@kathvideo:
Die
beständige kath. Morallehre bezeichnet Selbstmord als
schwer sündhaft. So gibt sie auch die "Katholische Moraltheologie" von
P. Dr. Heribert Jone aus dem Jahre 1953 mit Imprimatur des Erzbistums Paderborn wieder: "Direkte Tötung seiner selbst ist schwere Sünde, wenn es auf eigene Autorität hin geschieht.
Selbstmörder werden mit der Entziehung des kirchlichen Begräbnisses bestraft, wenn sie nicht vor dem Tode Zeichen der Reue gegeben haben (can. 1240)."Bei Mayerling war das
nicht der Fall und das eigentlich unerlaubte kirchliche Begräbnis von Kronprinz Rudolf wurde durch ein
nicht zutreffendes ärztliches Gefälligkeitsgutachten wegen angeblicher geistiger Verwirrung aus Gründen der Staatsräson erwirkt.
Selbstmord wegen geistiger Umnachtung, die Nichtanrechenbarkeit bewirkt, ist eher die Ausnahme, wird aber von der Konzilskirche in
jedem Fall unterstellt, so daß
jeder Selbstmörder heute kirchlich beerdigt wird.
Aber heute wie früher scheiden Selbstmörder weit überwiegend
freiwillig bei klarem Verstand aus rationalen Erwägungen aus dem Leben. Sie wollen bewußt nicht weiterleben, z.B. wegen unheilbarer Krankheit, Partner- oder öffentlichem Ehrverlust, Überschuldung (Glücksspielschulden durch z.B. Roulette) usw.
Judas Iskariot ist nicht wegen seines bereuten Verrats, sondern wegen seines
Selbstmords aus Verzweiflung an der Barmherzigkeit Jesu verdammt worden. Er war nicht geistig umnachtet.
Daß J.P. II. die Verdammnis von Judas Iskariot bezweifelte und Bergoglio dies schon zweimal öffentlich getan hat, steht noch auf einem ganz besonderen anderen Blatt...... .