"auf dem Konklave zum rechtmäßigen Papst gewählt!"
Eben nicht! Bergoglio wurde nicht zum rechtmäßigen Papst gewählt!
"...Wir fügen hinzu, daß, wenn zu irgendeiner Zeit es offenkundig werden sollte, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex vor …Mehr
"auf dem Konklave zum rechtmäßigen Papst gewählt!"
Eben nicht! Bergoglio wurde nicht zum rechtmäßigen Papst gewählt!
"...Wir fügen hinzu, daß, wenn zu irgendeiner Zeit es offenkundig werden sollte, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos. Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung und Verwaltung, auch nicht durch die "Inthronisation des Römischen Pontifex" selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen..."
Papst Paul IV. aus seiner Bulle "Cum ex apostolatus"