@SolimõesDa habe ich etwas sehr Wichtiges für Sie zum lesen, da Sie oben über die Gültigkeit, bzw. Ungültigkeit einer Priester - bzw. Bischofsweihe schreiben.
Bitte lesen Sie sich das einmal GANZ GENAU durch. Das sind belegte Fakten:
Auch sicher interessant für Sie,
@John SotowIST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?
von
Eberhard Heller
(Nachdruck aus EINSICHT XIII. Jahrgang, Nr. 6, vom Febr. 1984)Seit der Rede von Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montréal / Kanada, in der er bestätigte, von dem Freimauer Achille Liénart zum Priester und zum Bischof geweiht worden zu sein, reißt die Debatte - öffentlich oder auf privater Ebene geführt -, ob die von Liénart gespendeten Weihen gültig gewesen seien bzw. ob er selbst überhaupt ein gültig geweihter Bischof sei, nicht mehr ab. Außer gelegentlichen Hinweisen auf die vorliegende Problematik haben wir bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben, da das vorliegende Material für eine schlüssige Beweisführung der Ungültigkeit der Weihen unserer Meinung nach nicht ausreicht. Ein Beweis läßt sich unserer Auffassung weder positiv noch negativ führen. Für unseren Kampf gegen den Lefebvreismus haben stichhaltigere Argumente (so z.B. die verpflichtende Anerkennung des ungültigen 'N.O.M.' für die Angehörigen der Bruderschaft - von Lefebvre unter Androhung des Ausschlusses angeordnet -, die verpflichtende Anerkennung der Häretiker Montini, Luciani und Wojtila als legitime Päpste) ausgereicht, um zu zeigen, daß Mgr. Lefebvre und seine Organisation lediglich eine traditionalistische Rebellengruppe innerhalb der apostatischen 'Kirchen'-Organisation ist, die mit dem wirklichen katholischen Widerstand nicht nur nichts zu tun hat, sondern diesen, wo immer sie kann, programmgemäß noch zerstört.
Inzwischen haben jedoch eine ganze Reihe von Priestern die Lefebvre-Bruderschaft verlassen und wirken in den verschiedensten Meßzentren als Seelsorger (bzw. sie versuchen es). Dieser Umstand veranlaßt uns, auf die Problematik im Zusammenhang mit den an ihnen gespendeten Weihen aufmerksam zu machen.
Hier zunächst Auszüge aus der Rede, die Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montréal gehalten und die die weltweite Debatte ausgelöst hat:
"Der Heilige Vater [Montini] wurde in einer modernistischen Umwelt erzogen (...). Es ist deshalb nicht überraschend, daß der Papst nicht reagierte, wie der hl. Pius X. reagiert hätte, wie Papst Pius IX. reagiert hätte oder ein Leo XIII. Als eine Folgeerscheinung herrschte auf dem Konzil eine solche Atmospähre, daß es keinen Widerstand gegen den modernistischen Einfluß gab, der durch eine Gruppe von Kardinälen ausgeübt wurde, der insbesondere durch ihn dirigiert wurde (...). Nun, vor zwei Monaten veröffentlichte in Rom die traditionalistische Zeitschrift CHIESA VIVA - ich habe es in Rom mit meinen eigenen Augen gesehen - auf der Rückseite des Umschlages die Photographie Kardinal Liénarts mit allen seinen freimaurerischen Zutaten, den Tag des Datums seiner Einweihung in die Freimaurerei, den Grad, unter dem er der Freimaurerei angehörte, dann das Datum, an dem er zum 20., dann zum 30. Grad der Freimaurerei aufstieg, sich dieser Loge, jener Loge angeschlossen hat, in dieser Stadt, in jener Stadt. - Seitdem, ungefähr zwei oder drei Monate, nachdem diese Veröffentlichung stattfand, hörte ich keinerlei Rückwirkung, keinerlei Widerspruch. Unglücklicherweise muß ich Ihnen nun sagen, daß dieser Kardinal Lienart mein Bischof ist, daß er es ist, der mich zum Priester geweiht hat, daß er es ist, der mich zum Bischof konsekriert hat. Ich kann nichts dafür (...). Glücklicherweise sind die Weihen gültig (...). Aber, trotz allem war es sehr schmerzlich für mich, dies zu erfahren." (Zitiert nach der deutschen Übersetzung von Herrn Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A in Brief Nr. 72 vom Juli 1977; die Angaben über Liénarts Zugehörigkeit zur Freimaurerei sind zu finden in Nr.51 der Zeitschrift CHIESA VIVA vom März 1976, Anschrift: C.V., Editrice Civiltà, Via Galileo 121, I - 25100 Brescia.)
Mgr. Lefebvre hatte, wie Herr Dr. Kellner weiter nachweisen konnte, bereits vor Mai 1970 Kenntnis von der Zugehörigkeit Lienarts zur Freimaurerei.
Zu den betroffenen Personen:
Achille Liénart:1907 Priesterweihe
1912 Eintritt in die Freimaurerloge von Cambrai (dann Assozitation mit mit Logen in Lille,
Valenciennes und Paris)
1919 Ernennung zum "Visiteur" (18. Grad)
1924 Beförderung in den 30. Grad (!)1928 Bischofsweihe (*selbstverständlich ungültig, da zu diesem Zeitpunkt bereits Hochgradfreimaurer und Satanist war!)
Außerdem wohnte Liénart schwarzen Messen bei.Marcel Lefebvre:geb. 29.11 1905 in Tourcoing / Diözese Lille,
Student im Seminar von Lille, an dem Liénart vor seiner Bischofweihe als Professor lehrte,
Priesterweihe am
21.9.1929 durch den inzwischen (*ungültig) konsekrierten Liénart,
Bischofsweihe am
18.9.1947 durch Liénart.(*Anmerkung von mir: Beide Weihen M. Lefebvres konnten
unmöglich gültig sein, da
sein "Weihevater" beide Male der
Hochgradfreimauer und Satanist Achille Liénart war,
der UNMÖGLICH als solcher die richtige Intention der Kirche haben konnte um Weihen spenden zu können.
Überdies bestimmte Papst Leo XIII in "Satis Cognitum ", dass jemand, der AUSSERHALB
der Kirche steht, (z. B. ipso facto exkommunizierte Freimaurer)
unmöglich INNERHALB der Kirche ein Amt oder Autorität innehaben können.)
Quelle für die Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei:André Henri Jean Marquis de la Franquerie: "L'infaillibilté pontificale" 2. Auflage, 1970, S. 80 f.
Das Buch kann bezogen werden bei: Jean Auguy, Editeur "Diffusion de la Pensée Française,
Chiré-en-Motreuil, F - 86190 - Vouillé. - Der Autor belegt auch, daß Liénart Satanist war. Der Marquis war päpstlicher Geheimkämmerer und Kenner der Freimaurerinfiltration des Vatikans, besonders auch der Aktivitäten von Rampolla, unter Leo XIII. Staatssekretär, Kardinal und Freimaurer.
Bald nach Bekanntwerden dieser Tatsachen wurden Zweifel an der Gültigkeit der Weihen von Liénart und Mgr. Lefebvre laut.
Sie haben sich rasch auf die Frage konzentriert, ob der Hochgradfreimaurer und Satanist Lienart im Jahre 1928 intentional disponiert war, die Bischofsweihe gültig zu empfangen.Müßte man die Frage negativ beantworten, ergäben sich folgende Schlußfolgerungen:
Hätte Liénart die Bischofsweihe nicht gültig empfangen, wären die an Lefebvre vollzogenen Weihen selbstverständlich auch ungültig, ebenso wie die von Lefebvre gespendeten Ordinationen. -......Im vorliegenden Falle schließen wir uns den Empfehlungen an, die Mgr. Guerard des Lauriers - damals noch nicht zum Bischof konsekriert - seinen Schülern gab, die von Mgr. Lefebvre geweiht (oder 'geweiht') worden waren und wegen dogmatischer Gegensätze seine Organisation verlassen hatten, sich unter den gegebenen Umständen, unter denen die Weihen von Lefebvre stehen,
sub conditione nachweihen zu lassen.