Piusbruderschaft: Faschingsgottesdienste widersprechen dem II. Vatikanischen Konzil
(gloria.tv/ PM) Die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Deutschland bittet mit Nachdruck alle Priester, am kommenden Sonntag vor Aschermittwoch auf sogenannte „Faschingsgottesdienste“ zu verzichten. Das erklärte der deutsche Distriktsobere, Pater Franz Schmidberger, in einer heutigen Pressemitteilung:
„In den letzten Jahren hat sich in das liturgische Leben in den Pfarreien ein eklatanter Missbrauch eingeschlichen: Mit der Absicht, den Kirchbesuchern Abwechslung zu bieten, haben viele Priester damit begonnen, Faschingselemente in den Gottesdienst einzubauen. Dass der Pfarrer dabei als Clown verkleidet zur Messfeier erscheint, ist oft nur das kleinste Übel. Vielerorts spielen Fastnacht-Bands in den Kirchen, wird geschunkelt, werden Faschingslieder gesungen und die Predigt ist eine Büttenrede.
Vorweg muss Folgendes betont werden: Es geht nicht darum, den Fasching zu verbieten, im Gegenteil. Gerade die katholischen Länder (Stichwort Rheinland) sind die Wiege des Faschings, und die Narren feiern zu Recht die fünfte Jahreszeit, denn der Katholik ist lebensfroh und lehnt die Verteufelung des guten Frohsinns ab.
Aber man muss sich angesichts der Entwicklung, den Karneval in die Kirchen zu verlegen, zurecht mit dem heiligen Paulus fragen: „Habt ihr denn nicht Häuser, um zu essen und zu trinken?“ (1. Kor 11,22) Habt ihr keine Gemeindesäle und Festhallen um zu feiern, zu schunkeln und Büttenreden zu halten?
Die Messe ist nicht irgendeine Gemeinschaftsfeier, sondern die geheimnisvolle und hochheilige Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi, bei der Fleisch und Blut des Gottessohnes auf dem Altar gegenwärtig werden. Dazu passen nicht Helau, Konfetti und Pappnase!
Zudem verstößt diese Praxis nicht nur gegen alle liturgischen Anordnungen der Tradition, sondern auch gegen die Vorschriften des Zweiten Vatikanischen Konzils, in dem es heißt:
22 §3. "Deswegen darf überhaupt niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, auf eigene Faust in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern." (DH 4022)
Im ersten Paragraphen heißt es zudem:
22 § 1: "Die Regelung der heiligen Liturgie hängt einzig von der Autorität der Kirche ab; und zwar liegt diese beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof."
Daher fordern wir die Priester in Deutschland auf, den Missstand der Faschingsmessen zu beenden und bitten die Bischöfe, die Heiligkeit des Messopfers wieder anzumahnen.“
„In den letzten Jahren hat sich in das liturgische Leben in den Pfarreien ein eklatanter Missbrauch eingeschlichen: Mit der Absicht, den Kirchbesuchern Abwechslung zu bieten, haben viele Priester damit begonnen, Faschingselemente in den Gottesdienst einzubauen. Dass der Pfarrer dabei als Clown verkleidet zur Messfeier erscheint, ist oft nur das kleinste Übel. Vielerorts spielen Fastnacht-Bands in den Kirchen, wird geschunkelt, werden Faschingslieder gesungen und die Predigt ist eine Büttenrede.
Vorweg muss Folgendes betont werden: Es geht nicht darum, den Fasching zu verbieten, im Gegenteil. Gerade die katholischen Länder (Stichwort Rheinland) sind die Wiege des Faschings, und die Narren feiern zu Recht die fünfte Jahreszeit, denn der Katholik ist lebensfroh und lehnt die Verteufelung des guten Frohsinns ab.
Aber man muss sich angesichts der Entwicklung, den Karneval in die Kirchen zu verlegen, zurecht mit dem heiligen Paulus fragen: „Habt ihr denn nicht Häuser, um zu essen und zu trinken?“ (1. Kor 11,22) Habt ihr keine Gemeindesäle und Festhallen um zu feiern, zu schunkeln und Büttenreden zu halten?
Die Messe ist nicht irgendeine Gemeinschaftsfeier, sondern die geheimnisvolle und hochheilige Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi, bei der Fleisch und Blut des Gottessohnes auf dem Altar gegenwärtig werden. Dazu passen nicht Helau, Konfetti und Pappnase!
Zudem verstößt diese Praxis nicht nur gegen alle liturgischen Anordnungen der Tradition, sondern auch gegen die Vorschriften des Zweiten Vatikanischen Konzils, in dem es heißt:
22 §3. "Deswegen darf überhaupt niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, auf eigene Faust in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern." (DH 4022)
Im ersten Paragraphen heißt es zudem:
22 § 1: "Die Regelung der heiligen Liturgie hängt einzig von der Autorität der Kirche ab; und zwar liegt diese beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof."
Daher fordern wir die Priester in Deutschland auf, den Missstand der Faschingsmessen zu beenden und bitten die Bischöfe, die Heiligkeit des Messopfers wieder anzumahnen.“