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Hier die ausführliche Besprechung des Quellenbands zum Zölibat in der alten Kirche!
Carlus teilt das
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Ausführliche Besprechung von Wollbolds Quellenband zur Frühgeschichte des Zölibats!
Vielen Dank für diesen sehr wichtigen Beitrag zum Thema Zölibat.
Lea Hofmann
Danke für diesen Beitrag.
Kraschl Dominikus
😊
Christine Friedmann
Warum der Enthaltsamkeitszölibat (der nur begrenzt funktionieren kann) in den Ehelosigkeitszölibat überführt wurde.
Kraschl Dominikus
Genau genommen geht es in dieser Stelle darum, dass das Zweite Vatikanum den Ehelosigkeitszölibat anders begründet, als der Enthaltsamkeitszölibat über weite Strecken begründet worden war.
Lisi Sterndorfer
Der Kernpunkt: Kinder selbst von verheirateten Priestern wurden als illegitim betrachtet.
Kraschl Dominikus
Soweit ich sehen kann, erst nach 1139. Vorher galt als Sanktionsandrohung die Entfernung aus dem (höheren) Klerus.
Katrin Kaufmann
Die orthodoxen Gemeinschaften haben sich von dieser apostolischen Praxis losgesagt und müssen zu ihr zurückkehren.
Oenipontanus
Sagt wer?
Oenipontanus
Schauen Sie z. B. einmal, was die maronitische Synode von 1736 sagt und sich dabei auch auf die Päpste Clemens III. und Innozenz III. beruft:
"Quum vetus Orientalium omnium sit traditio, et consuetudo, ut eorum Clerici, Subdiaconi, Diaconi, et Presbyteri uxores etiam in Sacerdotio retineant, quas ante Sacrum ordinem virgines, non viduas, neque corruptas duxissent: quumque id illis nunquam Sancta …Mehr
Schauen Sie z. B. einmal, was die maronitische Synode von 1736 sagt und sich dabei auch auf die Päpste Clemens III. und Innozenz III. beruft:

"Quum vetus Orientalium omnium sit traditio, et consuetudo, ut eorum Clerici, Subdiaconi, Diaconi, et Presbyteri uxores etiam in Sacerdotio retineant, quas ante Sacrum ordinem virgines, non viduas, neque corruptas duxissent: quumque id illis nunquam Sancta Romana interdixerit Ecclesia, quin potius matrimonium huiusmodi probaverit, quemadmodum ait Clemens Papa III.: Sacerdotibus Graecis legitimo matrimonio licet uti: et Innocentius Papa III. Orientalis Ecclesia votum continentiae non admisit, quoniam Orientales in minoribus ordinibus contrahunt, et in Sacris utuntur matrimonio jam contracto: idcirco non interdicimus nostris, ut qui in minoribus constituti sunt, matrimonium contrahant; qui vero in Sacris ordinibus contracto jam matrimonio utantur: Sic tamen, ut qui caelibes esse vellent, ad matrimonium nequaquam compellantur; sed ad caelibatum potius adhortationibus inducantur."
(Synodus Provincialis a Reverendissimo Domino D. Patriarcha Antiocheno Archiepiscopis et Episcopis necnon Clero Seculari et Regulari Nationis Syrorum Maronitarum una cum Reverendissimo Domino Josepho Simonio Assemano Sedis Apostolicae Ablegato in Monte Libano celebrata Anno 1736. diebus 30. Septembris, prima, et secunda Octobris Clemente XII. Pont. Max. Romae: Typis S. Congregationis de Propaganda Fide, 1820, S. 161)
Kraschl Dominikus
Was genau besagt dieser Test Ihrer Auffassung nach?
Oenipontanus
@Kraschl Dominikus
Dass das Heiratendürfen der (im konkreten Fall) maronitischen Subdiakone, Diakone und Presbyter nicht lediglich ein gnädiges und gleichsam zähneknirschendes Zugeständnis von päpstlicher Seite ist, da es sich um "vetus Orientalium omnium traditio et consuetudo" handelt.
Das konservative Lager in der modernen Zölibatsdebatte übersieht gerne, dass die römische Kirche grundsätzlich …Mehr
@Kraschl Dominikus
Dass das Heiratendürfen der (im konkreten Fall) maronitischen Subdiakone, Diakone und Presbyter nicht lediglich ein gnädiges und gleichsam zähneknirschendes Zugeständnis von päpstlicher Seite ist, da es sich um "vetus Orientalium omnium traditio et consuetudo" handelt.

Das konservative Lager in der modernen Zölibatsdebatte übersieht gerne, dass die römische Kirche grundsätzlich nie ein Problem damit hatte, dass die nicht-römischen Kirchen verheiratete Kleriker haben, und dass sie den Klerikern der unierten Ostkirchen auch anstandslos ihre "alte Tradition und Gewohnheit" gelassen hat.

Es wäre übrigens interessant, einmal eingehend der Frage nachzugehen, wie genau die Maroniten, Antiochener, Ostsyrer etc. für ihre Praxis, dass höhere Kleriker mit Ausnahme des Bischofs (vor der Weihe) heiraten dürfen, argumentieren, d. h. von welchen alten Synodalcanones sie ausgehen und welche Rolle die notorisch uneindeutigen Schriftzeugnisse dabei spielen. Denn mit dem berüchtigten Trullanum kann die Praxis der Altorientalen nicht zusammenhängen, da diese Synode, soweit ich sehe, von keiner dieser Kirchen rezipiert worden ist. Für die Ostsyrer ist sicher die von Wollbold in seine Quellensammlung aufgenommene Synode des Mar Aqaq ein Meilenstein, aber wie es um die Antiochener (Westsyrer) und Maroniten steht, müsste erst eruiert werden.
Kraschl Dominikus
Das ist interessant: "Denn mit dem berüchtigten Trullanum kann die Praxis der Altorientalen nicht zusammenhängen, da diese Synode, soweit ich sehe, von keiner dieser Kirchen rezipiert worden ist."
Kraschl Dominikus
Man könnte sagen, dass die lateinische Kirche die östliche Praxis akzeptiert hat, obwohl sie zu ihrer Zeit wahrscheinlich - sofern Wollbold mit seiner Einschätzung der Quellen richtig liegt - ein Bruch mit der altkirchlichen Disziplin und Tradition war. Man muss also zwischen früher und später unterscheiden. Das sieht man ja auch daran, dass die katholische Kirche die Praxis der unierten Kirchen …Mehr
Man könnte sagen, dass die lateinische Kirche die östliche Praxis akzeptiert hat, obwohl sie zu ihrer Zeit wahrscheinlich - sofern Wollbold mit seiner Einschätzung der Quellen richtig liegt - ein Bruch mit der altkirchlichen Disziplin und Tradition war. Man muss also zwischen früher und später unterscheiden. Das sieht man ja auch daran, dass die katholische Kirche die Praxis der unierten Kirchen akzeptiert.
Katja Metzger
Kernpunkt: Verheiratete Priester lebten im Zölibat insofern sie sich ihrer Frauen enthielten.
Kraschl Dominikus