Klage eines Missbrauchsopfers: Papst Benedikt XVI. will sich verteidigen
Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer gibt Joseph Ratzinger eine Mitschuld. Nun hat der frühere Papst dem Landgericht Traunstein …
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Soziale Medien
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Klaus Elmar Müller
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Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von …Mehr
Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von der "Heilung" die Rede, die das Missbrauchsopfer erfahren müsse. Das kann aber kein Kriterium sein, denn ein Gericht muss Recht und Gerechtigkeit beachten, auch wenn die der Psychotherapie nicht dienlich sind.
Maria Pocs teilt das
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Benedikt XVI. will sich gegen Klage im Fall Peter H. verteidigen
Der Hofrat
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sehr erfreulich sehr erfreulich
Theresia Katharina
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Es war ein Fehler, nicht die Verjährung in Anspruch zu nehmen, denn diese Leute wollen nicht nur hohe Geldsummen erstreiten, sondern die Hl. Kirche, besonders P.Benedikt XVI diskreditieren.
Klaus Elmar Müller
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Da lässt sich ein Missbrauchsopfer wieder missbrauchen (von Kirchenfeinden). Dass ein Prozess (mit zudem ungewissem Ausgang) dem Missbrauchopfer endlich Seelenfrieden bringt, bezweifle ich.
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Bei dem Prozess geht es offenbar darum, den Namen Benedikts lange und tief in den Schmutz zu ziehen.
elisabethvonthüringen
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...und deshalb bebt die Erde...Erdbeben Mw 5,6 erschüttert Italien - Vulkane Net Newsblog
Der Hofrat
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Ach Lieserl dümmer gehts nimmer @elisabethvonthüringen
Klaus Elmar Müller
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@elisabethvonthüringen Ihr Gedanke ist ernst zu nehmen! Gott spricht auch durch die Natur zu uns. Das Mittelalter unterschied zwischen dem liber revelationis (dem Buch der Offenbarung, der Bibel) und dem liber naturae (dem Buch der Natur), das Gott uns "zu lesen" geschenkt habe. Gott kann beim Vorausschauen in die Geschichte Naturereignisse als seine Antwort vorausberechnen. Der hl. Thomas v. Aquin …Mehr
@elisabethvonthüringen Ihr Gedanke ist ernst zu nehmen! Gott spricht auch durch die Natur zu uns. Das Mittelalter unterschied zwischen dem liber revelationis (dem Buch der Offenbarung, der Bibel) und dem liber naturae (dem Buch der Natur), das Gott uns "zu lesen" geschenkt habe. Gott kann beim Vorausschauen in die Geschichte Naturereignisse als seine Antwort vorausberechnen. Der hl. Thomas v. Aquin sah das so. Bei Naturkatastrophen, die Menschen ins Unglück stürzen, rechne ich persönlich eher mit dem Wirken der Dämonen. Ein schädlicher Vulkanausbruch wäre demnach nicht eine Strafe Gottes, sondern das Triumphgeheul des Teufels.
elisabethvonthüringen
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Is g'hupft wie g'sprungen...der Beni wird den sogenannten Prozess nicht mehr von Rom aus , sondern vom Jenseits milde lächelnd verfolgen...
Der Hofrat
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oh was man so hört, schlummert in den einen oder anderen Schreibtisch noch verschiedenes zu dem alten Herrn man will ihm die Geschichten nur zu Lebzeiten nicht mehr zumuten wenn Ratzinger tot ist könnte es durchaus spannend und unterhaltsam werden @elisabethvonthüringen
Katrin Kaufmann teilt das
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Jan Kanty Lipski
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Natürlich hat er eine Mitschuld: Der Benedikt-Supergau: Kirchliches Verfahrensrecht nicht eingehalten (2.3 von 5)
Ursula Sankt
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Aus dem Artikel: Ratzinger lässt sich in der Sache nun nach dpa-Informationen von der Kanzlei Hogan Lovells vertreten, die nach eigenen Angaben eine der »zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten« der Welt ist. Die Kanzlei reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Nach Angaben des Landgerichts haben alle vier Beklagten um eine Fristverlängerung gebeten. Sie haben nun bis zum 24…Mehr
Aus dem Artikel: Ratzinger lässt sich in der Sache nun nach dpa-Informationen von der Kanzlei Hogan Lovells vertreten, die nach eigenen Angaben eine der »zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten« der Welt ist. Die Kanzlei reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Nach Angaben des Landgerichts haben alle vier Beklagten um eine Fristverlängerung gebeten. Sie haben nun bis zum 24. Januar Zeit, inhaltlich auf die Klage zu antworten.
Der Hofrat
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es ist sehr gut dass es zum Prozess kommt und für den alten Herrn keine extra Würstel gebraten werden
elisabethvonthüringen
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Is halt a bisserl spät...meinst nit? Das Opfer in Amerika is jo a scho stoanolt...wird nimmer viel hab'n vo dem erstrittenen Geld...
Klaus Elmar Müller
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Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von …Mehr
Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von der "Heilung" die Rede, die das Missbrauchsopfer erfahren müsse. Das kann aber kein Kriterium sein, denn ein Gericht muss Recht und Gerechtigkeit beachten, auch wenn die sie der Psychotherapie nicht dienlich sind.