Vollständiges Abtreibungsverbot scheitert nur knapp im polnischen Parlament
(gloria.tv/ KNA) Polens Parlament hat sowohl ein vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen als auch eine Liberalisierung des bestehenden Abtreibungsrechts abgelehnt. Mit einer knappen Mehrheit von nur fünf Stimmen scheiterte am späten Mittwochabend der Gesetzentwurf einer Volksinitiative für ein totales Verbot. In einer zweiten Abstimmung votierte eine große Mehrheit der Abgeordneten gegen die uneingeschränkte Zulassung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.
Damit bleiben Abtreibungen weiterhin bei schweren Missbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung oder Inzest und bei gesundheitlichen Gefahren für die Mutter erlaubt. Ein Bürgerkomitee hatte im Frühjahr rund eine halbe Million Unterschriften für die Streichung dieser Ausnahmeregeln im geltenden Abtreibungsgesetz gesammelt. Für das gänzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen stimmten 186 Abgeordnete, 191 dagegen. Fünf enthielten sich. Zu den entschiedensten Unterstützern der Volksinitiative gehörten die rechtskonservative Oppositonspartei Recht und Gerechtigkeit und die katholische Polnische Bischofskonferenz.
Die Einführung einer Fristenregelung und Erlaubnis auch zu späteren Abtreibungen in bestimmten Fällen hatten die oppositionellen Sozialdemokraten beantragt. Mit 369 gegen 31 Stimmen wurde ihr Gesetzesvorschlag abgelehnt. Zwei Abgeordnete enthielten sich. Die regierende rechtsliberale Bürgerplattform verteidigte das aus dem Jahr 1993 stammende Abtreibungsgesetz. Es stelle einen guten Kompromiss dar, argumentierte sie. Der «Verband für Frauenangelegenheiten und Familienplanung» kündigte unterdessen eine Volksinitiative für ein liberales Abtreibungsrecht an.
Die Zahl der registrierten Schwangerschaftsabbrüche lag in Polen nach offiziellen Statistiken zuletzt bei etwa 500 im Jahr. Nach Schätzungen von Frauenrechtlerinnen treiben jedoch jährlich mindestens 100.000 Polinnen ab - viele davon in der Slowakei und Tschechien. Das polnische Abtreibungsgesetz gehört zu den restriktivsten in Europa.
Damit bleiben Abtreibungen weiterhin bei schweren Missbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung oder Inzest und bei gesundheitlichen Gefahren für die Mutter erlaubt. Ein Bürgerkomitee hatte im Frühjahr rund eine halbe Million Unterschriften für die Streichung dieser Ausnahmeregeln im geltenden Abtreibungsgesetz gesammelt. Für das gänzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen stimmten 186 Abgeordnete, 191 dagegen. Fünf enthielten sich. Zu den entschiedensten Unterstützern der Volksinitiative gehörten die rechtskonservative Oppositonspartei Recht und Gerechtigkeit und die katholische Polnische Bischofskonferenz.
Die Einführung einer Fristenregelung und Erlaubnis auch zu späteren Abtreibungen in bestimmten Fällen hatten die oppositionellen Sozialdemokraten beantragt. Mit 369 gegen 31 Stimmen wurde ihr Gesetzesvorschlag abgelehnt. Zwei Abgeordnete enthielten sich. Die regierende rechtsliberale Bürgerplattform verteidigte das aus dem Jahr 1993 stammende Abtreibungsgesetz. Es stelle einen guten Kompromiss dar, argumentierte sie. Der «Verband für Frauenangelegenheiten und Familienplanung» kündigte unterdessen eine Volksinitiative für ein liberales Abtreibungsrecht an.
Die Zahl der registrierten Schwangerschaftsabbrüche lag in Polen nach offiziellen Statistiken zuletzt bei etwa 500 im Jahr. Nach Schätzungen von Frauenrechtlerinnen treiben jedoch jährlich mindestens 100.000 Polinnen ab - viele davon in der Slowakei und Tschechien. Das polnische Abtreibungsgesetz gehört zu den restriktivsten in Europa.