Die Lehre der Kirche über den Primat der Päpste.
Das Erste Vatikanische Konzil definierte:
Petrus sollte nach Christi Anordnungen in seinem Oberhirtenamt immerfort einen Nachfolger haben, und dieser ist der Bischof von Rom. De fide (Dogma)
Erklärung.
Das Vatikanum definierte: "Wenn also jemand sagt, nicht auf Grund der Einsetzung von Christus dem Herrn selber oder nach göttlichem Recht (iure divino) sei es , daß der hl. Petrus im Vorrange über die ganze Kirche immerdar Nachfolger habe; oder der Papst zu Rom sei nicht der Nachfolger des hl. Petrus in diesem Vorrange, der sei ausgeschlossen."
Zwei Wahrheiten sind hier ausgesprochen, eine dogmatische , daß Petrus immer einen Nachfolger haben sollte, eine geschichtliche, daß dieser Nachfolger der jeweilige Papst zu Rom ist.
Über Natur und Umfang des Primates hat das Vatikanum noch folgendes bestimmt: "Wir lehren und erklären demnach, daß die römische Kirche nach der Anordnung des Herrn über alle anderen den Vorrang der ordnungsgemäßen Gewalt besitze, und daß diese Rechtsgewalt des römischen Papstes , die eine wahrhaft bischöfliche ist, eine unmittelbare sei, gegen welche Hirten und Gläubige jeglichen Ritus und Ranges, sowohl die einzelnen besonders als alle gemeinsam, zur Pflichtleistung der hierarchischen Unterordnung und des wahren Gehorsams verbunden sind, nicht nur in Sachen, welche Glauben und Sitten, sondern auch in solchen, welche Lebensweise und Regierung der über den ganzen Erdkreis zerstreuten Kirche betreffen...
Dies ist die Lehre der katholischen Wahrheit, von der niemand unbeschadet des Glaubens und des Heiles abweichen kann."
Die Hirtengewalt der Bischöfe und der Primat.
Es stellt sich nun die Frage, welche Bedeutung der bischöflichen Gewalt neben der päpstlichen zukommt.
Das Konzil gibt hierüber die Erklärung: "Es ist aber weit davon entfernt, daß diese Gewalt des obersten Hohenpriesters Eintrag tue in der ordentlichen und unmittelbaren Gewalt der bischöflichen Jurisdiktion, gemäß welcher die Bischöfe , welche, vom Heiligen Geiste eingesetzt, an die Stelle der Apostel nachgefolgt sind, als wirkliche Hirten die ihnen zugewiesenen Herden, jeder die seinen, weiden und leiten; vielmehr wird dieselbe vom obersten und allgemeinen Hirten geschützt , befestigt und verteidigt."
Benutzte Literatur: B. Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, Band II
Petrus sollte nach Christi Anordnungen in seinem Oberhirtenamt immerfort einen Nachfolger haben, und dieser ist der Bischof von Rom. De fide (Dogma)
Erklärung.
Das Vatikanum definierte: "Wenn also jemand sagt, nicht auf Grund der Einsetzung von Christus dem Herrn selber oder nach göttlichem Recht (iure divino) sei es , daß der hl. Petrus im Vorrange über die ganze Kirche immerdar Nachfolger habe; oder der Papst zu Rom sei nicht der Nachfolger des hl. Petrus in diesem Vorrange, der sei ausgeschlossen."
Zwei Wahrheiten sind hier ausgesprochen, eine dogmatische , daß Petrus immer einen Nachfolger haben sollte, eine geschichtliche, daß dieser Nachfolger der jeweilige Papst zu Rom ist.
Über Natur und Umfang des Primates hat das Vatikanum noch folgendes bestimmt: "Wir lehren und erklären demnach, daß die römische Kirche nach der Anordnung des Herrn über alle anderen den Vorrang der ordnungsgemäßen Gewalt besitze, und daß diese Rechtsgewalt des römischen Papstes , die eine wahrhaft bischöfliche ist, eine unmittelbare sei, gegen welche Hirten und Gläubige jeglichen Ritus und Ranges, sowohl die einzelnen besonders als alle gemeinsam, zur Pflichtleistung der hierarchischen Unterordnung und des wahren Gehorsams verbunden sind, nicht nur in Sachen, welche Glauben und Sitten, sondern auch in solchen, welche Lebensweise und Regierung der über den ganzen Erdkreis zerstreuten Kirche betreffen...
Dies ist die Lehre der katholischen Wahrheit, von der niemand unbeschadet des Glaubens und des Heiles abweichen kann."
Die Hirtengewalt der Bischöfe und der Primat.
Es stellt sich nun die Frage, welche Bedeutung der bischöflichen Gewalt neben der päpstlichen zukommt.
Das Konzil gibt hierüber die Erklärung: "Es ist aber weit davon entfernt, daß diese Gewalt des obersten Hohenpriesters Eintrag tue in der ordentlichen und unmittelbaren Gewalt der bischöflichen Jurisdiktion, gemäß welcher die Bischöfe , welche, vom Heiligen Geiste eingesetzt, an die Stelle der Apostel nachgefolgt sind, als wirkliche Hirten die ihnen zugewiesenen Herden, jeder die seinen, weiden und leiten; vielmehr wird dieselbe vom obersten und allgemeinen Hirten geschützt , befestigt und verteidigt."
Benutzte Literatur: B. Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, Band II