Sogenannten „Antifaschisten“ riefen heute in Frankfurt dazu auf, „Querdenker“ zu töten. Wo ist die Verhetzungs-Anklage? Wo ist der mediale Aufschrei?
Marienfloss
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Diese verführten, hirnlosen , armen Geister kann man nur bemitleiden!
martin fischer
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Ich will die Leute ja nicht in Schutz nehmen, aber juristisch ist es wohl mit einem Punkt am Ende keine Aufforderung (Imperativ) im Sinne von "man soll Querdenker töten" sondern eine "Feststellung", dass Querdenker (andere) töten. Querdenker sind hier Subjekt und nicht Objekt.
Melchiades
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Nun, könnte es nicht auch sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird ?
martin fischer
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@Melchiades Wenn es juristisch als Mordaufruf zu werten wäre, würden die Personen sicher festgenommen werden. Da das scheinbar nicht passiert ist, wird der Satz so formuliert wohl nicht strafbar sein. Solche Gruppen werden darin geschult sich auf Transparenten/Flugblättern so auszudrücken, dass es zwar doppeldeutig verstanden werden kann und jeder weis was sie vermutlich meinen aber es halt nicht …Mehr
@Melchiades Wenn es juristisch als Mordaufruf zu werten wäre, würden die Personen sicher festgenommen werden. Da das scheinbar nicht passiert ist, wird der Satz so formuliert wohl nicht strafbar sein. Solche Gruppen werden darin geschult sich auf Transparenten/Flugblättern so auszudrücken, dass es zwar doppeldeutig verstanden werden kann und jeder weis was sie vermutlich meinen aber es halt nicht juristisch verfolgbar ist....
nujaas Nachschlag
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Das Satzeichen Punkt kommt auf Demos sehr selten vor, hier ist er eindeutig vorhanden. martin fischer hat Recht.
Bethlehem 2014
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Könnte es nicht sein, daß es eine bewußte Zweideutigkeit ist...???
martin fischer
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@Bethlehem 2014 Es ist denkbar, dass sie mit der Zweideutigkeit bewusst spielen, ja.
Melchiades
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martin fischer
Genau darum geht es. Denn, wenn man mal genauer hinschaut, so sind bei Demos, die von Fr. Faser und Co. als " rechts" bezeichnet werden, eigentlich gleiche Sprüche zu lesen. Doch hier wird von den Medien bis hin zur Staatsanwaltschaft gerne der identische Spruch als Morddrohnung usw. hingestellt. So gesehen wird eine bewußte Zweideutigkeit je nach " Lager" entweder tolleriert oder …Mehr
martin fischer
Genau darum geht es. Denn, wenn man mal genauer hinschaut, so sind bei Demos, die von Fr. Faser und Co. als " rechts" bezeichnet werden, eigentlich gleiche Sprüche zu lesen. Doch hier wird von den Medien bis hin zur Staatsanwaltschaft gerne der identische Spruch als Morddrohnung usw. hingestellt. So gesehen wird eine bewußte Zweideutigkeit je nach " Lager" entweder tolleriert oder geahndet.
Genau darum geht es. Denn, wenn man mal genauer hinschaut, so sind bei Demos, die von Fr. Faser und Co. als " rechts" bezeichnet werden, eigentlich gleiche Sprüche zu lesen. Doch hier wird von den Medien bis hin zur Staatsanwaltschaft gerne der identische Spruch als Morddrohnung usw. hingestellt. So gesehen wird eine bewußte Zweideutigkeit je nach " Lager" entweder tolleriert oder geahndet.
martin fischer
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@Melchiades Das glaube ich kaum. Wenn Sie Beweise dafür haben, dass der SELBE Satz mit Punkt am Ende, von einem anderen Verfasser als Mordaufruf gewertet wurde bitte vorweisen. Ihnen ist schon klar, dass sie der deutschen Justiz mit ihrer Behauptung Willkür und Rechtsbeugung unterstellen oder?
Melchiades
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martin fischer
Eine kleine Gegenfrage ! Zwei Personen sind wegen der gleichen Straftat vor Gericht. Zwar in unterschiedlichen Bundesländern, aber das Gesetz sieht in beiden Fällen eigentlich das Gleiche vor. Soweit, so gut ! Nur die eine Person ist in der Öffentlichkeit, die andere nicht. Nun müssten laut Gesetz beide Personen im gleichen Maße ein Urteil bekommen, aber genau dies passiert …Mehr
martin fischer
Eine kleine Gegenfrage ! Zwei Personen sind wegen der gleichen Straftat vor Gericht. Zwar in unterschiedlichen Bundesländern, aber das Gesetz sieht in beiden Fällen eigentlich das Gleiche vor. Soweit, so gut ! Nur die eine Person ist in der Öffentlichkeit, die andere nicht. Nun müssten laut Gesetz beide Personen im gleichen Maße ein Urteil bekommen, aber genau dies passiert merkwürdigerweise eben nicht. Die öffentliche Person erhält eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten, die nicht öffentliche Person bekommt 6 bzw.9 Monate auf Bewährung.
Also sind vor dem Gesetz alle gleich oder doch manche auf Grund ihrer Stellung etwas gleicher ?
Beide Verfahren liefen zum Zeitraum der Barschel- Affäre ca 1987-88.
Eine kleine Gegenfrage ! Zwei Personen sind wegen der gleichen Straftat vor Gericht. Zwar in unterschiedlichen Bundesländern, aber das Gesetz sieht in beiden Fällen eigentlich das Gleiche vor. Soweit, so gut ! Nur die eine Person ist in der Öffentlichkeit, die andere nicht. Nun müssten laut Gesetz beide Personen im gleichen Maße ein Urteil bekommen, aber genau dies passiert merkwürdigerweise eben nicht. Die öffentliche Person erhält eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten, die nicht öffentliche Person bekommt 6 bzw.9 Monate auf Bewährung.
Also sind vor dem Gesetz alle gleich oder doch manche auf Grund ihrer Stellung etwas gleicher ?
Beide Verfahren liefen zum Zeitraum der Barschel- Affäre ca 1987-88.
martin fischer
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@Melchiades Was hat das jetzt miteinander zu tun? Wenn beide verurteilt wurden, haben doch beide Gerichte strafbare Handlung erkannt. Weshalb die Strafen unterschiedlich hoch ausgefallen sind kann tausend Gründe haben (mildernde Umstände, gute /schlechte Anwälte strenger/milder Richter usw... das ist etwas anderes wie wenn einmal ein Satz als Morddrohung juristrisch verfolgt wird und einmal nicht....
Markus Reban
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§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten..die Herrschaften machen sich eindeutig strafbar!
Der Wahr_sager Bert
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Wer anderen den Tot wünscht der wird meistens selbst sein Opfer.