ICH GLAUBE Predigtreihe über den Glauben 7. Predigt von Kaplan A. Betschart Notwendigkeit des Glaubens - Glaubensvertiefung - Glaubensverwirrung
"Unser Glaube gleicht einer Blume, die wir Gott schenken."
In Fortsetzung der Predigtreihe über den Glauben wollen wir uns heute mit der Notwendigkeit des Glaubens, der Glaubensvertiefung und der Glaubensverwirrung befassen.
Inhaltlich haben wir bereits gesehen, dass echter Glaube immer aufgebaut sein muss auf dem Urgestein göttlicher Wahrheit und Unveränderlichkeit wegen der Autorität des Sich offenbarenden Gottes. Die göttliche Wahrheit ist uns geoffenbart worden durch Jesus Christus, der sie der Kirche treuhänderisch übergeben hat. Im alten kirchlichen Gesetzbuch hiess es noch:
“Christus der Herr hat der Kirche den Glaubensschatz (das sogenannte depositum fidei) anvertraut, damit sie die geoffenbarte Lehre unter des Heiligen Geistes Beistand heilig bewahre und treu auslege” (CIC can. 1322).
Wer dieses Glaubensgut, dessen volle Annahme für jeden katholischen Gläubigen eine Gewissensverpflichtung darstellt, zur religiösen Grundlage seines Lebens macht, kann nie in die Irre gehen.
Notwendigkeit des Glaubens
Eines der schönsten Worte, das die Heilige Schrift uns von Jesus Christus übermittelt, spricht von der Notwendigkeit des Glaubens. Zu Nikodemus sagt Er:
“So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen Eingeborenen Sohn dahingegeben hat, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verlorengehe, sondern das ewige Leben habe. Denn Gott hat den Sohn nicht in die Welt gesandt, damit Er die Welt richte, sondern damit die Welt gerettet werde. Wer an Ihn glaubt, wird nicht gerichtet; wer nicht glaubt, ist schon gerichtet, weil er an den Namen des Eingebornen Sohnes Gottes nicht geglaubt hat” (Joh 3,16-18).
Die Hl. Schrift bezeugt es uns immer wieder, dass der Glaube die unerlässliche Bedingung dafür ist, das ewige Heil zu erlangen. Aus diesem Grunde gibt Christus den Aposteln den Befehl:
“Gehet hin in alle Welt und verkündet das Evangelium jedem Geschöpf! Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden” (Mk 16,15 f.).
Der Glaube ist also heilsnotwendig. Aus dieser Erkenntnis heraus lehrte das Konzil von Trient, dass der Glaube
“der Anfang des menschlichen Heiles, die Grundlage und die Wurzel aller Rechtfertigung ist” (DS 1532).
Aus dieser unbedingten Notwendigkeit des Glaubens ergibt sich auch die Verpflichtung zu glauben. So lehrt das I. Vatikanische Konzil:
“Da der Mensch von Gott, seinem Schöpfer und Herrn, ganz abhängig, und der geschaffene Verstand der unerschaffenen Wahrheit völlig unterworfen ist, sind wir verpflichtet, dem offenbarenden Gott im Glauben vollen Gehorsamsdienst des Verstandes und Willens zu leisten” (DS 3008).
Letztlich ist Glaube eine Tat des Gehorsams. Aber der, dem wir gehorchen, ist der wahrhaftige Gott, und Gott allein kann von uns Glaubensgehorsam fordern. Wer also glaubt, gibt dem Herrgott die schönste Antwort auf dessen Offenbarung, die uns aufgeleuchtet ist in Jesus Christus, Seinem Sohn. Dass wir antworten können durch den Glauben, ist aber freie und unverdiente Gnade Gottes, das kostbarste Geschenk Gottes an den Menschen dieser Welt.
Glaubensvertiefung
Wir besitzen dieses herrliche Geschenk des Glaubens, wenn man das so sagen darf. Aber wir besitzen es nicht unverlierbar. Deshalb ergeben sich aus diesem Besitzstand heraus ganz bestimmte Pflichten. Grundsätzlich verlangt der Glaube, wie bereits gesagt, dass er gelebt wird. In der Verwirklichung des Glaubens ist das gesamte religiöse und sittliche Leben eingeschlossen. Der Glaube ist die Quelle, aus der es fliesst.
Doch zur eigentlichen Tugend des Glaubens gehören ganz bestimmte, fest umgrenzte Pflichten. Im folgenden soll auf eine der vornehmsten Pflichten hingewiesen werden, die darin besteht, den Glauben richtig kennenzulernen. Dies deshalb, weil die Wahrheit der göttlichen Offenbarung sich zunächst einmal an unser Erkennen, an unseren Verstand richtet. Darum ist es unsere große Pflicht, den Schatz der göttlichen Wahrheit aufzunehmen, so gut wir es können, und ihn immer wieder zu vertiefen.
Was z.B. in jenen Zeiten an Kenntnis genügt haben mag, da viele weder lesen noch schreiben konnten, ist heute, in einer Zeit schwerster Glaubensgefährdung, wie es sie noch nie gab, niemals genügend. Es besteht für jeden katholischen Gläubigen die Pflicht, ein ganz bestimmtes Wissen über unseren Glauben sich anzueignen, das in Zeiten der Not wie eine “eiserne Ration” dient. Die Moraltheologie lehrt, dass sich derjenige schwer gegen die Pflicht zur Vertiefung der Kenntnis des Glaubens versündigt, der aus eigener Schuld den Glauben überhaupt nicht oder nur mangelhaft kennt. Wer z. B. alle neuen, kirchlich nicht anerkannten Erscheinungsorte, Seher oder Seherinnen kennt, ist damit seiner schweren Verpflichtung zur Vertiefung des Glaubens gewiss nicht nachgekommen.
Leider muss die Feststellung gemacht werden, dass es mit der Vertiefung des Glaubens und dem Wissen von Glaubenswahrheiten auch bei der mittleren und älteren Generation nicht immer zum besten bestellt ist: Eine Glaubenswahrheit, die man früher schon im Religionsunterricht auf der Primarschule gelernt hat, lautet, dass niemand, ohne gültig getauft zu sein, ein anderes Sakrament gültig empfangen kann, z. B. auch nicht die Priesterweihe. Und weiter: Eine verbindliche Glaubenswahrheit lautet über den Spender der Priesterweihe:
“Der ordentliche Spender aller Weihestufen, sowohl der sakramentalen als auch der nichtsakramentalen, ist allein der gültig geweihte Bischof” (vgl. DS 1777).
Es kann also niemand anders, nicht einmal ein Engel des Himmels, gültige Priesterweihen erteilen; nur der gültig geweihte Bischof kann es. Und weiter lautet eine verbindliche Glaubenswahrheit: Nur der gültig geweihte Priester kann das Hl. Messopfer feiern, das Busssakrament und die Krankensalbung spenden. Wer etwas anderes lehrt oder praktiziert, steht nicht auf dem Boden des katholischen Glaubens.
Gewiss ist bei Katholiken, die zu solchen Gemeinschaften gehen, kein böser Wille dabei. Aber ganz sicher haben solche Gläubige ihre Glaubensvertiefung stark vernachlässigt, sonst würden sie nicht bedenkenlos an ungültigen Messen teilnehmen. Auch wenn man mit vielem in unserer katholischen Kirche heute nicht einverstanden sein kann, hat man vor dem Herrgott trotzdem kein Recht, irgend jemandem nachzulaufen, auch wenn er es noch so gut versteht, das religiöse Gefühl anzusprechen. Es führt letztlich zum Abfall vom wahren Glauben.
Zugegeben: die Glaubensverwirrung ist heute ungeheuer gross. Und trotzdem: wer ehrlich versucht, den wahren katholischen Glauben zu leben, wer dem ganzen Glaubensgut die Treue hält, den wird der Heilige Geist nicht in die Irre gehen lassen! Wir müssen bedenken: auch in aussergewöhnlichen Krisenzeiten der Kirche tut Gott nie etwas, was der für immer geoffenbarten Wahrheit widersprechen würde. Er wird dem Offenbarungsgut auch keine neue Wahrheit hinzufügen, auch nicht in Krisenzeiten, weil mit dem Tode des letzten Apostels die Offenbarung abgeschlossen ist. Nur in geduldiger Treue und heiliger Standhaftigkeit können wir den Glauben retten, nicht durch Ausweichen nach links oder rechts. Wir wollen uns mit ganzer Kraft an das tröstliche Wort des Herrn klammern, das auch heute noch gilt:
“Ich bin das Licht der Welt. Wer Mir folgt, wandelt nicht im Finstern, sondern hat das Licht des Lebens” (Joh 8,12).
Die schwere Verpflichtung der Verantwortlichen
Nach all dem Gesagten ergibt sich aber auch die ungeheuer schwere Verpflichtung für Theologieprofessoren, Religionslehrer, Priester, Bischöfe, Kardinäle und den Papst, den Glauben wahrheitsgemäss, unverändert und unverkürzt zu verkünden. Dies muss um der Gerechtigkeit willen gesagt werden. Die Verantwortung ist für die Genannten deshalb so gross, weil der Glaube, wie der hl. Apostel Paulus sagt, vom Hören kommt. Wörtlich:
“Wie sollen sie an den glauben, von dem sie nicht gehört haben? Und wie sollen sie hören ohne einen Verkünder?” (Röm 10,14).
Die wahrheitsgetreue Verkündigung ist also unerlässlich. Wenn nun die Moraltheologie bei den Laien, die nach dem hl. Paulus auf die Glaubensverkündigung angewiesen sind, von schwerer Sünde spricht im Falle von mangelhafter oder gänzlicher Vernachlässigung der Glaubensvertiefung, um wieviel schwerer muss die Schuld der Verantwortlichen sein bei nach lässiger oder sogar verfälschender Verkündigung des Glaubens oder bei Gewähren lassen, dass der Glaube zerstört wird! Das Gericht Gottes wird die zur Glaubensverkündigung Berufenen viel schrecklicher treffen, die Glaubenswahrheiten unterschlagen, sie verfälschen oder sogar leugnen. Gott wird aber auch jene richten, die das Wächteramt in der Kirche ausüben müssten über die Glaubensverkündigung, die aber tatenlos zusehen, wie die ihnen anvertraute Herde von Wölfen zersprengt und zerrissen wird. Dazu der Prophet Isaias:
“Seine (des Volkes) Wächter sind blind, insgesamt ohne Einsicht: insgesamt stumme Hunde, die nicht bellen, wo sie müssten ; träumend liegen sie da, schlafsüchtig sind sie” (Is 56,10 f.).
Und der Prophet Ezechiel sagt im Auftrage Gottes über die Pflicht des Wächters:
“Wenn der Wächter das Schwert kommen sieht und stösst nicht in die Trompete und das Volk wird nicht gewarnt, und das Schwert kommt und rafft einen von ihnen fort, so wird dieser infolge seiner Schuld hinweggerafft: sein Blut aber fordere ich aus der Hand des Wächters!” (33,6)
Dieses Prophetenwort gilt zuerst für die Wächter des Glaubens; denn dies ist das wichtigste Amt auf der Welt. In aller Sachlichkeit muss die Feststellung gemacht werden, dass an der heutigen schrecklichen Glaubensverwirrung die Hirten eine grössere Schuld trifft als die Herde!
Es muss viel gebetet und geopfert für alle, welche die schwere Verantwortung der Glaubensverkündigung zu tragen haben!
Doch niemand hat das Recht, sich vor der eigenen Verantwortung zu drücken, indem er die Schuld nur bei den andern sieht. In irgendeiner Weise trägt jeder von uns mit an dieser schweren Schuld der Glaubensverwirrung und des Glaubensabfalles, sei es durch Bequemlichkeit und Lauheit im Religiösen, sei es durch fehlende Demut und mangelhaften Gehorsam, durch verstockte Unbelehrbarkeit, durch Scheu vor Opfer und Gebet. Wir alle müssen zuerst an die eigene Brust klopfen und das “mea culpa” sprechen. Wenn wir unsere persönliche Schuld jedoch erkennen und bereuen, dann dürfen wir vertrauensvoll beten:
“Ich glaube Herr, hilf meinem Unglauben!” (Mk 9,24).
In Fortsetzung der Predigtreihe über den Glauben wollen wir uns heute mit der Notwendigkeit des Glaubens, der Glaubensvertiefung und der Glaubensverwirrung befassen.
Inhaltlich haben wir bereits gesehen, dass echter Glaube immer aufgebaut sein muss auf dem Urgestein göttlicher Wahrheit und Unveränderlichkeit wegen der Autorität des Sich offenbarenden Gottes. Die göttliche Wahrheit ist uns geoffenbart worden durch Jesus Christus, der sie der Kirche treuhänderisch übergeben hat. Im alten kirchlichen Gesetzbuch hiess es noch:
“Christus der Herr hat der Kirche den Glaubensschatz (das sogenannte depositum fidei) anvertraut, damit sie die geoffenbarte Lehre unter des Heiligen Geistes Beistand heilig bewahre und treu auslege” (CIC can. 1322).
Wer dieses Glaubensgut, dessen volle Annahme für jeden katholischen Gläubigen eine Gewissensverpflichtung darstellt, zur religiösen Grundlage seines Lebens macht, kann nie in die Irre gehen.
Notwendigkeit des Glaubens
Eines der schönsten Worte, das die Heilige Schrift uns von Jesus Christus übermittelt, spricht von der Notwendigkeit des Glaubens. Zu Nikodemus sagt Er:
“So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen Eingeborenen Sohn dahingegeben hat, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verlorengehe, sondern das ewige Leben habe. Denn Gott hat den Sohn nicht in die Welt gesandt, damit Er die Welt richte, sondern damit die Welt gerettet werde. Wer an Ihn glaubt, wird nicht gerichtet; wer nicht glaubt, ist schon gerichtet, weil er an den Namen des Eingebornen Sohnes Gottes nicht geglaubt hat” (Joh 3,16-18).
Die Hl. Schrift bezeugt es uns immer wieder, dass der Glaube die unerlässliche Bedingung dafür ist, das ewige Heil zu erlangen. Aus diesem Grunde gibt Christus den Aposteln den Befehl:
“Gehet hin in alle Welt und verkündet das Evangelium jedem Geschöpf! Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden” (Mk 16,15 f.).
Der Glaube ist also heilsnotwendig. Aus dieser Erkenntnis heraus lehrte das Konzil von Trient, dass der Glaube
“der Anfang des menschlichen Heiles, die Grundlage und die Wurzel aller Rechtfertigung ist” (DS 1532).
Aus dieser unbedingten Notwendigkeit des Glaubens ergibt sich auch die Verpflichtung zu glauben. So lehrt das I. Vatikanische Konzil:
“Da der Mensch von Gott, seinem Schöpfer und Herrn, ganz abhängig, und der geschaffene Verstand der unerschaffenen Wahrheit völlig unterworfen ist, sind wir verpflichtet, dem offenbarenden Gott im Glauben vollen Gehorsamsdienst des Verstandes und Willens zu leisten” (DS 3008).
Letztlich ist Glaube eine Tat des Gehorsams. Aber der, dem wir gehorchen, ist der wahrhaftige Gott, und Gott allein kann von uns Glaubensgehorsam fordern. Wer also glaubt, gibt dem Herrgott die schönste Antwort auf dessen Offenbarung, die uns aufgeleuchtet ist in Jesus Christus, Seinem Sohn. Dass wir antworten können durch den Glauben, ist aber freie und unverdiente Gnade Gottes, das kostbarste Geschenk Gottes an den Menschen dieser Welt.
Glaubensvertiefung
Wir besitzen dieses herrliche Geschenk des Glaubens, wenn man das so sagen darf. Aber wir besitzen es nicht unverlierbar. Deshalb ergeben sich aus diesem Besitzstand heraus ganz bestimmte Pflichten. Grundsätzlich verlangt der Glaube, wie bereits gesagt, dass er gelebt wird. In der Verwirklichung des Glaubens ist das gesamte religiöse und sittliche Leben eingeschlossen. Der Glaube ist die Quelle, aus der es fliesst.
Doch zur eigentlichen Tugend des Glaubens gehören ganz bestimmte, fest umgrenzte Pflichten. Im folgenden soll auf eine der vornehmsten Pflichten hingewiesen werden, die darin besteht, den Glauben richtig kennenzulernen. Dies deshalb, weil die Wahrheit der göttlichen Offenbarung sich zunächst einmal an unser Erkennen, an unseren Verstand richtet. Darum ist es unsere große Pflicht, den Schatz der göttlichen Wahrheit aufzunehmen, so gut wir es können, und ihn immer wieder zu vertiefen.
Was z.B. in jenen Zeiten an Kenntnis genügt haben mag, da viele weder lesen noch schreiben konnten, ist heute, in einer Zeit schwerster Glaubensgefährdung, wie es sie noch nie gab, niemals genügend. Es besteht für jeden katholischen Gläubigen die Pflicht, ein ganz bestimmtes Wissen über unseren Glauben sich anzueignen, das in Zeiten der Not wie eine “eiserne Ration” dient. Die Moraltheologie lehrt, dass sich derjenige schwer gegen die Pflicht zur Vertiefung der Kenntnis des Glaubens versündigt, der aus eigener Schuld den Glauben überhaupt nicht oder nur mangelhaft kennt. Wer z. B. alle neuen, kirchlich nicht anerkannten Erscheinungsorte, Seher oder Seherinnen kennt, ist damit seiner schweren Verpflichtung zur Vertiefung des Glaubens gewiss nicht nachgekommen.
Leider muss die Feststellung gemacht werden, dass es mit der Vertiefung des Glaubens und dem Wissen von Glaubenswahrheiten auch bei der mittleren und älteren Generation nicht immer zum besten bestellt ist: Eine Glaubenswahrheit, die man früher schon im Religionsunterricht auf der Primarschule gelernt hat, lautet, dass niemand, ohne gültig getauft zu sein, ein anderes Sakrament gültig empfangen kann, z. B. auch nicht die Priesterweihe. Und weiter: Eine verbindliche Glaubenswahrheit lautet über den Spender der Priesterweihe:
“Der ordentliche Spender aller Weihestufen, sowohl der sakramentalen als auch der nichtsakramentalen, ist allein der gültig geweihte Bischof” (vgl. DS 1777).
Es kann also niemand anders, nicht einmal ein Engel des Himmels, gültige Priesterweihen erteilen; nur der gültig geweihte Bischof kann es. Und weiter lautet eine verbindliche Glaubenswahrheit: Nur der gültig geweihte Priester kann das Hl. Messopfer feiern, das Busssakrament und die Krankensalbung spenden. Wer etwas anderes lehrt oder praktiziert, steht nicht auf dem Boden des katholischen Glaubens.
Gewiss ist bei Katholiken, die zu solchen Gemeinschaften gehen, kein böser Wille dabei. Aber ganz sicher haben solche Gläubige ihre Glaubensvertiefung stark vernachlässigt, sonst würden sie nicht bedenkenlos an ungültigen Messen teilnehmen. Auch wenn man mit vielem in unserer katholischen Kirche heute nicht einverstanden sein kann, hat man vor dem Herrgott trotzdem kein Recht, irgend jemandem nachzulaufen, auch wenn er es noch so gut versteht, das religiöse Gefühl anzusprechen. Es führt letztlich zum Abfall vom wahren Glauben.
Zugegeben: die Glaubensverwirrung ist heute ungeheuer gross. Und trotzdem: wer ehrlich versucht, den wahren katholischen Glauben zu leben, wer dem ganzen Glaubensgut die Treue hält, den wird der Heilige Geist nicht in die Irre gehen lassen! Wir müssen bedenken: auch in aussergewöhnlichen Krisenzeiten der Kirche tut Gott nie etwas, was der für immer geoffenbarten Wahrheit widersprechen würde. Er wird dem Offenbarungsgut auch keine neue Wahrheit hinzufügen, auch nicht in Krisenzeiten, weil mit dem Tode des letzten Apostels die Offenbarung abgeschlossen ist. Nur in geduldiger Treue und heiliger Standhaftigkeit können wir den Glauben retten, nicht durch Ausweichen nach links oder rechts. Wir wollen uns mit ganzer Kraft an das tröstliche Wort des Herrn klammern, das auch heute noch gilt:
“Ich bin das Licht der Welt. Wer Mir folgt, wandelt nicht im Finstern, sondern hat das Licht des Lebens” (Joh 8,12).
Die schwere Verpflichtung der Verantwortlichen
Nach all dem Gesagten ergibt sich aber auch die ungeheuer schwere Verpflichtung für Theologieprofessoren, Religionslehrer, Priester, Bischöfe, Kardinäle und den Papst, den Glauben wahrheitsgemäss, unverändert und unverkürzt zu verkünden. Dies muss um der Gerechtigkeit willen gesagt werden. Die Verantwortung ist für die Genannten deshalb so gross, weil der Glaube, wie der hl. Apostel Paulus sagt, vom Hören kommt. Wörtlich:
“Wie sollen sie an den glauben, von dem sie nicht gehört haben? Und wie sollen sie hören ohne einen Verkünder?” (Röm 10,14).
Die wahrheitsgetreue Verkündigung ist also unerlässlich. Wenn nun die Moraltheologie bei den Laien, die nach dem hl. Paulus auf die Glaubensverkündigung angewiesen sind, von schwerer Sünde spricht im Falle von mangelhafter oder gänzlicher Vernachlässigung der Glaubensvertiefung, um wieviel schwerer muss die Schuld der Verantwortlichen sein bei nach lässiger oder sogar verfälschender Verkündigung des Glaubens oder bei Gewähren lassen, dass der Glaube zerstört wird! Das Gericht Gottes wird die zur Glaubensverkündigung Berufenen viel schrecklicher treffen, die Glaubenswahrheiten unterschlagen, sie verfälschen oder sogar leugnen. Gott wird aber auch jene richten, die das Wächteramt in der Kirche ausüben müssten über die Glaubensverkündigung, die aber tatenlos zusehen, wie die ihnen anvertraute Herde von Wölfen zersprengt und zerrissen wird. Dazu der Prophet Isaias:
“Seine (des Volkes) Wächter sind blind, insgesamt ohne Einsicht: insgesamt stumme Hunde, die nicht bellen, wo sie müssten ; träumend liegen sie da, schlafsüchtig sind sie” (Is 56,10 f.).
Und der Prophet Ezechiel sagt im Auftrage Gottes über die Pflicht des Wächters:
“Wenn der Wächter das Schwert kommen sieht und stösst nicht in die Trompete und das Volk wird nicht gewarnt, und das Schwert kommt und rafft einen von ihnen fort, so wird dieser infolge seiner Schuld hinweggerafft: sein Blut aber fordere ich aus der Hand des Wächters!” (33,6)
Dieses Prophetenwort gilt zuerst für die Wächter des Glaubens; denn dies ist das wichtigste Amt auf der Welt. In aller Sachlichkeit muss die Feststellung gemacht werden, dass an der heutigen schrecklichen Glaubensverwirrung die Hirten eine grössere Schuld trifft als die Herde!
Es muss viel gebetet und geopfert für alle, welche die schwere Verantwortung der Glaubensverkündigung zu tragen haben!
Doch niemand hat das Recht, sich vor der eigenen Verantwortung zu drücken, indem er die Schuld nur bei den andern sieht. In irgendeiner Weise trägt jeder von uns mit an dieser schweren Schuld der Glaubensverwirrung und des Glaubensabfalles, sei es durch Bequemlichkeit und Lauheit im Religiösen, sei es durch fehlende Demut und mangelhaften Gehorsam, durch verstockte Unbelehrbarkeit, durch Scheu vor Opfer und Gebet. Wir alle müssen zuerst an die eigene Brust klopfen und das “mea culpa” sprechen. Wenn wir unsere persönliche Schuld jedoch erkennen und bereuen, dann dürfen wir vertrauensvoll beten:
“Ich glaube Herr, hilf meinem Unglauben!” (Mk 9,24).