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Belgischer Priester verurteilt, weil er ein Geheimnis bewahrte

Ein Gericht in Brügge in Belgien hat den Priester Alexander Stroobandt (57) am 17. Dezember wegen „grober Fahrlässigkeit“ verurteilt.

Im Oktober 2015 hat er es angeblich unterlassen, seinem Freund Tony Vantomme (54) zu helfen. Dieser war manisch-depressiv, ein Alkoholiker und seit langer Zeit Selbstmord gefährdet.

Vantomme nahm sich das Leben, indem er Autoabgase einatmete. Kurz vor dem Selbstmord telefonierte er dreimal mit dem Priester (49 Minuten) und sendete Textnachrichten. Das letzte SMS schickte Vantomme, als er bereits im Auto saß.

Als die Witwe von Vantomme die Testnachrichten sah, erstatte sie eine Strafanzeige.

Stroobandt verteidigte sich mit Bezug auf das „Beichtgeheimnis”, obwohl sich dieses nicht auf einen Anruf bezieht. Dort gibt es nur ein Berufsgeheimnis.

Das Gericht entschied, dass Stroobandt die Rettung hätte alarmieren müssen. Über das Beichtgeheimnis erklärte das Gericht [zu Unrecht], dass es „auf keinen Fall absolut“ ist.

Das Strafmaß für Stroobandt ist ein Monat bedingte Haft. Sein Rechtsanwalt unterstrich, dass gemäß dem EU-Recht jeder Bürger ein Recht darauf habe, sich umzubringen. Belgien war eines der ersten Länder der Welt, das 2002 den assistierten Selbstmord einführte.

Hw. Stroobandt hat das Urteil angefochten.

Bild: © Lawrence OP, CC BY-ND, #newsNvzejsuahk
viatorem
Niemand kennt den Schmerz und die Seele bevor sie ihre eigenen Wege geht.
Hört doch bitte damit auf einem Priester eine Verantwortung aufzubetonieren, die er gar nicht innehat.
Das ist nicht richtig!!!Mehr
Niemand kennt den Schmerz und die Seele bevor sie ihre eigenen Wege geht.
Hört doch bitte damit auf einem Priester eine Verantwortung aufzubetonieren, die er gar nicht innehat.

Das ist nicht richtig!!!
SvataHora
Besser als der Priester wussten die Ehefrau bzw. Ärzte vom einem erhöhten Selbstmordrisiko!
Theresia Katharina
Dr Priester hätte die Rettung alarmieren müssen, denn die Ankündigung eines Selbstmordes fällt nicht unter das Beichtgeheimnis!
Man kann nur Sünden beichten, die man bereits begangen hat!
Klaus Elmar Müller
Vergangene Sünden und befürchtete Sünden sind oft dieselben. Wer Sünden bekannt gibt, die ein seelisch schwacher Mensch für die Zukunft befürchtet, gibt auch zugleich die gebeichteten Sünden bekannt. (An @Theresia Katharina.)
Theresia Katharina
@Klaus Elmar Müller Nein, das darf man nicht vermischen. Der Priester hätte die Rettung alarmieren müssen! Genauso wenn der Anrufer bekannt gibt, er wollen jemand anderen umbringen, muss die Polizei benachrichtigt werden!
Da kann man sich auf kein Beichtgeheimnis berufen!
gennen
Es ist die Frage, ob der Mann dem Priester den Selbstmord angekündigt hat. Der Priester verweigerte vor Gericht die Aussage, es kann auch sein, dass es eine Kurzschlusshandlung des Mannes war, passiert oft.
Theresia Katharina
@gennen Falls er den Selbstmord nicht angekündigt hat, trifft den Priester keine Schuld!
Klaus Elmar Müller
Wer vermischt denn, was schon ineinander verwoben da ist? Sünden hängen doch mit Charakter und Lebenssituation zusammen und sind willentliche, aber keine willkürlichen Taten (mal die Sünde, mal eine ganz andere). Zudem: Bei fortgesetztem Ehebruch oder hartnäckigem vorehelichen Geschlechtsverkehr darf der Priester keinesfalls das Umfeld dieser Menschen informieren, um die beabsichtigten zukünftigen …Mehr
Wer vermischt denn, was schon ineinander verwoben da ist? Sünden hängen doch mit Charakter und Lebenssituation zusammen und sind willentliche, aber keine willkürlichen Taten (mal die Sünde, mal eine ganz andere). Zudem: Bei fortgesetztem Ehebruch oder hartnäckigem vorehelichen Geschlechtsverkehr darf der Priester keinesfalls das Umfeld dieser Menschen informieren, um die beabsichtigten zukünftigen Sünden verhindern zu helfen, auch dann nicht, wenn er die Absolution verweigert. Was Sie fordern, sehr verehrte @Theresia Katharina, macht das Vertrauen in den Priester und macht die Beichte kaputt. Schrecklich für so manchen schweren Sünder! Hoffnungslos! Und noch einmal: Wer als Priester eine zukünftige Sünde des Beichtenden ausplaudert, verrät zugleich unweigerlich dieselbe bereits gebeichtete Sünde und bricht darum das Beichtgeheimnis, ist ipso facto exkommuniziert. In den USA gab es den Fall, dass der Beichtvater einen perversen Kindesmörder nicht gemeldet hat. Darüber gibt es einen Spielfilm. Die USA haben letztlich das Beichtgeheimnis respektiert und die Beichte nicht in sakramentalen und nichtsakramentalen Teil zerlegt.
michael7
Niemand hier weiß, was der Priester und der Verstorbene genau miteinander gesprochen haben. Darum ist eine Diskussion, was hier getan oder nicht getan hätte werden können, ziemlich abstrakt. (Der Verstorbene könnte ja auch am Schluss gesagt haben, es gehe ihm nun besser, er werde sich nun sicher nichts antun, morgen würde er gern weiterreden, der Priester soll der Frau nichts von dem Gespräch sagen …Mehr
Niemand hier weiß, was der Priester und der Verstorbene genau miteinander gesprochen haben. Darum ist eine Diskussion, was hier getan oder nicht getan hätte werden können, ziemlich abstrakt. (Der Verstorbene könnte ja auch am Schluss gesagt haben, es gehe ihm nun besser, er werde sich nun sicher nichts antun, morgen würde er gern weiterreden, der Priester soll der Frau nichts von dem Gespräch sagen, damit sie sich nicht unnötige Sorgen macht usw. oder auch etwas anderes - wir wissen es nicht!)
Dass der Priester sich offenbar aufs "Beichtgeheimnis" beruft, ist allerdings Unsinn, da eine Beichte über Telefon nach überlieferter katholischer Lehre gar nicht möglich ist.
Ebenfalls nicht hinzunehmen ist eine Aussage des Gerichtes, welches das "Beichtgeheimnis" offenbar als solches in Frage gestellt hat!?

Der Fall ist noch aus einem anderen Grund grotesk: Selbst wenn der Geistliche den Selbstmord in diesem Fall verhindern hätte können, wäre in Belgien dann ein staatlich genehmigter assisitierter Selbstmord möglich! Jetzt wurde der Geistliche verurteilt, wollte er aber dann gegen einen solchen assistierten Selbstmord etwas unternehmen oder ihn verhindern, würde er wieder vors Gericht gezerrt!?
Klaus Elmar Müller
Nachtrag: "Die Rettung anrufen"? Die Sanitäter kommen ohne Polizei nicht in die verschlossene Wohnung. Die Tür wird aufgebrochen (per gerichtlichen Beschluss, weil dem Gericht der Herr Pfarrer glaubwürdig erschien). Der Selbstmordkandidat sitzt gemütlich am Schreibtisch und raucht eine Pfeife. Er hatte ja nicht verraten, wann genau er sich umbringen will. Die letzte Pfeife sollte schon noch sein …Mehr
Nachtrag: "Die Rettung anrufen"? Die Sanitäter kommen ohne Polizei nicht in die verschlossene Wohnung. Die Tür wird aufgebrochen (per gerichtlichen Beschluss, weil dem Gericht der Herr Pfarrer glaubwürdig erschien). Der Selbstmordkandidat sitzt gemütlich am Schreibtisch und raucht eine Pfeife. Er hatte ja nicht verraten, wann genau er sich umbringen will. Die letzte Pfeife sollte schon noch sein. Der Polizei erklärt er, der Pfarrer habe gelogen. Nun muss der Pfarrer, wie ich hoffe!, die Kosten des aufwendigen Einsatzes (Gerichtsgebühren, Polizisten, Einsatz des Krankenwagens mit teurem Notarzt (Nacht-Tarif) berappen. "Die Rettung anrufen" - wie einfältig!
Godisgoodallthetime
DAS GANZE KLINGT NACH Zukunftsmusik tralalala!!!! Lk.12/11
Klaus Elmar Müller
Hat die Ehefrau denn nichts bemerkt, dass sie auf den Priester zeigt? Mit hilflosen Strafanzeigen lassen sich Leid, Unglück und Verfehlung nicht in Ordnung bringen.
gennen
So wie ich im unteren Artikel geschrieben habe, litt er schon seit Jahren an Depressionen.
gennen
Das Strafgericht von Brügge hat einen Priester, der sich auf das Beichtgeheimnis beruft, wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Monat Bewährung und zur Zahlung einer moralischen Entschädigung von einem symbolischen Euro an die klagende Partei verurteilt.
Die Witwe eines Mannes, der sich das Leben genommen hatte, verklagte den Geistlichen - ein Freund des Selbstmörders - wegen unterlassener …Mehr
Das Strafgericht von Brügge hat einen Priester, der sich auf das Beichtgeheimnis beruft, wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Monat Bewährung und zur Zahlung einer moralischen Entschädigung von einem symbolischen Euro an die klagende Partei verurteilt.
Die Witwe eines Mannes, der sich das Leben genommen hatte, verklagte den Geistlichen - ein Freund des Selbstmörders - wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Mann, der lange an einer schweren Depression litt, hatte kurz vor seinem Selbstmord im Oktober 2015 rund eine Stunde lang mit seinem Freud, dem Priester, telefoniert.
Nach Angaben der Witwe habe es im Vorfeld dieser Verzweiflungstat mehrere Telefongespräche zwischen den beiden Freunden gegeben und es seien auch SMS-Nachrichten zu dem Vorfall ausgetauscht worden. Doch der Priester habe gegen den Suizid seines Freundes nichts unternommen und er habe auch niemanden anders diesbezüglich angesprochen.

„Jeder, ohne Ausnahme, ist dazu verpflichtet, einem Menschen in einer Notsituation zu helfen.“

Sagte die Staatsanwaltschaft Brügge

Aus diesem Grunde hatte die Witwe des Opfers Anzeige erstattet. Der Priester jedoch berief sich auf sein Glaubensbekenntnis und auf das Beichtgeheimnis und gab an, eben aus diesem Grunde nichts unternehmen durfte. Der Anwalt der Klägerin gab dazu an, dass man diesen Vorgang als einen Präzedenzfall betrachte und „dies nicht noch einmal sehen wolle.“
Ein Richter am Strafgericht von Brügge gab der Klägerin jetzt recht und verurteilte den Geistlichen wegen unterlassener Hilfeleistung zu dieser eher symbolischen Strafe. Auch die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Priester jemanden ins Vertrauen hätte nehmen müssen: „Jeder, ohne Ausnahme, ist dazu verpflichtet, einem Menschen in einer Notsituation zu helfen.“
Juristen machen in Belgien einen Unterschied zwischen kirchlichem Recht und der belgischen Gesetzgebung. Die Witwe des Opfers hatte angegeben, dass ihr Mann immer, wenn er einen Tiefpunkt erreicht hatte, Freunde anrief. Dies sei ihrer Ansicht nach immer eine Art Hilferuf gewesen.
Der Priester wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Dessen Anwalt gab dazu an, dass der Mann ausdrücklich nicht gewollt habe, dass sich sein Mandant an seine Gattin richtete: "Mein Mandant hat diesen Willen respektiert und muss dafür jetzt büßen."
michael7
Eine Beichte oder Lossprechung über das Telefon ist nach überlieferter Lehre der Kirche gar nicht möglich!!
Ist das "modernen" Priestern gar nicht mehr bekannt?
Falls ein Anrufer trotzdem um Verschwiegenheit bittet, muß der Priester in aufmerksam machen, dass "Verschwiegenheit" nur im moralischen Rahmen erlaubt ist.
Bei drohender Selbstgefährdung des Anrufers ist der Priester hier nicht an "…Mehr
Eine Beichte oder Lossprechung über das Telefon ist nach überlieferter Lehre der Kirche gar nicht möglich!!
Ist das "modernen" Priestern gar nicht mehr bekannt?

Falls ein Anrufer trotzdem um Verschwiegenheit bittet, muß der Priester in aufmerksam machen, dass "Verschwiegenheit" nur im moralischen Rahmen erlaubt ist.

Bei drohender Selbstgefährdung des Anrufers ist der Priester hier nicht an "Verschwiegenheit" gebunden, sondern verpflichtet, die Gefahr abzuwehren!
Allerdings ist hier nicht der genaue Inhalt der SMS und der Gespräche angegeben, es könnte also auch sein, dass der Priester nicht mit einer wirklichen Gefahr gerechnet hat?
Klaus Elmar Müller
Wenn in solchen Fällen keine Verschwiegenheit gälte, blieben Gefährdete mit ihrer Not allein und würden sich niemandem anvertrauen.
Caruso
Der Bericht ist etwas verwirrend. Ein Telefonat könnte m.E. schon eine Beichte sein, es müsste aber auch von vorn herein als Beichte angelegt sein und der Form nach einer Beichte entsprechen. Nicht jedes Telefonat mit einem Priester steht unter dem Beichtgeheimnis. Dann waren da noch die SMS. Hat er sie gelesen? Rechtzeitig? Ist man verpflichtet SMS immer gleich zu lesen? Und sofort zu reagieren?…Mehr
Der Bericht ist etwas verwirrend. Ein Telefonat könnte m.E. schon eine Beichte sein, es müsste aber auch von vorn herein als Beichte angelegt sein und der Form nach einer Beichte entsprechen. Nicht jedes Telefonat mit einem Priester steht unter dem Beichtgeheimnis. Dann waren da noch die SMS. Hat er sie gelesen? Rechtzeitig? Ist man verpflichtet SMS immer gleich zu lesen? Und sofort zu reagieren? Muss man sie immer ernst nehmen? Ohne Details zu kennen - Das scheint mir auch ohne Beichtgeheimnis ein sehr wackliges Urteil zu sein.
a.t.m
Telefonische Beichte noch nie gehört? Kann man dann auch die Beichte per Computer ablegen, so im Rahmen eines Kreuzchentests??? Nein das war in meinen Augen keine OHRENBEICHTE, aber das die Frau des Suizidanten eine Anzeige machte, hängt vermutlich mehr mit den Götzen Mammon zusammen und das Gericht hat dies natürlich sofort ausgenutzt um das Beichtgeheinmis in Frage zu stellen. Acuh trifft in …Mehr
Telefonische Beichte noch nie gehört? Kann man dann auch die Beichte per Computer ablegen, so im Rahmen eines Kreuzchentests??? Nein das war in meinen Augen keine OHRENBEICHTE, aber das die Frau des Suizidanten eine Anzeige machte, hängt vermutlich mehr mit den Götzen Mammon zusammen und das Gericht hat dies natürlich sofort ausgenutzt um das Beichtgeheinmis in Frage zu stellen. Acuh trifft in meinen augen hier das Beichtgeheimnis nicht zu da ja Telefonate abgehört werden und Textnachrichten überprüft werden.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Katholische-Legion
Wenn es eine telefonische Beichte war, hat der Pfarrer das Beichtgeheimnis zu bewahren. Da gibt es kein wenn und aber. Allerdings wenn der Pfarrer mitbekommen hat, daß sich der Beichtende gerade umbringen will, so muß er die Rettung alamieren, denn dazu ist er dem Beichtenden und Gott gegenüber verpflichtet. Er darf den Beichtenden nicht in seiner Sünde -hier Selbstmord - unterstützen. Daher …Mehr
Wenn es eine telefonische Beichte war, hat der Pfarrer das Beichtgeheimnis zu bewahren. Da gibt es kein wenn und aber. Allerdings wenn der Pfarrer mitbekommen hat, daß sich der Beichtende gerade umbringen will, so muß er die Rettung alamieren, denn dazu ist er dem Beichtenden und Gott gegenüber verpflichtet. Er darf den Beichtenden nicht in seiner Sünde -hier Selbstmord - unterstützen. Daher muß der Sachverhalt aufgeklärt werden. Eine Beichte kann übrigens nur bzgl. bereits begangener Sünden abgelegt werden, aber niemals für Sünden, die man gerade begeht. Beichte bedeutet auch immer Umkehr, Buße und guter Vorsatz Sünden nicht mehr zu begehen.
Klaus Elmar Müller
Nicht die Absolution, aber das Beichtgeheimnis gilt auch für geplante Sünden! Kirchenrechtlich lag keine Beichte vor, aber der Gefährdete vertraute dem Priester. Wenn das Berufsgeheimnis und auch das Gewissen und die Zusage des Priesters nicht mehr gelten, werden Gefährdete sich in Zukunft an niemanden mehr wenden!
Katholische-Legion
@Klaus Elmar Müller "Nicht die Absolution, aber das Beichtgeheimnis gilt auch für geplante Sünden!" - Falsch - die Beichte ist das Bekennen von Sünden der Vergangenheit. Das Beichtgespräch und damit das Beichtgeheimnis zielt daher immer auf die Vergangenheit. Der Beichtende muß die Sünden, die er bereits begangen hat bereuen und den Vorsatz haben, diese nicht mehr zu begehen. Das Beichtgespräch …Mehr
@Klaus Elmar Müller "Nicht die Absolution, aber das Beichtgeheimnis gilt auch für geplante Sünden!" - Falsch - die Beichte ist das Bekennen von Sünden der Vergangenheit. Das Beichtgespräch und damit das Beichtgeheimnis zielt daher immer auf die Vergangenheit. Der Beichtende muß die Sünden, die er bereits begangen hat bereuen und den Vorsatz haben, diese nicht mehr zu begehen. Das Beichtgespräch kann sich deshalb nicht auf geplante Sünden beziehen. Hier muß der Pfarrer ggfs. direkt einschreiten und den Beichtenden darauf hinweisen, dass die Informationen, die die Zukunft betreffen nicht unter das Beichtgeheimnis fallen. Es gibt übrigens kein Berufsgeheimnis bei Pfarrern, sondern nur das Beichtgeheimnis.
Klaus Elmar Müller
An @Katholische-Legion: Alles, was in der Beichte geoffenbart wird, fällt unter das Beichtgeheimnis! Priester, die Lustiges aus der Beichte hinaustrugen, haben schon bei jungen Leuten das Vertrauen ins Beichtgeheimnis und damit deren zukünftiges Beichten zerstört. Wollen Sie wirklich, dass der Priester die Eltern drogengefährdeter Beichtkinder telefonisch anruft oder zu Hause aufsucht, die …Mehr
An @Katholische-Legion: Alles, was in der Beichte geoffenbart wird, fällt unter das Beichtgeheimnis! Priester, die Lustiges aus der Beichte hinaustrugen, haben schon bei jungen Leuten das Vertrauen ins Beichtgeheimnis und damit deren zukünftiges Beichten zerstört. Wollen Sie wirklich, dass der Priester die Eltern drogengefährdeter Beichtkinder telefonisch anruft oder zu Hause aufsucht, die Ehefrau von den in der Beichte dargelegten Sorgen des Ehegatten informiert und zum Verständnis ermahnt, die Polizei von ängstlich und vielleicht bloß skrupulös oder hysterisch geoffenbarten kriminellen Tendenzen staatstreu und vorsorglich in Kenntnis setzt?
Katholische-Legion
@Klaus Elmar Müller Nochmal - die Beichte bezieht sich auf die in der Vergangenheit begangenen Sünden, sonst nichts. Was wollen Sie mit Ihren Pseudo-Beispielen aufzeigen? Es geht hier um Beichte und geplante Straftaten/Sünden der Zukunft. Zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Klaus Elmar Müller
Lieber @Katholische-Legion! Wie sollte man beichten und wie nicht? Sünden aufzählen ("gegen 4. Gebot zwei Mal, gegen 7. Gebot in minder schwerem Fall ein Mal")? Oder ist nicht doch das Beichtgespräch eben keine überflüssige Plauderei, sondern hilft, Art und Grund und HEILUNGsmöglichkeiten von sündhaftem Verhalten zu beleuchten! Wenn Sie meine Beispiele "pseudo" nennen, dann scheinen Sie zu den …Mehr
Lieber @Katholische-Legion! Wie sollte man beichten und wie nicht? Sünden aufzählen ("gegen 4. Gebot zwei Mal, gegen 7. Gebot in minder schwerem Fall ein Mal")? Oder ist nicht doch das Beichtgespräch eben keine überflüssige Plauderei, sondern hilft, Art und Grund und HEILUNGsmöglichkeiten von sündhaftem Verhalten zu beleuchten! Wenn Sie meine Beispiele "pseudo" nennen, dann scheinen Sie zu den glücklichen Menschen zu gehören, die höchstens, wenn überhaupt, bekennen müssen, das Morgengebet ein Mal nicht ganz andächtig gebetet zu haben. Von Ihnen so genannte "geplante Sünden" rühren doch aus einer charakterlichen Tendenz, die zu genau denselben Sünden der Vergangenheit geführt haben: Info an die Polizei? - Oben schrieben Sie, der Priester würde ohne Telefonanruf an die "Rettung" (Krankenwagen) die Sünde des Selbstmordes unterstützen (nicht jeder Selbstmord ist übrigens freiwillig). Aber dann müsste der Beichtvater auch den und die anrufen, damit endlich mal der Ehebrecher zur Vernunft kommt und mit seinem Treiben aufhört; Eltern könnten dann gegen die Sünden ihrer frühreifen Kinder einschreiten! 🤬 Auch haben Sie Unrecht damit, dass es ein telefonisch absolvierbares Beichtsakrament gäbe - das hat die Kirche auf Anfrage nämlich verneint.
Katholische-Legion
@Klaus Elmar Müller
Warum werden Sie persönlich? Mich gehen Ihre Sünden nichts an, genau so wenig wie meine Sünden Sie etwas angehen. 😇
Pseudo deshalb, weil Sie vom diskutierten Fall mit Ihren Beispieln ablenken. Bleiben Sie beim Thema.
Warum soll eine telefonische Beichte nicht auch gültig sein? Z.B. Sie sind im entführten Flugzeug kurz vor dem Wold Trade Center und telefonieren mit einem …Mehr
@Klaus Elmar Müller
Warum werden Sie persönlich? Mich gehen Ihre Sünden nichts an, genau so wenig wie meine Sünden Sie etwas angehen. 😇
Pseudo deshalb, weil Sie vom diskutierten Fall mit Ihren Beispieln ablenken. Bleiben Sie beim Thema.
Warum soll eine telefonische Beichte nicht auch gültig sein? Z.B. Sie sind im entführten Flugzeug kurz vor dem Wold Trade Center und telefonieren mit einem Priester um zu beichten. Oder kurz vor dem Einsatz in Afgahnistan, Syrien etc. -kein Priester weit und breit, Sie wollen beichten und rufen zu Hause Ihren Pfarrer an. Ist diese Beichte dann ungültig? Wenn ja warum und wo steht dies geschrieben?
Klaus Elmar Müller
Hier gelinkter Artikel zeigt auf, dass eine telefonische Beichte und Lossprechung nicht möglich ist: de.zenit.org/articles/beichte-per-telefon/ Aber Sie haben Recht, sehr geehrter @Katholische-Legion, ich bin zu persönlich geworden und bitte darum um Ihre Entschuldigung! Ich war halt verwundert, dass Sie Drogensucht, Eheprobleme und Kriminalität für nicht reale Inhalte einer Beichte zu halten …Mehr
Hier gelinkter Artikel zeigt auf, dass eine telefonische Beichte und Lossprechung nicht möglich ist: de.zenit.org/articles/beichte-per-telefon/ Aber Sie haben Recht, sehr geehrter @Katholische-Legion, ich bin zu persönlich geworden und bitte darum um Ihre Entschuldigung! Ich war halt verwundert, dass Sie Drogensucht, Eheprobleme und Kriminalität für nicht reale Inhalte einer Beichte zu halten scheinen ("Pseudo-Beispiele") und habe diese Verwunderung ins Satirische und zu Aggressiv-Persönliche gekleidet.
Katholische-Legion
@Klaus Elmar Müller Ich wehre mich dagegen, dass hier Beichte und Postoralgespräch vermischt werden. Dies ist sehr gefährlich. Die Beichte ist unantastbar, denn in ihr beichtet der Sünder seine Sünden Gott und nicht wie fälschlicherweise immer wieder behauptet den Priester. Der Priester weiß beim Verlassen des Beichstuhls nichts mehr von den Sünden. Daher kann ein Pastoralgespräch, das der Sünder …Mehr
@Klaus Elmar Müller Ich wehre mich dagegen, dass hier Beichte und Postoralgespräch vermischt werden. Dies ist sehr gefährlich. Die Beichte ist unantastbar, denn in ihr beichtet der Sünder seine Sünden Gott und nicht wie fälschlicherweise immer wieder behauptet den Priester. Der Priester weiß beim Verlassen des Beichstuhls nichts mehr von den Sünden. Daher kann ein Pastoralgespräch, das der Sünder mit dem Priester führt nicht Teil der Beichte sein und fällt daher auch nicht unter das Beichtgeheimnis. Drogensucht, Eheprobleme und geplante kriminelle Akte gehören also ins Pastoralgespräch. Das Pasoralgespräch hingegen unterliegt nicht dem Beichtgeheimnis und damit auch nicht Pläne zukünftiger Sünden oder gar Verbrechen. Den "gelinkten Artikel werde ich später lesen" und ggfs. kommentieren.
Klaus Elmar Müller
Der Priester in der hl. Beichte kommentiert die ein oder andere Sünde und fragt auch schon einmal nach. Er ist ja Richter und muss z.B. wissen, inwieweit eine Sünde freiwillig war. Dabei könnte theoretisch die Neigung eines Lustmörders zutage kommen. Und die darf der Priester ganz gewiss nicht der Polizei melden. - Ihre Auffassung, sehr geehrter @Katholische-Legion, habe ich auch schon von einem …Mehr
Der Priester in der hl. Beichte kommentiert die ein oder andere Sünde und fragt auch schon einmal nach. Er ist ja Richter und muss z.B. wissen, inwieweit eine Sünde freiwillig war. Dabei könnte theoretisch die Neigung eines Lustmörders zutage kommen. Und die darf der Priester ganz gewiss nicht der Polizei melden. - Ihre Auffassung, sehr geehrter @Katholische-Legion, habe ich auch schon von einem Priester gehört, der zugleich Rotarier ist; ich hatte das Gefühl, er will in seinem Umkreis die Beichte kaputtmachen.
Katholische-Legion
Jetzt konstruieren Sie schon wieder Fälle, die mit dem hier diskutierten überhaupt nichts gemein haben. Zudem verurteilen Sie mich als Rotarier durch Ihren Vergleich und beschuldigen mich die Beichte kaputt machen zu wollen. Was ich zum Thema Beichte zu sagen habe habe ich gesagt, einfach nochmals durchlesen, vielleicht geht Ihnen dann ein Licht auf.Und immer daran denken - beichten kann man nur …Mehr
Jetzt konstruieren Sie schon wieder Fälle, die mit dem hier diskutierten überhaupt nichts gemein haben. Zudem verurteilen Sie mich als Rotarier durch Ihren Vergleich und beschuldigen mich die Beichte kaputt machen zu wollen. Was ich zum Thema Beichte zu sagen habe habe ich gesagt, einfach nochmals durchlesen, vielleicht geht Ihnen dann ein Licht auf.Und immer daran denken - beichten kann man nur Sünden die man begangen hat und nicht welche die man begehen will.