Bischof Voderholzer von Regensburg erlaubt die vom Tridentinum verbotene Gewissensehe
Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg hat eine „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ veröffentlicht. Es handelt sich um einen Text über das Nachsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus.
Voderholzer weist auf die Möglichkeit der Annullierung ungültiger Ehen hin. Dies müsse von den kirchlichen Gerichten geprüft werden.
Gutes Gewissen im Widerspruch zum kirchlichen Urteil
Danach erfindet Voderholzer die Möglichkeit einer Gewissensehe: „Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht.“ Voderholzer erklärt mit einem Zitat von Kardinal Gerhard Ludwig Müller von 2003, dass ein Bischof oder Seelsorger in diesen Einzelfällen die Zulassung zu den Sakramenten erlauben könne.
Ein Seelsorger müsse sich vor der Kommunionspendung darüber im Klaren werden, dass die Ehe – „trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil“ – ungültig sei.
Das Konzil von Trient hat diese sogenannte Gewissensehe - eine Zweitehe nach der nur persönlichen Überzeugung, dass die erste ungültig ist – ausdrücklich verboten: Kardinal Müller widerspricht einem Anathema des Tridentinums
Die ausgehebelte Regel „Wie Geschwister“ leben
Als allgemeine Regel für Wiederverheiratete erklärt Voderholzer, dass sie nur dann zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen, wenn sie bereit sind, „wie Geschwister“ zusammenzuleben.
Der Todsünder hat gerade keine Gemeinschaft mit Gott
Dann erfindet Voderholzer eine Gnadengabe Gottes trotz Todsünde: „Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe.“
Außerdem erfindet Voderholzer über Ehebrecher, dass sie – wenn sie die Messe innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiern „reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes“ würden.
Bild: Wikipedia, Lizenz: CC-BY-SA 4.0
Voderholzer weist auf die Möglichkeit der Annullierung ungültiger Ehen hin. Dies müsse von den kirchlichen Gerichten geprüft werden.
Gutes Gewissen im Widerspruch zum kirchlichen Urteil
Danach erfindet Voderholzer die Möglichkeit einer Gewissensehe: „Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht.“ Voderholzer erklärt mit einem Zitat von Kardinal Gerhard Ludwig Müller von 2003, dass ein Bischof oder Seelsorger in diesen Einzelfällen die Zulassung zu den Sakramenten erlauben könne.
Ein Seelsorger müsse sich vor der Kommunionspendung darüber im Klaren werden, dass die Ehe – „trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil“ – ungültig sei.
Das Konzil von Trient hat diese sogenannte Gewissensehe - eine Zweitehe nach der nur persönlichen Überzeugung, dass die erste ungültig ist – ausdrücklich verboten: Kardinal Müller widerspricht einem Anathema des Tridentinums
Die ausgehebelte Regel „Wie Geschwister“ leben
Als allgemeine Regel für Wiederverheiratete erklärt Voderholzer, dass sie nur dann zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen, wenn sie bereit sind, „wie Geschwister“ zusammenzuleben.
Der Todsünder hat gerade keine Gemeinschaft mit Gott
Dann erfindet Voderholzer eine Gnadengabe Gottes trotz Todsünde: „Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe.“
Außerdem erfindet Voderholzer über Ehebrecher, dass sie – wenn sie die Messe innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiern „reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes“ würden.
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