Es ist vollbracht: Deutsche Bischöfe billigen Pille danach
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Kardinal Karl Lehmann (Mainz) als Vorsitzender der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat auf der Basis angeblicher „wissenschaftlicher Erkenntnisse“ über die Verfügbarkeit neuer Präparate mit geänderter Wirkweise die moraltheologische Bewertung der Verwendung einer so genannten ‚Pille danach‘ dargestellt.
Kardinal Joachim Meisner (Köln) erläuterte die Hintergründe seiner im Anschluss an den aktuellen Fall der Abweisung eines Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in Ordensträgerschaft ergangenen Erklärung vom 31. Januar 2013, die er im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben abgab.
Die Vollversammlung hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu könne die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat. Doch ein solches Präparat gibt es nicht.
Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden. Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt.
Auf jeden Fall sei eine angeblich „Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren“. Die Bischöfe sehen eine Notwendigkeit, neben ersten Stellungnahmen zur „Pille danach“ die weiteren Zusammenhänge der Fragestellung – auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen – vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen. Die Bischöfe werden entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen Frauenärzten sowie mit Beratern führen.