Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von …More
Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von der "Heilung" die Rede, die das Missbrauchsopfer erfahren müsse. Das kann aber kein Kriterium sein, denn ein Gericht muss Recht und Gerechtigkeit beachten, auch wenn die der Psychotherapie nicht dienlich sind.
Strafrechtlich sind die Vorwürfe im Fall des Missbrauchstäters Peter H. schon lange verjährt. Aber ein Betroffener klagt vor einem bayerischen Zivilgericht unter anderem gegen Benedikt XVI.
Es war ein Fehler, nicht die Verjährung in Anspruch zu nehmen, denn diese Leute wollen nicht nur hohe Geldsummen erstreiten, sondern die Hl. Kirche, besonders P.Benedikt XVI diskreditieren.
Da lässt sich ein Missbrauchsopfer wieder missbrauchen (von Kirchenfeinden). Dass ein Prozess (mit zudem ungewissem Ausgang) dem Missbrauchopfer endlich Seelenfrieden bringt, bezweifle ich.
@elisabethvonthüringen Ihr Gedanke ist ernst zu nehmen! Gott spricht auch durch die Natur zu uns. Das Mittelalter unterschied zwischen dem liber revelationis (dem Buch der Offenbarung, der Bibel) und dem liber naturae (dem Buch der Natur), das Gott uns "zu lesen" geschenkt habe. Gott kann beim Vorausschauen in die Geschichte Naturereignisse als seine Antwort vorausberechnen. Der hl. Thomas v. Aquin …More
@elisabethvonthüringen Ihr Gedanke ist ernst zu nehmen! Gott spricht auch durch die Natur zu uns. Das Mittelalter unterschied zwischen dem liber revelationis (dem Buch der Offenbarung, der Bibel) und dem liber naturae (dem Buch der Natur), das Gott uns "zu lesen" geschenkt habe. Gott kann beim Vorausschauen in die Geschichte Naturereignisse als seine Antwort vorausberechnen. Der hl. Thomas v. Aquin sah das so. Bei Naturkatastrophen, die Menschen ins Unglück stürzen, rechne ich persönlich eher mit dem Wirken der Dämonen. Ein schädlicher Vulkanausbruch wäre demnach nicht eine Strafe Gottes, sondern das Triumphgeheul des Teufels.
oh was man so hört, schlummert in den einen oder anderen Schreibtisch noch verschiedenes zu dem alten Herrn man will ihm die Geschichten nur zu Lebzeiten nicht mehr zumuten wenn Ratzinger tot ist könnte es durchaus spannend und unterhaltsam werden @elisabethvonthüringen
Aus dem Artikel: Ratzinger lässt sich in der Sache nun nach dpa-Informationen von der Kanzlei Hogan Lovells vertreten, die nach eigenen Angaben eine der »zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten« der Welt ist. Die Kanzlei reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Nach Angaben des Landgerichts haben alle vier Beklagten um eine Fristverlängerung gebeten. Sie haben nun bis zum 24…More
Aus dem Artikel: Ratzinger lässt sich in der Sache nun nach dpa-Informationen von der Kanzlei Hogan Lovells vertreten, die nach eigenen Angaben eine der »zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten« der Welt ist. Die Kanzlei reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage. Nach Angaben des Landgerichts haben alle vier Beklagten um eine Fristverlängerung gebeten. Sie haben nun bis zum 24. Januar Zeit, inhaltlich auf die Klage zu antworten.
Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von …More
Der Antrag auf eine Feststellungsklage wäre abgewiesen worden, wenn es nicht um ein Mainstream-Thema und Benedikt XVI. ginge. Gefälligkeit und Sorge vor dem Vorwurf religiöser Ehrfurcht könnten entscheidend gewesen sein, den Prozess überhaupt zuzulassen. Denn was meines Erachtens fehlt, ist das berechtigte Interesse auf die Feststellung einer ohnehin nicht strafbewehrten "Vertuschung". Es ist von der "Heilung" die Rede, die das Missbrauchsopfer erfahren müsse. Das kann aber kein Kriterium sein, denn ein Gericht muss Recht und Gerechtigkeit beachten, auch wenn die sie der Psychotherapie nicht dienlich sind.