Pflichtenlehre: Eine Impfpflicht gibt es nicht
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Die Lehre von den Pflichten ist die Deontologie, die Pflichtenlehre. Eine persönliche Pflicht - und die (hier zu untersuchende) angebliche Pflicht, seine Person zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort zu verbringen und einer bestimmten Verrichtung unterziehen zu lassen - hier ist nun die Entgegennahme einer Impfung, also eine Verletzung des Körpers zusammen mit Verabreichung externer Stoffe streitgegenständlich, ist jedenfalls eine persönliche Pflicht. Sie bedingt ein Verpflichtetsein, also eine Schuld. Gäbe es also eine Impfpflicht, dann würde ein Mensch diesen Eingriff schulden. Doch wem gegenüber? Welcher Rechtsperson gegenüber? Und: Worin soll diese Schuld bestehen? Haftung und Vertrag können wir hier ausschließen. Das Grundprinzip einer solchen Schuld, die sich weder aus Haftung noch Vertrag ergibt, einer Schuld, die mit einer entsprechenden Pflicht korrespondiert, findet sich - allenfalls - in einem allgemeinen Wertmaßstab, den jeder vernünftige Mensch sofort einsieht.…Mehr
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Kirchen-Kater
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Zur Zeit wimmelt es von selbsternannten Experten, Virologen, Ärzten, Professoren und anderen Wichtigtuern ... ! Aber die Wenigsten sagen etwas konkretes, außer den Angstmachern, die keinen Zweifel zulassen ! Wer klug ist, wartet die ganze Entwicklung erst eimal ab und läßt sich nicht vom allgemeinen Herdentrieb mitreißen ... !
Eugenia-Sarto
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Danke!
Kirchen-Kater
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Bildquelle: Frei bearbeitet nach einer Veröffentlichung im Ärzteblatt.