Ein Wiederholungstäter denunziert einen angeblichen Täter - Von Don Reto Nay
Am 23. Mai publizierte die Webseite des abgewirtschafteten Schweizer Bistums Chur eine Pressemitteilung mit der Schlagzeile «Strafanzeige gegen den Pfarradministrator von Tujetsch».
Vitus Huonder, der verlängerte Churer Bischof, brüstet sich darin, Strafanzeige gegen den aus Nigeria stammenden und vorher im deutschen Erzbistum Paderborn tätig gewesen Priester A. erstattet zu haben.
Triumphierend heisst es in der bischöflichen Mitteilung: «Dies hat zur Verhaftung der betroffenen Person geführt.»
Dabei hatte Huonder den Verhafteten erst vor einigen Monaten in seine Diözese aufgenommen und zum Pfarradministrator ernannt. Die Anklägerin scheint eine Dame aus Deutschland zu sein, die auch in der Schweiz öfters mit A. gesehen wurde.
Für Schweizer Schundblätter wie den «Blick» war das ein gefundenes Fressen. Man schritt augenblicklich zur journalistischen Hinrichtung des vorverurteilten Priesters.
Im Gegensatz zu Huonder hatte das Schundblatt «Blick» immerhin genügend Anstand, um hinzuzufügen: «Für den Verhafteten gilt die Unschuldsvermutung.»
Huonder rechtfertigt sich in seiner Pressemeldung mit einem Hinweis auf eine «mutmasslich strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer erwachsenen Person».
Erwachsene Person? War die «erwachsene Person» nicht erwachsen genug, um die Strafanzeige selber zu erstatten?
Oder war Huonder bei der «mutmasslich strafbaren Handlung» selbst Zeuge, so dass er sich genötigt sah, den Priester, für den er als Bischof Vater und Hirte gewesen wäre und für den die Unschuldsvermutung gilt, im Schlachthaus der Oligarchen-Medien abzuliefern?
Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob es moralisch legitim ist, dass ein Bischof seinen Priester ohne Prozess exekutiert? Ist es die Aufgabe eines Bischofs, Ankläger seines eigenen Priesters zu sein, für den die Unschuldsvermutung gilt? Fühlt sich Huonder als Hirte oder Henker?
Ein von mir konsultierter bekannter Schweizer Strafverteidiger bezeichnete Huonders Vorgehen als «PR Gag». Offenbar wollte Huonder (wieder einmal) seine eigene Haut retten und nicht als «Freund der Zöllner und Sünder» in die Heilsgeschichte eingehen.
Kann man sich im Evangelium den folgenden Satz vorstellen: «Nach einem Hinweis auf eine mutmasslich strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer erwachsenen Person hat Vitus Huonder Jesus Christus bei der Bündner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Pfarradministrator von Tujetsch eingereicht»?
Der Wiederholungstäter Huonder begann seine Karriere, als er als Generalvikar seinem damaligen Bischof Wolfgang Haas, der auf ihn vertraut hatte, meuchlings ein Messer zwischen die Rückenrippen schob. Seine Taktik ging auf: Er erhielt die ersehnte Mitra.
Seither hat er als Wiederholungstäter immer wieder das gleiche Spiel gespielt. Nur die Moral aus seinen Hinterrücks-Aktionen hat er nie gelernt.
Sie lautet: Man liebt den Verrat, aber man hasst den Verräter.
Vitus Huonder, der verlängerte Churer Bischof, brüstet sich darin, Strafanzeige gegen den aus Nigeria stammenden und vorher im deutschen Erzbistum Paderborn tätig gewesen Priester A. erstattet zu haben.
Triumphierend heisst es in der bischöflichen Mitteilung: «Dies hat zur Verhaftung der betroffenen Person geführt.»
Dabei hatte Huonder den Verhafteten erst vor einigen Monaten in seine Diözese aufgenommen und zum Pfarradministrator ernannt. Die Anklägerin scheint eine Dame aus Deutschland zu sein, die auch in der Schweiz öfters mit A. gesehen wurde.
Für Schweizer Schundblätter wie den «Blick» war das ein gefundenes Fressen. Man schritt augenblicklich zur journalistischen Hinrichtung des vorverurteilten Priesters.
Im Gegensatz zu Huonder hatte das Schundblatt «Blick» immerhin genügend Anstand, um hinzuzufügen: «Für den Verhafteten gilt die Unschuldsvermutung.»
Huonder rechtfertigt sich in seiner Pressemeldung mit einem Hinweis auf eine «mutmasslich strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer erwachsenen Person».
Erwachsene Person? War die «erwachsene Person» nicht erwachsen genug, um die Strafanzeige selber zu erstatten?
Oder war Huonder bei der «mutmasslich strafbaren Handlung» selbst Zeuge, so dass er sich genötigt sah, den Priester, für den er als Bischof Vater und Hirte gewesen wäre und für den die Unschuldsvermutung gilt, im Schlachthaus der Oligarchen-Medien abzuliefern?
Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob es moralisch legitim ist, dass ein Bischof seinen Priester ohne Prozess exekutiert? Ist es die Aufgabe eines Bischofs, Ankläger seines eigenen Priesters zu sein, für den die Unschuldsvermutung gilt? Fühlt sich Huonder als Hirte oder Henker?
Ein von mir konsultierter bekannter Schweizer Strafverteidiger bezeichnete Huonders Vorgehen als «PR Gag». Offenbar wollte Huonder (wieder einmal) seine eigene Haut retten und nicht als «Freund der Zöllner und Sünder» in die Heilsgeschichte eingehen.
Kann man sich im Evangelium den folgenden Satz vorstellen: «Nach einem Hinweis auf eine mutmasslich strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer erwachsenen Person hat Vitus Huonder Jesus Christus bei der Bündner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Pfarradministrator von Tujetsch eingereicht»?
Der Wiederholungstäter Huonder begann seine Karriere, als er als Generalvikar seinem damaligen Bischof Wolfgang Haas, der auf ihn vertraut hatte, meuchlings ein Messer zwischen die Rückenrippen schob. Seine Taktik ging auf: Er erhielt die ersehnte Mitra.
Seither hat er als Wiederholungstäter immer wieder das gleiche Spiel gespielt. Nur die Moral aus seinen Hinterrücks-Aktionen hat er nie gelernt.
Sie lautet: Man liebt den Verrat, aber man hasst den Verräter.