1. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konst. »Dei Filius« über den Glauben:
Weil es aber »ohne Glauben unmöglich ist, Gott zu gefallen« [Hebr 11,6] und zur Gemeinschaft seiner Söhne zu gelangen, so wurde niemandem jemals ohne ihn Rechtfertigung zuteil, und keiner wird das ewige Leben erlangen, wenn er nicht in ihm »ausgeharrt hat bis ans Ende« [Mt 10,22; 24,13].
(DH 3012)
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1. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konst. »Dei Filius« über den Glauben:
Weil es aber »ohne Glauben unmöglich ist, Gott zu gefallen« [Hebr 11,6] und zur Gemeinschaft seiner Söhne zu gelangen, so wurde niemandem jemals ohne ihn Rechtfertigung zuteil, und keiner wird das ewige Leben erlangen, wenn er nicht in ihm »ausgeharrt hat bis ans Ende« [Mt 10,22; 24,13].
(DH 3012)
Konzil v. Trient: Dekret über die Rechtfertigung:
Wenn aber der Apostel sagt, der Mensch werde »durch den Glauben« [Kan. 9] und »umsonst« [Röm 3,22 24] gerechtfertigt, so sind diese Worte in dem Sinne zu verstehen, den die katholische Kirche in beständiger Übereinstimmung festhielt und zum Ausdruck brachte, nämlich dass deshalb gesagt wird, wir würden durch den Glauben gerechtfertigt, weil »der Glaube der Anfang des menschlichen Heiles ist«, die Grundlage und Wurzel jeder Rechtfertigung, »ohne den es unmöglich ist, Gott zu gefallen« [Hebr 11,6] und zur Gemeinschaft seiner Kinder zu gelangen.
(DH 1532)
Katechismus der Katholischen Kirche:
Die Notwendigkeit des Glaubens.
An Jesus Christus und an den zu glauben, der ihn um unseres Heiles willen gesandt hat, ist notwendig, um zum Heil zu gelangen [Vgl. z. B. Mk 16, 16; Joh 3, 36; 6, 40]. „Weil es aber ,ohne Glauben unmöglich ist, Gott zu gefallen‘ (Hebr 11, 6) und zur Gemeinschaft seiner Söhne zu gelangen, so wurde niemandem jemals ohne ihn Rechtfertigung zuteil, und keiner wird das ewige Leben erlangen, wenn er nicht in ihm ,ausgeharrt hat bis ans Ende‘ (Mt 10, 22; 24, 13)“ (1. Vatikanisches Konzil: DS 3012) [Vgl. Konzil v. Trient: DS 1532].
(KKK 161)
Die Heilsnotwendigkeit des Glaubens ist durchgängige Lehre der Kirche.