Fachkräfte bei der Arbeit!
philomena1947 shares this
- Report
Remove share
Bernold Baer
- Report
Change comment
Remove comment
Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht verletzt!
Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen
und derartige Gefahren zu VERHINDERN!
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber …More
Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht verletzt!
Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen
und derartige Gefahren zu VERHINDERN!
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1.
die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2.
physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3.
die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4.
die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5.
unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6.
psychische Belastungen bei der Arbeit.
Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen
und derartige Gefahren zu VERHINDERN!
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1.
die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2.
physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3.
die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4.
die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5.
unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6.
psychische Belastungen bei der Arbeit.
Wer filmt sowas??!!
elisabethvonthüringen
- Report
Change comment
Remove comment
Die allgegenwärtigen Überwachungskameras... ![😋](/emoji/f09f988b)
elisabethvonthüringen
- Report
Change comment
Remove comment
Was lernen wir daraus? Du sollst öfter den Blick nach oben richten!!
Markus Reban
- Report
Change comment
Remove comment
Find das nun wirklich nicht lustig..! Die satirische Überschrift ist gänzlich unpassend!
vir probatus
- Report
Change comment
Remove comment
Was nutzen der sonstige Quatsch und die ganzen Fakenews Ihrer oder meiner Seele?