Österreich droht Euthanasie - durch die Hintertür der Verfassungsrichter

Aussendung von OesterreichWillLeben.at vom 29. Juli

Seit Mai 2019 liegt dem Verfassungsgerichtshof ein Individualantrag vor, der zum Ziel hat, die Paragraphen 77 und 78 des Strafgesetzbuchs zu abzuändern. Durch die Aufweichung dieser Bestimmungen (Strafbarkeit von “Tötung auf Verlangen und „Beihilfe zum Selbstmord“) soll in Österreich die Euthanasie legalisiert werden.

In Österreich hat der Respekt vor der Würde des Menschen am Ende seines Lebens lange und gute Tradition. Die Pflege alter und schwer kranker Menschen erfolgte immer nach dem Motto „an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben“.

In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz wurde die Euthanasie bereits vor vielen Jahren erlaubt. So wie in Österreich wurde auch dort zunächst behauptet, es ginge nur darum, in Ausnahmefällen Menschen, die unter unausstehlichen körperlichen Schmerzen leiden, zu „erlösen“.

Sehr bald jedoch wurde die Euthanasie auch auf Demenzkranke, psychisch Kranke und sogar Kinder ausgeweitet. In gar nicht so wenigen Fällen wurden Menschen bereits unfreiwillig und in Einzelfällen sogar gegen ihren Willen euthanasiert.

Jeder Mensch soll auch in Zukunft Zugang zu den besten palliativmedizinischen Maßnahmen haben und sich nicht vor Ärzten oder sogar der eigenen Familie dafür rechtfertigen müssen, weiterleben zu wollen. Niemand soll am Ende seines Lebens das Gefühl haben müssen, nur noch eine psychische und finanzielle Belastung zu sein.

Obwohl der genannte Individualantrag bereits vor mehr als einem Jahr eingebracht wurde, haben Parlament und Regierung noch nichts unternommen, um das Lebensrecht der Alten und Schwachen zu schützen. Es fand auch so gut wie keine öffentliche Diskussion statt.

Es besteht die Befürchtung, dass ähnlich wie bei der Einführung der Homo-Ehe einfach nichts unternommen wird, um sich danach darauf ausreden zu können, es sei nunmehr zu spät, da der VfGH bereits entschieden habe und man nichts mehr ändern könne.

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Ratzi
In Österreich müssen sie nun schnellstens anfangen, Menschen zu töten, sonst bringen sie die Bevölkerung von heute rund 8.8 Mio. nicht auf 6.2 Mio. im Jahr 2025 runter! D.h. es müssen rund 2.6 Mio. Österreicher ins Jenseits befördert werden. 🤔
Wer glaubt, dass diese NWO-Pläne Spass sind, wird bald eines Besseren belehrt.
Heilwasser
5. Gebot: Du sollst nicht töten.
Ein einfacher Christ
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat auch in der Vergangenheit ziemlich einseitig ideologisch und lebensfeindlich entschieden. 1974 hat er erklärt, dass das Recht auf Leben nur für geborene Menschen gilt. Die damaligen Richter sind gemeinsam mit Kreisky, Broda und allen damaligen SPÖ-Abgeordneten verantwortlich für die Ermordung von bis zu drei Millionen unschuldigen Menschen.
Dass der …Mehr
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat auch in der Vergangenheit ziemlich einseitig ideologisch und lebensfeindlich entschieden. 1974 hat er erklärt, dass das Recht auf Leben nur für geborene Menschen gilt. Die damaligen Richter sind gemeinsam mit Kreisky, Broda und allen damaligen SPÖ-Abgeordneten verantwortlich für die Ermordung von bis zu drei Millionen unschuldigen Menschen.
Dass der Verfassungsgerichtshof erst vor kurzem auch die Homo-Ehe durchgesetzt hat, ist vielleicht noch einigen in Erinnerung. Es gab allerdings so gut wie keinen Widerstand von der ÖVP-geführten Regierung.
Dass diese Institution abermals die Durchsetzung einer lebensfeindlichen Ideologie fördert, ist leider zu befürchten.
Seit 1974 ist Österreich nur mehr bedingt als Rechtsstaat zu sehen.
Ein Staat, dessen oberster Gerichtshof eine Gruppe von Menschen vom Recht auf Leben ausnehmen kann, hat sich von der Gerechtigkeit verabschiedet. Leider.
Ein einfacher Christ
@Ottaviani In der österreichischen Verfassung gibt es keinen einzigen Artikel, aus dem man ableiten kann, dass man unschuldige Menschen töten darf. Lesen Sie doch die gewundene Erklärung des "Fristenlösungserkenntnisses" aus 1974: www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheidung.wxe
Genausowenig ist der österreichischen Verfassung zu entnehmen, dass es ein Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe gibt.
Auch das Recht …Mehr
@Ottaviani In der österreichischen Verfassung gibt es keinen einzigen Artikel, aus dem man ableiten kann, dass man unschuldige Menschen töten darf. Lesen Sie doch die gewundene Erklärung des "Fristenlösungserkenntnisses" aus 1974: www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheidung.wxe
Genausowenig ist der österreichischen Verfassung zu entnehmen, dass es ein Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe gibt.
Auch das Recht, alte Menschen zu töten, findet man dort nicht.
Gäbe es in der Verfassung tatsächlich derartige mörderische Anweisungen, dann müsste man diese Verfassung in der Tat ablehnen. Dann wäre unser Staat bereits aufgrund seiner Verfassung einer Mördergrube.
So ist er es nur durch lebensfeindliche Politiker und ungerechte Richter.
rose3
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Tina 13
😭😭😭