Augenzeugenbericht: Betrug mit Messstipendien
Pater Walthard Zimmer von der Petrusbruderschaft in Linz berichtet in seiner November-Aussendung von einem eklatanten Betrug mit Messstipendien.
Eine Frau erzählte ihm bei einem Gesprächstermin, in der Pfarre für ihren verstorbenen Vater eine Messe bezahlt zu haben, die auch regelkonform eingetragen wurde.
Doch am angekündigten Zelebrationstag war keine Messe. Die Gattin des Diakons hielt einen Wortgottesdienst. Die Frau begab sich deshalb in die Pfarrkanzlei, wo ihr die Sekretärin erklärte, dass eben gerade kein Priester da sei. In diesem Fall werde die Messe durch einen Wortgottesdienst ersetzt und das Stipendium als Spende verbucht.
Die Frau stellte fest, dass sie keine Spende, sondern ein Messstipendium gegeben habe, das auch ins Stipendienbuch eingetragen worden sei.
Darauf antwortete die Sekretärin der Frau, dass sie vorher sagen müsse, wenn sie "unbedingt" eine Messe wolle. Das Stipendium werde dann einem Priester weitergeleitet, wenn die Messe nicht in der Pfarre stattfinden könne.
Allerdings würde in diesem Fall der Name ihres verstorbenen Vaters nicht in der Gottesdienstordnung aufgeführt werden.
Die Frau war erstaunt: "Wenn ich will, dass die Leute im Ort auf den Sterbetag meines Vaters aufmerksam gemacht werden und jene, die ihn kannten, in die Kirche kommen, werde ich gezwungen, für einen Wortgottesdienst ein Messstipendium zu bezahlen. Darf denn das sein?"
Die Frau wurde von der Sekretärin darauf hingewiesen, dass andere Pfarren das auch so handhaben würden.
Pater Zimmer erklärt dazu, dass Messstipendien nie für eine Wortgottesdienst verwendet oder zur Spende uminterpretiert werden dürfen. Das sei nach dem Kirchenrecht und dem inneren Verständnis des Messstipendiums klar: „Alles andere ist Betrug mit den Messstipendien und wiedergutmachungspflichtet.“
Canon 948 sagt: „Es sind gesonderte Messen nach den Meinungen zu applizieren, für die je ein, wenn auch geringes, Stipendium gegeben und angenommen worden ist.“
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA
Eine Frau erzählte ihm bei einem Gesprächstermin, in der Pfarre für ihren verstorbenen Vater eine Messe bezahlt zu haben, die auch regelkonform eingetragen wurde.
Doch am angekündigten Zelebrationstag war keine Messe. Die Gattin des Diakons hielt einen Wortgottesdienst. Die Frau begab sich deshalb in die Pfarrkanzlei, wo ihr die Sekretärin erklärte, dass eben gerade kein Priester da sei. In diesem Fall werde die Messe durch einen Wortgottesdienst ersetzt und das Stipendium als Spende verbucht.
Die Frau stellte fest, dass sie keine Spende, sondern ein Messstipendium gegeben habe, das auch ins Stipendienbuch eingetragen worden sei.
Darauf antwortete die Sekretärin der Frau, dass sie vorher sagen müsse, wenn sie "unbedingt" eine Messe wolle. Das Stipendium werde dann einem Priester weitergeleitet, wenn die Messe nicht in der Pfarre stattfinden könne.
Allerdings würde in diesem Fall der Name ihres verstorbenen Vaters nicht in der Gottesdienstordnung aufgeführt werden.
Die Frau war erstaunt: "Wenn ich will, dass die Leute im Ort auf den Sterbetag meines Vaters aufmerksam gemacht werden und jene, die ihn kannten, in die Kirche kommen, werde ich gezwungen, für einen Wortgottesdienst ein Messstipendium zu bezahlen. Darf denn das sein?"
Die Frau wurde von der Sekretärin darauf hingewiesen, dass andere Pfarren das auch so handhaben würden.
Pater Zimmer erklärt dazu, dass Messstipendien nie für eine Wortgottesdienst verwendet oder zur Spende uminterpretiert werden dürfen. Das sei nach dem Kirchenrecht und dem inneren Verständnis des Messstipendiums klar: „Alles andere ist Betrug mit den Messstipendien und wiedergutmachungspflichtet.“
Canon 948 sagt: „Es sind gesonderte Messen nach den Meinungen zu applizieren, für die je ein, wenn auch geringes, Stipendium gegeben und angenommen worden ist.“
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA