Viral-Legalismus: Diözese Graz-Seckau peitscht Covid-Spitzel-System ein
Der Generalvikar Erich Linhardt von Graz-Seckau informierte am 3. November in einer Rundmail über die Umsetzung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) innerhalb der Diözese. Die Diözese wird von Bischof Wilhelm Krautwaschl (Bild) geleitet.
Er erinnerte, dass staatlicherseits demnächst an Stelle der 3G-Regel eine 2,5G-Regel treten werde. Dies bedeutet, dass ausschließlich Impfung, Genesung und [kostspielige] PCR-Tests als Nachweise anerkannt würden.
Es sei dabei zu berücksichtigen, dass die Auswertung eines PCR-Tests in der Regel etwa 24 Stunden dauert und diese vorerst nur 72 Stunden gültig sind, wobei eine Verkürzung auf 48 Stunden zu erwarten sei. [Mit anderen Worten: de facto wird 3G zu 1G = geimpft.]
Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Ehrenamtlichen sowie externe Teilnehmer an Besprechungen/Sitzungen/Fortbildungen.
Die jeweiligen Vorgesetzten und Leiter von Sitzungen/Fortbildungen/Besprechungen sind verpflichtet, die 3G-Regel zu prüfen und Leuten ohne Nachweis den Zutritt zu verwehren. Das bedeutet:
• Pfarrer kontrolliert Pfarrmitarbeiter und Diakone
• Seelsorgeraumleiter kontrolliert Priester und handlungsbevollmächtigte Personen
• Generalvikar kontrolliert Seelsorgeraumleiter und Führungskräfte des Ordinariats
• Führungskräfte des Ordinariats kontrollieren Mitarbeiter
Die Diözese hält sich bei Zuwiderhandeln und drohenden Strafen „den Regress" [= Rückgriff auf den Schuldigen] vor.
Die unmittelbar Vorgesetzten werden angewiesen, die Einhaltung der jeweils gültigen G-Regeln zu prüfen. Eine Unterlassung der Prüfung wird als "schwere Verfehlung" hingestellt, die zu "Konsequenzen" führen werde. Dadurch entstehender "Schaden" sei dem Dienstgeber zu ersetzen.
Wer kein Nachweis vorlegt, bekommt Berufsverbot und hat keinen Anspruch auf Entlohnung. [Mit anderen Worten: Es herrscht ein rigider Impfzwang.]
Für alle Gottesdienste gilt, dass eine FFP2-Masken getragen werden muss, sofern der 3G-Impfzwang nicht ausnahmslos kontrolliert wird (inkl. Präsidenten der Feier, Ministranten, Kirchenmusiker etc.). Unklar ist, wie bei der Beerdigung eines "Ungeimpften" vorzugehen ist.
Bild: Bischof Krautwaschl, Copyright: Gerd Neuhold / Sonntagsblatt (CC-BY-SA, wikipedia)
Er erinnerte, dass staatlicherseits demnächst an Stelle der 3G-Regel eine 2,5G-Regel treten werde. Dies bedeutet, dass ausschließlich Impfung, Genesung und [kostspielige] PCR-Tests als Nachweise anerkannt würden.
Es sei dabei zu berücksichtigen, dass die Auswertung eines PCR-Tests in der Regel etwa 24 Stunden dauert und diese vorerst nur 72 Stunden gültig sind, wobei eine Verkürzung auf 48 Stunden zu erwarten sei. [Mit anderen Worten: de facto wird 3G zu 1G = geimpft.]
Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Ehrenamtlichen sowie externe Teilnehmer an Besprechungen/Sitzungen/Fortbildungen.
Die jeweiligen Vorgesetzten und Leiter von Sitzungen/Fortbildungen/Besprechungen sind verpflichtet, die 3G-Regel zu prüfen und Leuten ohne Nachweis den Zutritt zu verwehren. Das bedeutet:
• Pfarrer kontrolliert Pfarrmitarbeiter und Diakone
• Seelsorgeraumleiter kontrolliert Priester und handlungsbevollmächtigte Personen
• Generalvikar kontrolliert Seelsorgeraumleiter und Führungskräfte des Ordinariats
• Führungskräfte des Ordinariats kontrollieren Mitarbeiter
Die Diözese hält sich bei Zuwiderhandeln und drohenden Strafen „den Regress" [= Rückgriff auf den Schuldigen] vor.
Die unmittelbar Vorgesetzten werden angewiesen, die Einhaltung der jeweils gültigen G-Regeln zu prüfen. Eine Unterlassung der Prüfung wird als "schwere Verfehlung" hingestellt, die zu "Konsequenzen" führen werde. Dadurch entstehender "Schaden" sei dem Dienstgeber zu ersetzen.
Wer kein Nachweis vorlegt, bekommt Berufsverbot und hat keinen Anspruch auf Entlohnung. [Mit anderen Worten: Es herrscht ein rigider Impfzwang.]
Für alle Gottesdienste gilt, dass eine FFP2-Masken getragen werden muss, sofern der 3G-Impfzwang nicht ausnahmslos kontrolliert wird (inkl. Präsidenten der Feier, Ministranten, Kirchenmusiker etc.). Unklar ist, wie bei der Beerdigung eines "Ungeimpften" vorzugehen ist.
Bild: Bischof Krautwaschl, Copyright: Gerd Neuhold / Sonntagsblatt (CC-BY-SA, wikipedia)