualantrag bereits vor mehr als einem Jahr eingebracht wurde, haben Parlament und Regierung noch nichts unternommen, um das Lebensrecht der Alten und Schwachen zu schützen. Es fand auch so gut wie keine öffentliche Diskussion statt.
Es besteht die Befürchtung, dass ähnlich wie bei der Einführung der Homo-Ehe einfach nichts unternommen wird, um sich danach darauf ausreden zu können, es sei nunmehr zu spät, da der VfGH bereits entschieden habe und man nichts mehr ändern könne.
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