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T H
Die Drohung mit dem "Anathema" geht zunehmend ins Leere: Wer nie dabei war, kann auch nicht "exkommuniziert" werden. Und diese Leute - nur zur Erinnerung - bilden so langsam die klare Mehrheit.
DrMartinBachmaier
Welche Leute? Ach so, diejenigen die die Dogmen glauben. Ja, so ist es. Eure Felle schwimmen so langsam dahin, in den Bach hinunter. Aus ist's mit der Glaubenslosigkeit. Der Feuersee tut seine Pforten auf.
Theresia Katharina
Das ist ein Mariendogma, dass die Gottesmutter Maria Jungfrau vor der Geburt, in der Geburt und nach der Geburt war. Keine Diskussion möglich. Wer dieses Dogma bestreitet, ist mit dem Anathema belegt und exkommuniziert.
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Noch ein Zusatz zum Vortrag über die Jungfräulichkeit Mariä:
Gälte die Jungfräulichkeit in (während) der Geburt nicht, dann wäre sie nicht die Mater inviolata (unverletzte Mutter).
T H
"Gälte die Jungfräulichkeit in (während) der Geburt nicht, dann wäre sie nicht die Mater inviolata (unverletzte Mutter)" - Ja und?
DrMartinBachmaier
Dann würde die Lauretanische Litanei einen Fehler enthalten.
T H
Sie unterliegen einem Zirkelschluss. Warum sollte mich diese "Litanei" interessieren, wenn es von vornherein um eine für mich unsinnige Diskussion geht.
DrMartinBachmaier
Das hat Ownipontanus ebenso unmotiviert geschrieben.
Oenipontanus
@DrMartinBachmaier
Was konkret habe ich "ebenso unmotiviert geschrieben"?
Warum glauben Sie, dass die lauretanische Litanei keinen Fehler enthalten dürfe? Eine Litanei, die ihre Ursprünge im 12. Jahrhundert hat, sagt ja wohl nichts über einen Geburtsvorgang mehr als 1000 Jahre vor ihrem Entstehen aus, ebenso wenig wie die "Definition" der Unfehlbarkeit etwas darüber aussagt, ob diese den römischen …More
@DrMartinBachmaier

Was konkret habe ich "ebenso unmotiviert geschrieben"?

Warum glauben Sie, dass die lauretanische Litanei keinen Fehler enthalten dürfe? Eine Litanei, die ihre Ursprünge im 12. Jahrhundert hat, sagt ja wohl nichts über einen Geburtsvorgang mehr als 1000 Jahre vor ihrem Entstehen aus, ebenso wenig wie die "Definition" der Unfehlbarkeit etwas darüber aussagt, ob diese den römischen Bischöfen von Anfang an zugekommen ist. Man kann nicht das zeitlich frühere im Lichte des zeitlich späteren interpretieren, d. h. man kann schon, aber es kommt in der Regel nichts als Unsinn dabei heraus.
DrMartinBachmaier
Dass ich einen Zirkelschluss gemacht hätte. Ich erwähnte da erst die Erzwungenheit des Papst-"Rücktritts", dann sprach ich von dessen Ungultigkeit.
Oenipontanus
Ja, da begehen Sie in der Tat einen gewaltigen Zirkelschluss, da die Indizien, die Sie vorbringen ziemlich an den Haaren herbeigezogen bzw. konstruiert sind.
Ein Priester
Wurde die blasphemische Skulptur in Linz endlich weggeschafft?
DrMartinBachmaier
@Oenipontanus: Hören Sie auf mit Ihrem Blödsinn. Das Wort "Zirkelschluss" sollte einer, der das logische Denken nie gelernt hat, nicht verwenden. Da kommt ein Papst, ist offenbar zu blöd, einen staatlichen Akt schriftlich durchzuführen, schmeißt was hin, wobei sogar die Presse zu spät kommt, sodass sie die ersten Worte nicht erfassen konnte außer vielleicht durch Stenographie, spricht bewusst die …More
@Oenipontanus: Hören Sie auf mit Ihrem Blödsinn. Das Wort "Zirkelschluss" sollte einer, der das logische Denken nie gelernt hat, nicht verwenden. Da kommt ein Papst, ist offenbar zu blöd, einen staatlichen Akt schriftlich durchzuführen, schmeißt was hin, wobei sogar die Presse zu spät kommt, sodass sie die ersten Worte nicht erfassen konnte außer vielleicht durch Stenographie, spricht bewusst die falschen Adressaten an (nicht "Eminenzen" oder "sehr geehrter Kardinäle"), beherrscht die Grammatik nicht, da musste man ja commissum zu commisso ändern, damit wenigstens ein Rücktritt vom ministerium entsteht, und das soll dann ein Rücktritt vom Papstamt sein. Wenn man mit aller Gewalt beim Kirchenmainstream bleiben will, der uns durch De-facto-Anerkenntnis der Affenlehre den Glauben gestohlen hat, dann missachte man das alles halt einfach.
Oenipontanus
@DrMartinBachmaier
Nicht jemandem, der einen Zurückgetretenen als Zurückgetretenen bezeichnet, mangelt es an Logik, sondern dem, der einen Zurückgetretenen als Nichtzurückgetretenen bezeichnet.
Ein Papstrücktritt braucht nicht die "richtigen Adressaten", da er von niemandem angenommen werden muss, um gültig zu sein, nachzulesen im CIC. Und dass munus und ministerium in Ratzingers Rücktrittserklärung …More
@DrMartinBachmaier
Nicht jemandem, der einen Zurückgetretenen als Zurückgetretenen bezeichnet, mangelt es an Logik, sondern dem, der einen Zurückgetretenen als Nichtzurückgetretenen bezeichnet.
Ein Papstrücktritt braucht nicht die "richtigen Adressaten", da er von niemandem angenommen werden muss, um gültig zu sein, nachzulesen im CIC. Und dass munus und ministerium in Ratzingers Rücktrittserklärung synonym verwendet sind, leuchtet jedem Menschen mit unverbogenem Sprachgefühl ein. Sie haben sich völlig vergaloppiert!
DrMartinBachmaier
Von niemandem angenommen werden heißt nicht ihn nicht zu erklären. Und erkären muss man den Rücktritt demjenigen, von dem man das Amt hat, hier den Kardinälen, nachzulesen im CIC. Zum Zweiten: Klar, wenn er A gesagt hat und B gesagt haben soll, dann ist halt A ein Synonym zu B, selbst wenn A der Ministrant ist.
Theresia Katharina
@DrMartinBachmaier TH und Oenipontanus sind zwei ungläubige Trolle aus dem Babylon Sektor, auf dieses Forum gesandt, um Zweifel am katholischen Glauben zu säen und auch um sonst ständig ein Störfeuer zu entfachen. Sinnlos, diesen etwas lehren zu wollen, die nehmen keine katholische Lehre an, dafür sind sie zu hochmütig.
Oenipontanus
@DrMartinBachmaier
Der Papst als dominus canonum kann, aber muss sich nicht an diese Bestimmung des CIC halten. Ratzinger hat seinen Rücktritt öffentlich kundgetan, das ist ausreichend.
@Theresia Katharina
In Bayern sagt man: Mei, bist du bled! 🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪More
@DrMartinBachmaier

Der Papst als dominus canonum kann, aber muss sich nicht an diese Bestimmung des CIC halten. Ratzinger hat seinen Rücktritt öffentlich kundgetan, das ist ausreichend.

@Theresia Katharina
In Bayern sagt man: Mei, bist du bled! 🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪
Maria Magdalena
Liebe verunsicherte Mitleser,
lasst Euch bitte von dem hier schon längst selbsterklärten Apostaten und somit klar außerhalb der EINEN HEILIGEN Kirche stehenden "Oenipontanus" nichts vormachen!
Es zählt vor Gott und unmittelbar (und eines Tages vor dem wiederhergestellten kirchlichen Gericht!) nur der Tatbestand, ob Benedikt XVI. am 11.02.2013 mit seiner "Declaratio" formell korrekt abgedankt / auf …More
Liebe verunsicherte Mitleser,
lasst Euch bitte von dem hier schon längst selbsterklärten Apostaten und somit klar außerhalb der EINEN HEILIGEN Kirche stehenden "Oenipontanus" nichts vormachen!

Es zählt vor Gott und unmittelbar (und eines Tages vor dem wiederhergestellten kirchlichen Gericht!) nur der Tatbestand, ob Benedikt XVI. am 11.02.2013 mit seiner "Declaratio" formell korrekt abgedankt / auf das päpstliche MUNUS verzichtet hatte:

--> JA? oder --> NEIN?

Nur das galt / gilt es, unverzüglich kirchenrechtlich zu überprüfen und als klare Erkenntnis sicherzustellen! Was Benedikt XVI. später und auch im Laufe der Jahre (als Gefangener im Vatikan!), alles noch gesprochen oder nicht gesprochen, getan oder nicht getan hatte, ist komplett irrelevant für diese Erkenntnis! Er konnte rein theoretisch nach dem 28.02.2013 sogar dement oder verrückt geworden sein und auch wirres oder völlig unverständliches Zeug gesprochen haben und dennoch zählt vor dem Gericht nur der Tatbestand und der originale lateinische Wortlaut Benedikt XVI. vom Tag des 11.02.2013 in Bezug auf den Original-Wortlaut des CIC/1983 in Latein, denn an diesem Tag hat er (indirekt, aber wirksam!) seine hoheitliche Entscheidung, sich freiwillig auf den sog. "Behinderten" Bischofsstuhl zu versetzen, öffentlich bekundet! Natürlich wissen wir, dass Benedikt XVI. in allem nur klug und besonnen bis zu seinem Lebensende agiert, reagiert und geantwortet hat!

Der Dozent für Kanonisches Recht, Don Stefano Violi, hatte in der Rivista Teologica di Lugano vom Februar 2013 sofort den fehlenden Verzicht auf das petrinische munus beanstandet, der nach can. 332, § 2 bei der Abdankung des Papstes erforderlich ist:

„Falls der römische Pontifex auf sein Amt (munus) verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird."

Can. 332 - § 2. Si contingat ut Romanus Pontifex muneri suo renuntiet, ad validitatem requiritur ut renuntiatio libere fiat et rite manifestetur, non vero ut a quopiam acceptetur.
CIC/1983 lateinisch online: Liber II

Wahrheit verpflichtet, jeder von uns steht nun in der Bringschuld!

Can. 748 - § 1. Alle Menschen sind gehalten, in den Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit zu suchen; sie haben kraft göttlichen Gesetzes die Pflicht und das Recht, die erkannte Wahrheit anzunehmen und zu bewahren.
BUCH III VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE, Codex des Kanonischen Rechtes (vatican.va)
DrMartinBachmaier
@Oenipontanus
1.
1a. Auf diese Bestimmung kam der emeritiere Wiener Rechtsanwalt Arthur H. Lambauer während einer Diskussion mit mir. Er sagte später auch sowas wie, dass es ja bereits dem natürlichen (Rechts-)Empinden entspricht, ein Amt demjenigen zu künfigen, von dem man es hat, und so ein Rechtsempfinden spürt man selbstverständlich auch beim dominus canonum.
1b. Wenn sich der Papst nicht an …More
@Oenipontanus

1.
1a. Auf diese Bestimmung kam der emeritiere Wiener Rechtsanwalt Arthur H. Lambauer während einer Diskussion mit mir. Er sagte später auch sowas wie, dass es ja bereits dem natürlichen (Rechts-)Empinden entspricht, ein Amt demjenigen zu künfigen, von dem man es hat, und so ein Rechtsempfinden spürt man selbstverständlich auch beim dominus canonum.

1b. Wenn sich der Papst nicht an den CIC halten müsste – womit jetzt nicht gesagt sein soll, dass er ihn nicht nach Belieben ändern kann –, warum hat dann Coelestin V. vor seinem Rücktritt extra noch einen Erlass herausgegeben, der ihm den Rücktritt rechtlich abgesichert hat? (Der spätere CIC fasst ja nur solche Erlasse zusammen.) Ein absoluter Herrscher zumindest in seinem Bistum war der Papst auch damals schon. Da brauchen wir nicht das spätere Vaticanum I betreffs des Jurisdiktionsprimats zu bemühen.

1c. Sollte sich der Papst tatsächlich nicht an das Kirchenrecht halten müssen, dann wäre es dennoch anbebracht dies zu tun, schon wegen seiner Vorbildsfunktion, die ja heute jeder noch so junge Fußballer bereits haben sollte. Es macht sich halt nicht gut, wenn sich der Chef an die Regeln, die er seinen Untertanen gegeben hat, nicht hält. Da glaube ich doch eher an die Erzwungenheit des Rücktritts anstatt an das Nichteinhaltens des CIC seitens eines so kollegialen Papstes.

2.
Es genüge angeblich, dass der Rücktrit öffentlich kundgetan wird. Im Kirchenrecht steht zwar bezogen auf den Summus Pontifex, dass dessen Rücktritt nach rechter Ordnung deutlich gezeigt wird (rite manifestetur), nix von coram publico, aber trotzdem: war der öffentlich?

2a. Sollten Sie vielleicht denken, dass Benedikt am besagten 11. Februar 2013 jemanden heiliggesprochen hätte, was ja ein öffentlicher Akt wäre, so stimmt das nicht. Die letzte Heiliggesprochene Benedikts war die Anna Schäffer am 21. Oktober 2012 im Beisein meines Schulkameraden. Es schien mir hier eher um eine Sitzung über Heiligsprechungs-Verfahren zu gehen, die m.E. nicht öffentlich war.

2b. Oder halten Sie es für öffentlich, wenn ich zu einer Kuh spreche, doch während meiner Ansprache plötzlich ein Kamera-Team daherkommt und das an die Öffentlichkeit trägt? Oder wenn das Kamera-Team auch bereits da war, aber ich mein Kuhgespräche begänne, ohne dass es sich zur Aufnahme bereit gemacht hat? So einen wichtigen "öffentlichen" Akt beginnen, ohne die Bereitschaft der Öffentlich-Macher abzuwarten? Komisch, nicht?

2c. Wenn dieser Akt schon öffentlich gewesen sein sollte, warum spricht er dann ganz demonstrativ nicht die Öffentlichkeit an, sondern nur die Priester, die mit Heiligsprechungen zu tun hatten?

2d. Und warum kündigt er dann statt des Papstamtes nur irgendwas ihm von den Kardinälen 2005 nicht näher bestimmtes "Anvertrautes" ("commissum"), und dieses nicht der Öfentlichkeit, sondern nur "dem ministerium", lateinisch: "ministerio", was man in diesem Zusammenhang wohl mit "der Dienerschaft" übersetzen muss?
DrMartinBachmaier
Interessant is auch Jesaia ,7,14: "Siehe, die Jungfrau wird empfangen und einen Sohn gebären . . ."
Dass die Jungfrau einen Sohn gbören wird, bedeuet klar den physischen Erhalt der Jungfräulichkeit. Sons hätte diese Aussage keinen Sinn.
Ebenso hätte die Aussage keinen Sinn, wenn man das hebräische (r)alma als "junge Frau" läse.
Oenipontanus
Nun, zum Bedeutungsinhalt des hebräischen עלמה gehört aber nun einmal nicht das Moment der Unversehrtheit, d. h. eine עלמה kann zwar de facto eine virgo inviolata sein, aber das ist an sich nicht in diesem Begriff enthalten. Selbst das griechische παρθένος muss nicht mit absoluter Notwendigkeit eine virgo inviolata bedeuten.
T H
@Oenipontanus, das sprachliche "Kann", aber "Muss nicht" interessiert die Jungfrauenfanatiker nicht, weil es nicht in ihr "Weltsündenerlösungs-Miterlöserin"- System passt.
DrMartinBachmaier
"Muss nicht", meinetwegen. Ein Pfarrer von St. Georg, Freising, predigte mal ganz richtig: "sonst (also im Falle von "nicht") wäre der ganze Prophezeiungssatz ja bedeutungslos. Dass eine Frau, sei sie jetzt jung oder alt, ein Kind empfängt und einen Sohn gebärt, das muss ich echt nicht prophezeien.
T H
Die Befruchtung einer Eizelle unterscheidet sich medizinisch-technisch wohl noch immer von einer Geburt. Aber noch einmal: Das Ganze ist vollkommen unerheblich für jeden, der darauf kein "Weltsündenerlösungskonstrukt" aufbaut.
DrMartinBachmaier
@T H: Die Geburt findet circa 9 Monate nach der Befruchtung der Eizelle statt.
Mir vsjem
Wann kommt endlich ein entschiedene Anklage zu diesem Unrecht?
Es wird nie jemand persönlich zur Rechenschaft gezogen.
Die Rede wird neutral gehalten: Die Skulptur sei ein Zeugnis für die Auflösung des katholischen Glaubens. Verantwortlich dafür ist die "Respektlosigkeit unserer Zeit" und das Domkapitel hat wenig Ahnung.
"Aus gegebenem Anlass" müsste eine scharfe Kritik losgelegt werden.
Statt …More
Wann kommt endlich ein entschiedene Anklage zu diesem Unrecht?
Es wird nie jemand persönlich zur Rechenschaft gezogen.
Die Rede wird neutral gehalten: Die Skulptur sei ein Zeugnis für die Auflösung des katholischen Glaubens. Verantwortlich dafür ist die "Respektlosigkeit unserer Zeit" und das Domkapitel hat wenig Ahnung.

"Aus gegebenem Anlass" müsste eine scharfe Kritik losgelegt werden.
Statt die Verantwortlichen anzuklagen, ist jetzt sacht und leise von der Jungfrauengeburt die Rede.
Wir haben noch genug von der Aussage "Bitte greifen Sie den Bischof nicht einfach gedankenlos an"
DrMartinBachmaier
Wären die Aussagen durch Erwähnung der Verantwortlichen deswegen fundamental anders? Dadurch, dass der Linzer Bischof nicht direkt angegriffen wird, hat man auch keine Klage zu befürchten.
Ein Bischof darf auch heute nicht mehr gegen Homosexualität predigen, sonst bekommt er Strafanzeige.
Seidenspinner shares this
1852
Video zur "Madonna"-Skulptur in Linz
Mir vsjem
Es wird nie jemand persönlich zur Rechenschaft gezogen.
Die Rede wird neutral gehalten: Die Skulptur sei ein Zeugnis für die Auflösung des katholischen Glaubens. Verantwortlich dafür ist die "Respektlosigkeit unserer Zeit" und das Domkapitel hat wenig Ahnung.
"Aus gegebenem Anlass" müsste eine scharfe Kritik losgelegt werden.
Statt die Verantwortlichen anzuklagen, ist jetzt sacht und leise von …More
Es wird nie jemand persönlich zur Rechenschaft gezogen.
Die Rede wird neutral gehalten: Die Skulptur sei ein Zeugnis für die Auflösung des katholischen Glaubens. Verantwortlich dafür ist die "Respektlosigkeit unserer Zeit" und das Domkapitel hat wenig Ahnung.

"Aus gegebenem Anlass" müsste eine scharfe Kritik losgelegt werden.
Statt die Verantwortlichen anzuklagen, ist jetzt sacht und leise von der Jungfrauengeburt die Rede.
Wir haben noch genug von der Aussage "Bitte greifen Sie den Bischof nicht einfach gedankenlos an"